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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil

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MoinMoin:

--- Zitat von: KlammeKassen am 07.09.2024 11:20 ---Wenn jemand zum Ende hin 6.000 Euro brutto verdient, wird er dennoch in den seltensten Fällen eine Rente von 3.000 Euro bekommen.

--- End quote ---
Interessanter ist da doch der prozentuale Vergleich, was habe ich Netto als Beamter und dann als Pensionär und was habe ich Netto als Arbeiter und dann als Rentner
Also ich käme derzeitig mit RV/VBL (nicht durchgängig öD) auf 76,5% Netto Rente bezogen auf Netto Entgelt

cyrix42:

--- Zitat von: MoinMoin am 07.09.2024 12:38 ---Interessanter ist da doch der prozentuale Vergleich, was habe ich Netto als Beamter und dann als Pensionär und was habe ich Netto als Arbeiter und dann als Rentner

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Mit dem Netto-Bezug machst du aber einen ganz neuen Vergleich auf. Sonst ist immer vom Brutto die Rede (sinnvollerweise, da das Netto ja auch von sonstigen individuellen Gegebenheiten abhängt)…


--- Zitat ---
Also ich käme derzeitig mit RV/VBL (nicht durchgängig öD) auf 76,5% Netto Rente bezogen auf Netto Entgelt

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Also da hast du wohl zuvor lange Zeit gut verdient (und jetzt weniger), oder du übersiehst die Entwertung der VBL-Renten-Ansprüche durch die Inflation.

Ich habe jetzt mal grob überschlagen, wenn ich weiter die nächsten knapp 30 Jahre bis zum (derzeit) regulären Renteneintrittsalter in der gleichen EG bleibe, mein Lohn genauso wie der Durchschnittslohn (für die GRV-Rentenpunkte) und auch die Renten angehoben wird (also mit EG 13/6 jedes Jahr knapp 1,7 Rentenpunkte dazukommen), lande ich bei einer Rente von ca. 45% des letzten Bruttos. Wenn diese Lohnzuwächse genauso hoch sind wie die Inflation und das Abflachen der Altersfaktoren der VBL habe ich dann am Ende noch einen zusätzlichen Anspruch an VBL-Betriebsrente von ca. 16% des letzten Bruttos, in Summe also knapp über 60%. Ok, zugegeben — ich habe auch 2 Jahre nicht im öD gearbeitet und mich während der Promotion durch ein Stipendium finanziert. Für den Vergleich mit einer Gymnasiallehrkraft, die auf A13 direkt nach dem Studium ins Ref gegangen und dann dabei geblieben ist, könnte man deshalb durchaus noch 2 oder 3 Prozentpunkte addieren. Aber man kommt damit jedenfalls nicht bis an die 70% heran.

Aber natürlich ist die VBL auch eine Wette auf niedrige Inflationsraten. Steigen die Preise schneller als die Altersfaktoren suggerieren, verliert der bereits erwirtschaftete Anspruch auf VBL-Rente an Kaufkraft.

MoinMoin:

--- Zitat von: cyrix42 am 07.09.2024 13:59 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 07.09.2024 12:38 ---Interessanter ist da doch der prozentuale Vergleich, was habe ich Netto als Beamter und dann als Pensionär und was habe ich Netto als Arbeiter und dann als Rentner

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Mit dem Netto-Bezug machst du aber einen ganz neuen Vergleich auf. Sonst ist immer vom Brutto die Rede (sinnvollerweise, da das Netto ja auch von sonstigen individuellen Gegebenheiten abhängt)…

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Klar, gib es dann unendliche Fallkonstellationen. Aber Der Brutto GAP ist halt höher, wg. SV Abgaben und schrumpft eben durch Netto dann wieder.
ein A13er in NI hat wohl ein Netto Pension zu Netto letztes Einkommen von 75,5%
https://www.diebeamtenversorgung.de/service-tools/pensionsrechner/


--- Zitat ---Also da hast du wohl zuvor lange Zeit gut verdient (und jetzt weniger), oder du übersiehst die Entwertung der VBL-Renten-Ansprüche durch die Inflation.
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Habe zwischen durch besser verdient als jetzt als E13er, aber eben durchgängig und ohne Brüche auf diesem Niveau. (gestartet in Bat IIa pW und öD mal hin und her....habe jetzt noch 10 Jahre vor mir )

ja, irgendwo ist da der Wurm drin. Steuern habe ich auf die Rente abgezogen (KVen nicht, da PKV wie Beamter). Ich habe wohl bei der VBL die Steuer nicht berücksichtig.
Und richtig auf Dauer wird durch die VBL die Entwertung der GAP größer.
Ob die Renten schneller als die Pension steigen und wie hoch die Entwertung ist oje.....glaskugel
 daher betrachtete ich nur den Einstieg (also die erste Zahlung)
und bin doch erstaunt, wie gering der GAP für mich zu sein scheint (ok der Beamte bekommt netto ~300-400 mehr), wenn man keine Zulage bekommt (also A13 vs. E13) Endstufe

MoinMoin:

--- Zitat von: cyrix42 am 07.09.2024 13:59 ---Ok, zugegeben — ich habe auch 2 Jahre nicht im öD gearbeitet und mich während der Promotion durch ein Stipendium finanziert. Für den Vergleich mit einer Gymnasiallehrkraft, die auf A13 direkt nach dem Studium ins Ref gegangen und dann dabei geblieben ist, könnte man deshalb durchaus noch 2 oder 3 Prozentpunkte addieren.

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Ok, ich habe VZ als WiMi arbeiten können während meiner Promotion, da ich Drittmittelprojekte gemacht habe, die ich dafür nutzen konnte.
Und wäre ich direkt nach dem Studium als Beamter angefangen, dann hätte ich "nur" 39 Ruhegehaltsfähige Jahre, bis rente/pension mit 67. also ~70% Versorgungssatz.
Also bei mir scheint es tatsächlich dann doch so zu sein, dass mein Lebensweg und ein der eines ähnlichen Beamten nicht einem solchen gigantischem Unterschied führt.
Wäre ich allerdings direkt nach dem Abi in die Verwaltung gegangen, dann hätte man ja 6-7 Jahre früher den max Versorgungssatz erreicht und könnte auf TZ oder sabbatical chillen ohne Pensionsabzüge. Klarer Pluspunkt für die Beamten

BVerfGBeliever:
Kurze Ergänzung zum ursprünglichen Thema des Threads:

- Moderate Zuschläge für die ersten beiden Beamten-Kinder sind seitens des BVerfG "erlaubt" (aber keineswegs vorgeschrieben).
- Zuschlagsorgien widersprechen hingegen der Verfassung. Konkretes Beispiel: Ein A5/3 bekommt in NRW zurzeit ein Grundgehalt von 2.621 Euro. Mit drei Kindern erhält er hingegen bis zu 5.017 Euro, also 91% (!) mehr.

Somit ist eine signifikante Erhöhung ALLER Beamten-Grundgehälter die einzige Lösung, um die aktuelle Verfassungswidrigkeit in den siebzehn Besoldungskreisen zu beseitigen.

Und ja, in meinen Augen sollte daraus logischerweise folgen, dass im Anschluss auch die Tariflöhne der öD-Angestellten (spürbar) steigen müssen, um "Friktionen" zwischen den beiden Gruppen zu vermeiden..

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