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Unterlagen Beihilfe

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monster:
Hallo, ich habe Unterlagen zur Beihilfe bekommen von meiner PKV. Einmal Bescheinigung zur Vorlage bei der Beihilfestelle und Bescheinigung der Vorsorgeaufwendung nach....
Die Unterlagen muss ich ja abgeben, die Frage ist wo? Kann ich dass direkt bei meiner Stelle/Arbeitsort machen? Und als Kopie oder Original?
Vielen Dank im Vorraus.

Gewerbler:
Ich habe die Bescheinigung zur Vorlage bei der Beihilfestelle - Überraschung - bei der Beihilfestelle eingereicht, zusammen mit dem ersten Antrag.

Das andere (vermutlich der Wisch nach § 10 EStG?) hatte ich meiner Abrechnungssachbearbeitung geschickt mit der Bitte um ggf. Weiterleitung. Keine Ahnung, wo es ankam, aber es ist jedenfalls auf der Bezügeabrechnung dann jetzt aufgetaucht und gab eine steuerliche Rückrechnung... Hab aber auch schon mal gelesen, dass gar nicht jede Stelle das Ding haben will. Es geht dabei nur drum, dass das dann im laufenden Bezug steuerlich verrechnet wird, alternativ machst du es halt bei der Steuererklärung im Folgejahr...

Ich hab beides übrigens als Foto digital geschickt, weil wir auch digitale Kommunikationswege haben. Ansonsten würde ich es halt per Post machen...

was_guckst_du:

--- Zitat von: monster am 01.09.2024 17:10 ---Hallo, ich habe Unterlagen zur Beihilfe bekommen von meiner PKV. Einmal Bescheinigung zur Vorlage bei der Beihilfestelle und Bescheinigung der Vorsorgeaufwendung nach....
Die Unterlagen muss ich ja abgeben, die Frage ist wo? Kann ich dass direkt bei meiner Stelle/Arbeitsort machen? Und als Kopie oder Original?
Vielen Dank im Vorraus.

--- End quote ---

...der öffentliche Dienst "krankt" heutezutage nicht nur am Fachkräftmangel, sondern offensichlich auch daran, dass die vorhandenen Kräfte ihr Fach häufig nur suboptimal beherrschen... 8) ::) ;D

monster:
Vielen Dank Gewerbler. Das hilft mir.

Und für was_guckst_du: Nicht alle kommen aus Beamtenfamilien oder jenen die sich mit PKV auskennen. Wo ich die Frage gestellt habe, hatte ich meinen Amtsantritt noch nicht einmal und meine Dienststelle hat nach 3Tagen im Amt, keine INformationen dazu gegeben, nur das wer anders das uns erklären müsste. Ich bin neu in diesem Gebiet und fange nun an zu lernen, da kann man nicht erwarten das man alles kennt. Ich bin auch keine Fachkraft, weil ich gerade mal mit meiner Ausbildung beginne.  ;)

Umlauf:
Die Bescheinigung der Vorsorgeaufwendung nach....

Dürfte nach §10 Einkommensteuergesetz sein. Das ist für die Besoldungsstelle gedacht, damit diese die Vorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigen kann. Bei Tarifbeschäftigten geschieht dies automatisch, da deren Krankenkassenbeiträge automatisch bekannt sind.
Wenn diese Bescheinigung nicht abgegeben werden, wird es im darauffolgenden Jahr über den Einkommenssteuerausgleich glatt gebügelt.

Hinweis:
Wenn für das betreffende Jahr im folgenden Jahr die Beitragsrückerstattung in Anspruch genommen wird (z.B. 3 Monatsbeiträge), wird das Finanzamt für 3 Monate die steuerliche Berücksichtigung zurückfordern. Denn der Vorsorgeaufwand war dann entsprechend geringer.


Vorlage bei der Beihilfestelle: Dazu muss man nichts sagen…

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