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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil

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EinMann:
Hallo,

manchmal komm ich mir vor, als wäre ich der einzige dem das bisher aufgefallen ist: In meinem Bundesland wurde nach dem BVerfG Urteil zur Besoldung von kinderreichen Beamten bei eben jenen monetär ordentlich aufgestockt.

So kommt es, dass ein Angestellter - verheiratet, 3 Kinder, StKl IV, E11 seit 11 Jahren ca. 3460 € netto verdient. Sein verbeamteter Zimmernachbar, welcher die gleiche Tätigkeit ausübt und die gleichen Lebensumstände hat bekommt ca. 4650 € ausgezahlt. Hiervon bezahlt er noch unmenschliche 70 € private Kranken- und Pflegeversicherung p.M. für eine weitaus bessere Gesundheitsversorgung.

Keine Gewerkschaft (-der tariflich Angestellten) hat das bisher thematisiert, wie mit dieser enormen innerbetrieblichen Kluft umgegangen werden soll. Ich galube auch nicht, das dies bei Tarifverandlungen jemals zu Sprache kommen wird.

Unknown:
Bei den 70 Euro liegst du ziemlich daneben. Es sind bestimmt jenachdem eher 370 oder 470 Euro, die vom Nettogehalt runtergehen.
Du kannst einen Angestellten nicht mit einem Beamten vergleichen und aus diesem Grund gelten unterschiedliche Bedingungen für die Bezahlung. Unabhängig davon hat das Beamtenverhältnis nicht nur Vorteile. Die Besoldung ist nicht alles.
Warum bist du kein Beamter?

MoinMoin:

--- Zitat von: EinMann am 02.09.2024 14:22 ---Keine Gewerkschaft (-der tariflich Angestellten) hat das bisher thematisiert, wie mit dieser enormen innerbetrieblichen Kluft umgegangen werden soll. Ich galube auch nicht, das dies bei Tarifverandlungen jemals zu Sprache kommen wird.

--- End quote ---
Du meinst also, die Gewerkschaften sollen sich dafür einsetzen, dass es Gehaltsbestandteile für Ehepartner und Kinder gibt?
Oder sollen sie sich für eine staatliche Zahlung an alle Eltern (Kinder-Grundsicherung) einsetzen?
Oder dafür, dass mehr Menschen die Beamtenlaufbahn einschlagen?

NelsonMuntz:

--- Zitat von: MoinMoin am 02.09.2024 15:40 ---...
Oder sollen sie sich für eine staatliche Zahlung an alle Eltern (Kinder-Grundsicherung) einsetzen?

--- End quote ---

Das wäre nur dann zielführend, wenn diese Kindergrundsicherung gegen das Alimentationsprinzip angerechnet werden könnte. Sonst käme das bei Beamten schlicht oben drauf ;)

Grundsätzlich sollte der Staat/die Gesellschaft eigentlich alle Kinder in der gleichen Höhe fördern. Aber das ist eben eine politische Fragestellung.



Bob Kelso:
A11; Stufe 12
3 Kinder ; verheiratet     Brutto: 6750 Euro  ///  Netto: 5525 Euro


NRW: Familienzuschlag Ehe:          152.68 €
  + 1. Kind, Mietenst. V:      420.80 € Familienzuschlag 1. Kind, Mietenstufe V 
  + 2. Kind, Mietenst. V:      622.59 € Familienzuschlag 2. Kind, Mietenstufe V 
  + 3. Kind:                   829.75 € Familienzuschlag 3. Kind (unabhängig von der Mietenstufe)
Strukturzulage Lfbgr. 2:       103.20 €

Allein die Zuschläge: 2200 Euro !!!


https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw?id=beamte-nrw&g=A_11&s=15&f=4&fstand=v&mst=V&zulageid=10.1&zulageid=10.2&z=100&zulage=&stkl=3&r=nw&zkf=2

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