Autor Thema: [BW] Beförderung nach dem Aufstieg  (Read 1313 times)

Papabäär

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
[BW] Beförderung nach dem Aufstieg
« am: 03.09.2024 17:37 »
Hallo zusammen,

ich hätte da eine Frage wie das mit der Beförderung nach dem Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst aussieht.

Kurze Eckdaten:

-Land BaWü
-Momentan im Endamt A10 im mittlerer technischer Dienst und die Weiterqualifizierungmaßnahme für den Aufstieg ist erfolgt.
-Soll demnächst in den gehoben Dienst aufsteigen bzw. befördert werden und ich dachte, da ja das Eingangsamt im gD (durch das 4-Säulen Modell) A11 ist, dass ich dann auch nach A11 befördert werde.
-Doch nun ist die Lage das ich von A10 mD nach A10 gG befördert werde
-Die Aufgaben und Tätigkeiten entspricht auch einer A11 Stelle.

Daher meine Frage ob sich damit jemand auskennt und was dazu sagen kann, ob das so richtig ist oder weshalb es nicht funktioniert, dass die Beförderung nicht gleich zum Eingangsamt A11 erfolgen kann?

Liebe Grüße
« Last Edit: 26.09.2024 23:37 von Admin »

axum705

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 54
Antw:Beförderung nach dem Aufstieg (BaWü)
« Antwort #1 am: 03.09.2024 18:13 »
Nach § 20 Abs. 2 Landesbeamtengesetz BW sind Ämter der A-Besoldung regelmäßig zu durchlaufen. Nach A10 mD kommt das Amt in A10 gD. Beim gehobenen technischen Dienst gibt es jedoch nach § 24 Landesbesoldungsgesetz BW eine Ausnahme, dass auch A11 Eingangsamt sein kann, soweit man einen Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss vorliegt. Daher ist die Beförderung ins Eingangsamt A10 gD grundsätzlich richtig, bei Vorliegen der Voraussetzungen auch A11. Ferner kann nach § 20 Abs. 2 Satz 4 Landesbeamtengesetz das Eingangsamt der nächthöheren Laufbahn beim Aufstieg aber übersprungen werden, wenn es kein höheres Grundgehalt gibt.

Die Frage wäre daher eine etwaige Gleichwertigkeit der Ausbildung. Wenn das nicht geht, dann sollte die Möglichkeit des Überspringens des Eingangsamts geprüft werden. Aufgrund der "Kann"-Bestimmung steht das aber im Ermessen deines Dienstherrns. Am besten fragst du konkret danach mit Verweis auf die Norm.

Papabäär

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Beförderung nach dem Aufstieg (BaWü)
« Antwort #2 am: 05.09.2024 13:50 »
Hey,

vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort axum705👍🏼👍🏼 dadurch konnte ich es jetzt doch besser nachvollziehen und bin dann auch zufrieden damit.

Liebe Grüße