@MoinMoin
Was Sie beschreiben ist der Unterschied zwischen deJure und deFacto.
DeFacto interessiert die Herleitung niemand der sieht wie extrem unterschiedlich das Einkommen für gleiche oder sogar geringerwertige Tätigkeiten ist.
Oben drauf kommt der Fehler, das auch die Frau des Beamten verdienen kann, ohne das es angerechnet wird. Dann ist auch Ihre DeJure Argumentation dahin, weil die Frau schon für sich und die Kinder sorgt.
Drum versuchen ja einige Besoldungsgestzgeber eben das Einkommen des Partners in die Zuschlagsberechnung mit einzubeziehen.
Und klar ist es deFacto beschissen, das man sich nicht für die Beamtenlaufbahn entschieden hat, wenn da das Finanzielle so unterschiedlich sich in der Familienzeit darstellt.
DeFacto ist somit für den Bürgerfrieden nur noch eine GG Änderung oder ein bedingungsloses Grundeinkommen für Kinder eine Lösung um hier keine Revolte zu haben?
Gerade in NRW wirken die Zuschläge m. E. absurd hoch, insbesondere ab dem 3. Kind. Ich komme bei ein paar Beispielen im Rechner dieser Seite in NRW, z. B. A12 S10 Mietstufe III, auf 1,7k mehr Monatsbrutto oder knapp 21k mehr Jahresbrutto als Beamte ohne Kinder (oder AN).
Insbesondere das angesprochene, nicht einbezogene Einkommen von Ehepartner/in auf die Familienzuschläge wirken auf mich de facto und nach einem grundsätzlichen persönlichen Gefühl, was gesellschaftlich richtig und fair ist, falsch. Und da liegt das Problem, finde ich. Hier bekommt man das Gefühl, dass kinderreiche Beamte regelrecht "zugeschmissen" werden mit Geld.
Aus Neugierde:
- Wie ist es eigentlich, wenn beide Ehepartner Beamte sind - wird das in irgendeiner Form berücksichtigt bei den Zuschlägen?
- Falls nein: Kann man die Zuschläge also doppelt erhalten?
- Falls nein: Wie ist die Situation bei Ehepartnern, mit Dienstherren in zwei unterschiedlichen Ländern, wird dort auch verrechnet?
Disclaimer: Ich gönne allen von Herzen ein hohes, auch sehr Einkommen. Ich bin als AN froh über größere Freiheit und Flexibilität und würde trotz Mehrverdienst und Pension kein Beamter sein wollen. Auch ich finde, sich in das recht spezielle Verhältnis Beamtentum und Dienstherr zu begeben, sollte einige Benefits mitbringen.
Derartige Summen an Kinderzuschlägen (Kindergeld kommt ja noch oben drauf) wirken aber irgendwie falsch, insbesondere den Beamten ohne Kinder gegenüber, die am Ende weder die Freiheiten der AN noch die Zuschläge erhalten.