Autor Thema: Kettenverträge und Personalrat  (Read 2527 times)

MoinMoin

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Antw:Kettenverträge und Personalrat
« Antwort #15 am: 03.09.2024 15:49 »
Der PR (in NI) könnte in einem solchem Fall doch im Zweifel nur der Einstellung als Zeitvertrag widersprechen und fordern, dass ein unbefristeter Vertrag ausgestellt wird. Was dann zur Folge hätte, dass die Person keinen Vertrag bekommt und sich nicht einklagen kann, oder?

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Antw:Kettenverträge und Personalrat
« Antwort #16 am: 03.09.2024 17:28 »
Ich kenne jetzt das niedersächsische PVG nicht genau, aber i.d.R. wird die Mitbestimmung bei Einzelpersonalmaßnahmen selbst bei einem Mitbestimmungstatbestand spätestens durch das Letztentscheidungsrecht der Dienststelle "ausgehöhlt", d.h. der Personalrat kann eine Einstellung (auch befristet) in letzter Konsequenz nicht verhindern.


TVOEDAnwender

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Antw:Kettenverträge und Personalrat
« Antwort #17 am: 03.09.2024 17:31 »
Habs gefunden:

Zitat
Das Letztentscheidungsrecht der Einigungsstelle ist neu geregelt worden (§ 72 Abs. 4 und 5). Die Einigungsstelle darf eine verbindliche Entscheidung nur noch bei den sozialen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen (§ 66) treffen. Bei allen personellen Maßnahmen (§ 65 Abs. 1 und 2) und bei organisatorischen Maßnahmen (§ 67) hat die Entscheidung der Einigungsstelle lediglich empfehlenden Charakter.

https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/offentliches_dienstrecht_korruptionspravention/personalvertretungsrecht/personalvertretungsrecht-63027.html

Beluev

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Antw:Kettenverträge und Personalrat
« Antwort #18 am: 04.09.2024 19:53 »
Danke für euren Input. Welchen Sachgrund gibt es denn, der eine Weiterbschäftigung auf befristeter Basis über 10 Jahre bei immer derselben Tätigkeit begründet?
Aber so oder so, hier muss wohl der Betroffene selbst den Rechtsweg suchen.

MoinMoin

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Antw:Kettenverträge und Personalrat
« Antwort #19 am: 04.09.2024 20:03 »
Wiederkehrende Elternzeiten, Drittmittelfinanzierte Projekte, befristete gesetzliche Vorgaben, die immer wieder verlängert werden.