Die Bescheinigung der Vorsorgeaufwendung nach....
Dürfte nach §10 Einkommensteuergesetz sein. Das ist für die Besoldungsstelle gedacht, damit diese die Vorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigen kann. Bei Tarifbeschäftigten geschieht dies automatisch, da deren Krankenkassenbeiträge automatisch bekannt sind.
Wenn diese Bescheinigung nicht abgegeben werden, wird es im darauffolgenden Jahr über den Einkommenssteuerausgleich glatt gebügelt.
Hinweis:
Wenn für das betreffende Jahr im folgenden Jahr die Beitragsrückerstattung in Anspruch genommen wird (z.B. 3 Monatsbeiträge), wird das Finanzamt für 3 Monate die steuerliche Berücksichtigung zurückfordern. Denn der Vorsorgeaufwand war dann entsprechend geringer.
Vorlage bei der Beihilfestelle: Dazu muss man nichts sagen…