Autor Thema: Kettenverträge und Personalrat  (Read 2267 times)

Beluev

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Kettenverträge und Personalrat
« am: 01.09.2024 10:30 »
Liebes Forum,
mich würde interessieren, ob es in anderen Behörden (hier Bundesoberbehörde) unzulässige Kettenverträge gibt über viele Jahre und wie der Personalrat damit umgeht.
Gibt es irgendwo ein Personalratsforum?

TVOEDAnwender

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Antw:Kettenverträge und Personalrat
« Antwort #1 am: 01.09.2024 11:55 »
Was soll der Personalrat denn machen? Er könnte die Zustimmung begründet nach Paragraph 78 Abs. 5 BPersVG verweigern. Dann würde es vor die Einigungstelle gehen, die kann aber bei einer solchen Maßnahme nur einen empfehlenden Beschluss geben. D.h.: im Zweifel müsste der einzelne Arbeitnehmer sowieso vors Arbeitsgericht ziehen und nach Paragraph 17 TzBfG auf Entfristung klagen, wegen rechtsmißbräuchlicher Kettenbefristung.

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Antw:Kettenverträge und Personalrat
« Antwort #2 am: 01.09.2024 12:01 »
Daneben kann man das Thema grundsätzlich im Gespräch mit der Dienststellenleitung einbringen oder zum Thema in der Personalversammlung machen. Wenn es denn mehrere Beschäftigte betrifft.

Beluev

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Antw:Kettenverträge und Personalrat
« Antwort #3 am: 01.09.2024 17:34 »
Es ist ein Grundsätzliches Problem im Haus. Es wird fast nur befristet eingestellt und verlängert, gerne auch mehrfach über 10 Jahre…. Dadurch sind viele Kolleginnen viele Jahre in einer unsicheren Position. ich befürchte auch, dass der PR nichts machen kann. Ist nur für mich unverständlich, wie es überhaupt sein kann, dass es so läuft. Problem ist vor allem, dass es teils willkürlich erscheint, wen man verlängert und wen man entfristet.

clarion

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Antw:Kettenverträge und Personalrat
« Antwort #4 am: 02.09.2024 07:24 »
Außerhalb von Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen kenne ich keine Kettenverträge mehr. Für den Bereich gibt es aber auch ein spezielles Gesetz. Warum lassen Arbeitnehmer das denn gefallen? Wir haben doch einen Arbeitnehmermarkt.

TVOEDAnwender

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Antw:Kettenverträge und Personalrat
« Antwort #5 am: 02.09.2024 08:06 »
Zitat
Ist nur für mich unverständlich, wie es überhaupt sein kann, dass es so läuft. Problem ist vor allem, dass es teils willkürlich erscheint, wen man verlängert und wen man entfristet.

Solange immer ein Sachgrund vorliegt und es nicht rechtsmissbräuchlich vom Arbeitgeber genutzt wird (https://www.lakimav.de/themen-a-z/befristete-arbeitsvertraege-rechtsmissbrauch-bei-kettenbefristung), ist es halt zulässig. Es gehören aber bei Verträgen immer zwei dazu. Wer als Arbeitnehmer kein befristetes Arbeitsverhältnis haben möchte, muss den Vertrag in dieser Form ja auch nicht unterzeichnen.

MoinMoin

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Antw:Kettenverträge und Personalrat
« Antwort #6 am: 02.09.2024 08:16 »
Liebes Forum,
mich würde interessieren, ob es in anderen Behörden (hier Bundesoberbehörde) unzulässige Kettenverträge gibt über viele Jahre und wie der Personalrat damit umgeht.
Gibt es irgendwo ein Personalratsforum?
Wenn sie unzulässig sind, dann liegt es alleinig am Unvermögen oder Willen der AN, dass diese nicht in unbefristete per Urteil gewandelt werde.
Was mich vermuten lässt, dass sie durchaus zulässig sind.
Worauf beruht deine Vermutung, dass sie unzulässig sind?

Beluev

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Antw:Kettenverträge und Personalrat
« Antwort #7 am: 02.09.2024 16:59 »
Tatsächlich läuft es darauf hinaus, dass man sich einklagen muss. Es ist leider so, da angeblich zu wenig Stellen da sind...
Meine Frage bezog sich auf die Möglichkeiten eines Personalrats in dieser Situation. Aber es scheint, hier muss der einzelne Arbeitnehmer sich direkt um seine Rechte kümmern.
Als Personalrat haben wir wohl nicht einmal Anspruch darauf, zu erfahren, ob ein Sachgrund vorliegt, oder nicht.

MoinMoin

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Antw:Kettenverträge und Personalrat
« Antwort #8 am: 02.09.2024 20:18 »
Tatsächlich läuft es darauf hinaus, dass man sich einklagen muss. Es ist leider so, da angeblich zu wenig Stellen da sind...
Meine Frage bezog sich auf die Möglichkeiten eines Personalrats in dieser Situation. Aber es scheint, hier muss der einzelne Arbeitnehmer sich direkt um seine Rechte kümmern.
Als Personalrat haben wir wohl nicht einmal Anspruch darauf, zu erfahren, ob ein Sachgrund vorliegt, oder nicht.
Als Personalrat bist du in der Mitbestimmung, wenn es um Einstellung, Verlängerung geht.
D.h. wenn du dort Unterlagen benötigst um deinen Mitbestimmung sachgerecht auszuüben, dann forderst du sie ein. Und wenn du sie nicht bekommst, dann hast du eine Begründung warum du nicht zustimmst.
Wenn du sie erhältst, dann musst du eine Ablehnung einer Einstellung/Verlängerung jedoch auch begründen können.
Also warum glaubst du das es sich um unzulässige Kettenverträge handelt?

Beluev

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Antw:Kettenverträge und Personalrat
« Antwort #9 am: 03.09.2024 08:09 »
Es ist offensichtlich und wird relativ offen kommuniziert. Wenn jemand für dieselbe Tätigkeit beschäftigt wird und immer wieder eine weitere befristete Beschäftigung erhält, kann es keinen Sachgrund geben.
Hat der PR denn Anspruch auf Vorlage des Sachgrundes?

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Antw:Kettenverträge und Personalrat
« Antwort #10 am: 03.09.2024 08:23 »
Es ist offensichtlich und wird relativ offen kommuniziert. Wenn jemand für dieselbe Tätigkeit beschäftigt wird und immer wieder eine weitere befristete Beschäftigung erhält, kann es keinen Sachgrund geben.

Natürlich kann es auch in diesem Fall einen Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG geben.

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Antw:Kettenverträge und Personalrat
« Antwort #11 am: 03.09.2024 08:27 »
Hat der PR denn Anspruch auf Vorlage des Sachgrundes?

Der Arbeitgeber ist bei der befristeten Einstellung von Arbeitnehmern nicht verpflichtet, dem Betriebsrat mitzuteilen, ob die Befristung mit oder ohne Sachgrund sowie ggf. mit welchem erfolgen soll. (BAG, 7 ABR 86/09)
Der Betriebs- bzw. Personalrat kann seine Zustimmung zur befristeten Einstellung eines Mitarbeiters nicht etwa deshalb verweigern, weil nach seiner Auffassung kein sachlicher Rechtsgrund für die Befristung des Arbeitsvertrags gegeben ist, da es sich hierbei nicht um eine Einstellungsvoraussetzung, sondern um einen Tatbestand handelt, der mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Zusammenhang steht. (BAG, AP Nr. 8 und 21 zu § 99 BetrVG; BVerwG, Urteil v. 19.9.1983, 6 P 32.80; BVerwG ZTR 1990 S. 122.)


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Antw:Kettenverträge und Personalrat
« Antwort #12 am: 03.09.2024 08:34 »
Die Antwort von mir gilt nur für das BPersVG, in einzelnen Landespersonalvertretungsgesetzen (z.B. NRW) sieht das Ganze anders aus, da im LPVG NRW z.B. die Befristung von Arbeitsverträgen als eigener Mitbestimmungstatbestand genannt wird, im BPersVG jedoch nicht.

MoinMoin

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Antw:Kettenverträge und Personalrat
« Antwort #13 am: 03.09.2024 09:12 »
In NI NpersVG:
§65
Der Personalrat bestimmt insbesondere bei folgenden personellen oder allgemeinen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit:

1.
Einstellung, auch als Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages,

TVOEDAnwender

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Antw:Kettenverträge und Personalrat
« Antwort #14 am: 03.09.2024 15:12 »
Da der Fragesteller von Bundesbehörde sprach, wird wohl das BPersVG einschlägig sein. Aus dem BPersVG ergibt sich keine Mitteilungspflicht über Sachgründe bei der Befristung von Arbeitsverträgen, die BAG-Rechtsprechung vom BetrVG ist hier entsprechend anzuwenden.

Wenn es wirklich unzulässige Kettenverträge sind oder der Sachgrund nicht vorhanden ist, ist ein Gang vors Arbeitsgericht sowieso im Zweifel unausweichlich. Da kann auch der Personalrat nicht helfen.