Autor Thema: Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil  (Read 19909 times)

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In der Verwaltung sehe ich mittlerweile keinen Sinn mehr dahinter. Da sind zwei Personen, die beide 30 Jahre im Dienst sind und dieselben Aufgaben verrichten: der eine geht netto mit mehr nach Hause, bekommt die bessere medizinische Versorgung und später auch mehr Pension.

Gerecht ist das doch dann wohl kaum mehr?

Also wenn ich das mal betrachte, bekommt der vergleichbare Beamte vielleicht 5-10 % mehr netto im Vergleich zum Tarifbeschäftigten. Bei den Altersbezügen sieht das ganz ähnlich aus. Und der Beamte muss erst ins Endamt kommen, gerade im mittleren Dienst werden Tarifbeschäftigte hingegen gerne mit E8 / E9a eingestellt.

Eine Gerechtigkeitslücke vermag ich da nicht zu erkennen.
3460€ zu 3650€ sind keine 5 - 10 %. 72 % Pension zu 48% Rente sind ebenfalls keine 5 - 10 %
Alos ich bekomme mehr als 48, und jeder der sein Leben im öD als AN verbracht hat auch.
Also bitte mal korrekt rechnen, inkl. VBL
und dann bitte nicht Brutto, sondern Netto und dann darfst du staunen und erkennen, dass der Gap sehr klein ist.
ausser bei den studierten AN
Korrekt, die Zusatzversorgung muss mit berechnet werden. Allerdings befinden sich die meisten Beamten in den Besoldungsgruppen A12-13 und hier muss man studiert haben.

Wie kommst du dadrauf, dass die meisten Beamten A12/13 sind? was ist denn mit dem mittleren Dienst?

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Du machst mehrere falsche Annahmen:

1) Die Pension ist kein reines Äquivalent zur Rente (eine von 3 Säulen der Alterssicherung in Deutschland), sondern per definitionem Rente UND betriebliche Altersvorsorge (also 2 von 3 Säulen). Das heißt, du musst bei der Rente noch die betriebliche Altersversorung dazurechnen. (VBL)
2) Die maximale Pensionshöhe wären 71%.
3) Auch als Pensionär muss man die KV noch vom netto zahlen.
4) Alle Zuschläge für Kinder/Familie sind ab dem entsprechenden Alter der Kinder weg und nicht Pensionsrelevant.

1) Generell wird das aber so gepriesen - bitte aber beachten, dass die eine Gruppe dafür einzahlen muss und dadurch das netto reduziert wird und die andere Gruppe nicht. Wenn man bei der VBL (wie ich) ist, sind nochmal 1,81 % weg, bei anderen ZVK ist die betriebliche Altersversorgung ja immerhin kostenlos.

3) Die Zahlungen für KV und PV betreffen Rentner ebenfalls; sogar auch für die betriebliche Altersversorgung (einen minimalen Freibetrag gibt es wohl). In der Renteninformation wird auch immer schön hervorgehoben, dass von der Summe noch Steuern, KV und PV zu zahlen sind.

1)
Auch Beamte müssen dafür ihren Teil leisten, nämlich durch reduzierte Anhebungen ihrer Bezüge. Ob man nun das Brutto belässt und (wie bei TB) Abzüge in den Lohnzetteln aufführt oder gleich das Brutto kürzt kommt unterm Strich aufs selbe raus.

Hugo Stieglitz

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In der Verwaltung sehe ich mittlerweile keinen Sinn mehr dahinter. Da sind zwei Personen, die beide 30 Jahre im Dienst sind und dieselben Aufgaben verrichten: der eine geht netto mit mehr nach Hause, bekommt die bessere medizinische Versorgung und später auch mehr Pension.

Gerecht ist das doch dann wohl kaum mehr?

Also wenn ich das mal betrachte, bekommt der vergleichbare Beamte vielleicht 5-10 % mehr netto im Vergleich zum Tarifbeschäftigten. Bei den Altersbezügen sieht das ganz ähnlich aus. Und der Beamte muss erst ins Endamt kommen, gerade im mittleren Dienst werden Tarifbeschäftigte hingegen gerne mit E8 / E9a eingestellt.

Eine Gerechtigkeitslücke vermag ich da nicht zu erkennen.
3460€ zu 3650€ sind keine 5 - 10 %. 72 % Pension zu 48% Rente sind ebenfalls keine 5 - 10 %
Alos ich bekomme mehr als 48, und jeder der sein Leben im öD als AN verbracht hat auch.
Also bitte mal korrekt rechnen, inkl. VBL
und dann bitte nicht Brutto, sondern Netto und dann darfst du staunen und erkennen, dass der Gap sehr klein ist.
ausser bei den studierten AN
Korrekt, die Zusatzversorgung muss mit berechnet werden. Allerdings befinden sich die meisten Beamten in den Besoldungsgruppen A12-13 und hier muss man studiert haben.

Wie kommst du dadrauf, dass die meisten Beamten A12/13 sind? was ist denn mit dem mittleren Dienst?
Es wird kaum im mittleren Dienst verbeamtet.

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2021/2021_monitor-oe-d.pdf

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In der Verwaltung sehe ich mittlerweile keinen Sinn mehr dahinter. Da sind zwei Personen, die beide 30 Jahre im Dienst sind und dieselben Aufgaben verrichten: der eine geht netto mit mehr nach Hause, bekommt die bessere medizinische Versorgung und später auch mehr Pension.

Gerecht ist das doch dann wohl kaum mehr?

Also wenn ich das mal betrachte, bekommt der vergleichbare Beamte vielleicht 5-10 % mehr netto im Vergleich zum Tarifbeschäftigten. Bei den Altersbezügen sieht das ganz ähnlich aus. Und der Beamte muss erst ins Endamt kommen, gerade im mittleren Dienst werden Tarifbeschäftigte hingegen gerne mit E8 / E9a eingestellt.

Eine Gerechtigkeitslücke vermag ich da nicht zu erkennen.
3460€ zu 3650€ sind keine 5 - 10 %. 72 % Pension zu 48% Rente sind ebenfalls keine 5 - 10 %
Alos ich bekomme mehr als 48, und jeder der sein Leben im öD als AN verbracht hat auch.
Also bitte mal korrekt rechnen, inkl. VBL
und dann bitte nicht Brutto, sondern Netto und dann darfst du staunen und erkennen, dass der Gap sehr klein ist.
ausser bei den studierten AN
Korrekt, die Zusatzversorgung muss mit berechnet werden. Allerdings befinden sich die meisten Beamten in den Besoldungsgruppen A12-13 und hier muss man studiert haben.

Wie kommst du dadrauf, dass die meisten Beamten A12/13 sind? was ist denn mit dem mittleren Dienst?
Es wird kaum im mittleren Dienst verbeamtet.

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2021/2021_monitor-oe-d.pdf

Interessant - danke für die Quelle!


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Da ist die Gewerkschaftsbroschüre irgendwie übersichtlicher

KlammeKassen

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Nun erreicht diese Debatte um die amtsangemessene Alimentation schon den Tarifbereich. Das BVerfG wird irgendwann entscheiden, wo die Grenze der ausufernden Zuschläge ist. Ich gehöre zu denen, die meinen, dass es nicht amtangemessen ist, wenn die Beamtenfamilien zu einer Bedarfsgemeinschaft wird.

In unseren Amt arbeiten Beamte und Tarifbeschäftigte nebeneinander her und es war von Zufall abhängig, wer verbeamtet wurde und wer nicht. Würden die Besoldung deutlich steigen und die Gehälter nicht, wäre es in der Tat ein Quelle für Unzufriedenheit.  Die Gewerkschaften hätten es m.E. dann aber auch leichter, höhere Forderungen durchzusetzen, um so halbwegsmit den verbeamteten Kollegen mitzuhalten.

..... ja wieso?
Es wurde im TVÖD-VKA Forum gepostet und nicht im Beamtenforum?
Außerdem wurde vom TE angeführt, dass der Gegensatz zu den Tarifangestellten nicht immer nachvollziehbar ist und angekreidet, dass die Gewerkschaften diese riesigen Kluften hinnehmen - bei den Beamten jedoch gesagt wird, dass sie zu wenig verdienen; bei Angestellten wäre es dann so gesehen extrem viel zu weniug

Daher insgesamt logisch, dass es auf Tarifangestellte und Tarifverhandlungen hinausläuft.

KlammeKassen

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Nun erreicht diese Debatte um die amtsangemessene Alimentation schon den Tarifbereich. Das BVerfG wird irgendwann entscheiden, wo die Grenze der ausufernden Zuschläge ist. Ich gehöre zu denen, die meinen, dass es nicht amtangemessen ist, wenn die Beamtenfamilien zu einer Bedarfsgemeinschaft wird.

In unseren Amt arbeiten Beamte und Tarifbeschäftigte nebeneinander her und es war von Zufall abhängig, wer verbeamtet wurde und wer nicht. Würden die Besoldung deutlich steigen und die Gehälter nicht, wäre es in der Tat ein Quelle für Unzufriedenheit.  Die Gewerkschaften hätten es m.E. dann aber auch leichter, höhere Forderungen durchzusetzen, um so halbwegsmit den verbeamteten Kollegen mitzuhalten.

Im VKA Bereich sind die Unterschiede im Übrigen besonders deutlich, weil auf den Posten, die dasselbe bearbeiten, teilweise Beamte und teilweise Angestellte sitzen.
Die Beamten fallen zudem besonders auf, weil bei der VKA ca. 85 % Angestellte sind; bei Land sind es etwa 50 % und beim Bund nur etwa 30 %. Dort ist man als Angestellter ja fast ein "Exot".
« Last Edit: 09.09.2024 12:44 von KlammeKassen »

KlammeKassen

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Nun erreicht diese Debatte um die amtsangemessene Alimentation schon den Tarifbereich. Das BVerfG wird irgendwann entscheiden, wo die Grenze der ausufernden Zuschläge ist. Ich gehöre zu denen, die meinen, dass es nicht amtangemessen ist, wenn die Beamtenfamilien zu einer Bedarfsgemeinschaft wird.

Genau diesen Gedanken habe ich auch! Die Diskussion driftet auch hier in eine juristische Betrachtung - das ist zwar grundsätzlich nicht verkehrt und auch richtig/wichtig, aber am Ende geht es zumindest aus TB-Sicht ganz primitiv um das Gefühl einer halbwegs "fairen" Bezahlung.

Nicht zuletzt unterliegen die "Konstrukte"  Ehe und Familie sowie die darin tradierten Rollenkonzepte einem Wandel. Eine verfassungsrechtliche Bewertung ist final auch immer eine gesellschaftliche/politische und bei gegebenem Anlass gibt es hier auch Änderungen - man denke an dieser Stelle nur an die vielbesungene Schuldenbremse ::) ;)

Ob es bei den verfassungsrechtlichen Entscheidungen wohl eine Rolle spielt, dass Richter Beamte und keine Angestellten sind? ;) :D

KlammeKassen

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Du machst mehrere falsche Annahmen:

1) Die Pension ist kein reines Äquivalent zur Rente (eine von 3 Säulen der Alterssicherung in Deutschland), sondern per definitionem Rente UND betriebliche Altersvorsorge (also 2 von 3 Säulen). Das heißt, du musst bei der Rente noch die betriebliche Altersversorung dazurechnen. (VBL)
2) Die maximale Pensionshöhe wären 71%.
3) Auch als Pensionär muss man die KV noch vom netto zahlen.
4) Alle Zuschläge für Kinder/Familie sind ab dem entsprechenden Alter der Kinder weg und nicht Pensionsrelevant.

1) Generell wird das aber so gepriesen - bitte aber beachten, dass die eine Gruppe dafür einzahlen muss und dadurch das netto reduziert wird und die andere Gruppe nicht. Wenn man bei der VBL (wie ich) ist, sind nochmal 1,81 % weg, bei anderen ZVK ist die betriebliche Altersversorgung ja immerhin kostenlos.

3) Die Zahlungen für KV und PV betreffen Rentner ebenfalls; sogar auch für die betriebliche Altersversorgung (einen minimalen Freibetrag gibt es wohl). In der Renteninformation wird auch immer schön hervorgehoben, dass von der Summe noch Steuern, KV und PV zu zahlen sind.

1)
Auch Beamte müssen dafür ihren Teil leisten, nämlich durch reduzierte Anhebungen ihrer Bezüge. Ob man nun das Brutto belässt und (wie bei TB) Abzüge in den Lohnzetteln aufführt oder gleich das Brutto kürzt kommt unterm Strich aufs selbe raus.

1) Bei den letzten Tarifrunden haben die Beamten aber merkwürdigerweise eine 1:1 Übertragung bekommen  :-X... also keinen Teil geleistet?!
Ich nehme Bezug auf Bundesbeamte, da für diese der TVÖD-VKA/Bund wesentlich ist

KlammeKassen

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In der Verwaltung sehe ich mittlerweile keinen Sinn mehr dahinter. Da sind zwei Personen, die beide 30 Jahre im Dienst sind und dieselben Aufgaben verrichten: der eine geht netto mit mehr nach Hause, bekommt die bessere medizinische Versorgung und später auch mehr Pension.

Gerecht ist das doch dann wohl kaum mehr?

Also wenn ich das mal betrachte, bekommt der vergleichbare Beamte vielleicht 5-10 % mehr netto im Vergleich zum Tarifbeschäftigten. Bei den Altersbezügen sieht das ganz ähnlich aus. Und der Beamte muss erst ins Endamt kommen, gerade im mittleren Dienst werden Tarifbeschäftigte hingegen gerne mit E8 / E9a eingestellt.

Eine Gerechtigkeitslücke vermag ich da nicht zu erkennen.
3460€ zu 3650€ sind keine 5 - 10 %. 72 % Pension zu 48% Rente sind ebenfalls keine 5 - 10 %
Alos ich bekomme mehr als 48, und jeder der sein Leben im öD als AN verbracht hat auch.
Also bitte mal korrekt rechnen, inkl. VBL
und dann bitte nicht Brutto, sondern Netto und dann darfst du staunen und erkennen, dass der Gap sehr klein ist.
ausser bei den studierten AN
Korrekt, die Zusatzversorgung muss mit berechnet werden. Allerdings befinden sich die meisten Beamten in den Besoldungsgruppen A12-13 und hier muss man studiert haben.

Wie kommst du dadrauf, dass die meisten Beamten A12/13 sind? was ist denn mit dem mittleren Dienst?

Auf kommunaler Ebene gibt es diese "Ausbildung" kaum mehr, es gibt auch fast nur Beamte im gehobenen DIenst auf kommunaler Ebene "Inspektoren-Dualstudium"; beim Land die fette Riege der Lehrer, die A12-A16 ist (in der Regel A13, wenn nicht noch weitere Funktionen wie Obenstufenkoordinator, Verwaltungsleiter für Bereich X, Schulleiter, Fachkonferenzleiter etc.)

Umlauf

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In der Verwaltung sehe ich mittlerweile keinen Sinn mehr dahinter. Da sind zwei Personen, die beide 30 Jahre im Dienst sind und dieselben Aufgaben verrichten: der eine geht netto mit mehr nach Hause, bekommt die bessere medizinische Versorgung und später auch mehr Pension.

Gerecht ist das doch dann wohl kaum mehr?

Also wenn ich das mal betrachte, bekommt der vergleichbare Beamte vielleicht 5-10 % mehr netto im Vergleich zum Tarifbeschäftigten. Bei den Altersbezügen sieht das ganz ähnlich aus. Und der Beamte muss erst ins Endamt kommen, gerade im mittleren Dienst werden Tarifbeschäftigte hingegen gerne mit E8 / E9a eingestellt.

Eine Gerechtigkeitslücke vermag ich da nicht zu erkennen.
3460€ zu 3650€ sind keine 5 - 10 %. 72 % Pension zu 48% Rente sind ebenfalls keine 5 - 10 %
Alos ich bekomme mehr als 48, und jeder der sein Leben im öD als AN verbracht hat auch.
Also bitte mal korrekt rechnen, inkl. VBL
und dann bitte nicht Brutto, sondern Netto und dann darfst du staunen und erkennen, dass der Gap sehr klein ist.
ausser bei den studierten AN
Korrekt, die Zusatzversorgung muss mit berechnet werden. Allerdings befinden sich die meisten Beamten in den Besoldungsgruppen A12-13 und hier muss man studiert haben.

Wie kommst du dadrauf, dass die meisten Beamten A12/13 sind? was ist denn mit dem mittleren Dienst?

Auf kommunaler Ebene gibt es diese "Ausbildung" kaum mehr, es gibt auch fast nur Beamte im gehobenen DIenst auf kommunaler Ebene "Inspektoren-Dualstudium"; beim Land die fette Riege der Lehrer, die A12-A16 ist (in der Regel A13, wenn nicht noch weitere Funktionen wie Obenstufenkoordinator, Verwaltungsleiter für Bereich X, Schulleiter, Fachkonferenzleiter etc.)

Kommt ganz auf die Gemeine bzw. deren Land an.
Mein Cousin ist Bauamtsleiter und ist in seiner Kleinstadt ein TB. Der einzige Beamte ist der Bürgermeister, als Wahlbeamter. Das Lehrpersonal ist im Gehensatz zu den übrigen Mitarbeitern an den Schulen Landespersonal.

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Du machst mehrere falsche Annahmen:

1) Die Pension ist kein reines Äquivalent zur Rente (eine von 3 Säulen der Alterssicherung in Deutschland), sondern per definitionem Rente UND betriebliche Altersvorsorge (also 2 von 3 Säulen). Das heißt, du musst bei der Rente noch die betriebliche Altersversorung dazurechnen. (VBL)
2) Die maximale Pensionshöhe wären 71%.
3) Auch als Pensionär muss man die KV noch vom netto zahlen.
4) Alle Zuschläge für Kinder/Familie sind ab dem entsprechenden Alter der Kinder weg und nicht Pensionsrelevant.

1) Generell wird das aber so gepriesen - bitte aber beachten, dass die eine Gruppe dafür einzahlen muss und dadurch das netto reduziert wird und die andere Gruppe nicht. Wenn man bei der VBL (wie ich) ist, sind nochmal 1,81 % weg, bei anderen ZVK ist die betriebliche Altersversorgung ja immerhin kostenlos.

3) Die Zahlungen für KV und PV betreffen Rentner ebenfalls; sogar auch für die betriebliche Altersversorgung (einen minimalen Freibetrag gibt es wohl). In der Renteninformation wird auch immer schön hervorgehoben, dass von der Summe noch Steuern, KV und PV zu zahlen sind.

1)
Auch Beamte müssen dafür ihren Teil leisten, nämlich durch reduzierte Anhebungen ihrer Bezüge. Ob man nun das Brutto belässt und (wie bei TB) Abzüge in den Lohnzetteln aufführt oder gleich das Brutto kürzt kommt unterm Strich aufs selbe raus.

1) Bei den letzten Tarifrunden haben die Beamten aber merkwürdigerweise eine 1:1 Übertragung bekommen  :-X... also keinen Teil geleistet?!
Ich nehme Bezug auf Bundesbeamte, da für diese der TVÖD-VKA/Bund wesentlich ist

nun, wenn irgendwann 8-10 % geleistet sind, sollte auch mal genug sein.

BVerfGBeliever

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@MoinMoin und @cyrix42:
Wenn das BVerfG so denken würde wie ihr, hätte es längst sagen können: Ein kinderloser Beamter muss immer mindestens x% mehr als ein Bürgergeldempfänger bekommen. Außerdem gibt es ab Kind 1 eine zusätzliche (bedarfsgerechte) Alimentation.
ist mir neu, dass das BVerfG dazu befugt wäre Gesetzesvorschläge zumachen.

Zitat
Das hat es aber bewusst NICHT getan. Stattdessen hat es die vierköpfige Beamtenfamilie als Ausgangspunkt genommen, mit der Grundbesoldung als Hauptbestandteil (und entsprechenden "Einschränkungen des Lebensstandards" aufgrund der ersten beiden Kinder, wie bei allen anderen Beschäftigten auch). In diametralem Kontrast dazu hat es entschieden, dass es ab dem dritten Kind einen Anspruch auf eine zusätzliche Alimentation gibt.

Und das hat es wie erwähnt nicht erst gestern getan, sondern vor fast fünfzig Jahren (und seitdem immer wieder bestätigt).
Ich denke du unterliegst abermals dem Irrtum, dass das Gericht etwas anderes macht als das was gemacht wurde zu beurteilen.
und nein nein nein, nochmals nicht das BVerfG hat die vierköpfige Beamtenfamilie als Ausgangspunkt genommen, sondern der Gesetzgeber und nur auf der Basis dieser Gesetzgebung beurteilt das BVerfG diese.

1.) Unter anderem 1998 (2 BvL 26/91, 10/96 und 6/97) hat das BVerfG die zusätzliche Alimentation ab dem dritten Beamten-Kind konkretisiert: mindestens 115% des Bedarfs eines Bürgergeld-Kindes.

2.) Unter anderem 2015 (2 BvL 19/09, 20/09, 5/13 und 20/14) hat das BVerfG die Untergrenze für die Besoldung einer vierköpfigen Beamten-Familie (also "überwiegend" die Grundbesoldung des Beamten) konkretisiert: mindestens 115% des Bedarfs einer vierköpfigen Bürgergeld-Familie.

Somit hätte es in exakt gleicher Weise stattdessen auch einfach eine entsprechende Untergrenze für die Besoldung eines kinderlosen Beamten festlegen können: z.B. mindestens XXX% eines Bürgergeld-Empfängers.

Hat es aber nicht.

Und wird es aus guten Gründen (hoffentlich) auch nie tun!!

KlammeKassen

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Gerecht ist das doch dann wohl kaum mehr?

Also wenn ich das mal betrachte, bekommt der vergleichbare Beamte vielleicht 5-10 % mehr netto im Vergleich zum Tarifbeschäftigten. Bei den Altersbezügen sieht das ganz ähnlich aus. Und der Beamte muss erst ins Endamt kommen, gerade im mittleren Dienst werden Tarifbeschäftigte hingegen gerne mit E8 / E9a eingestellt.

Eine Gerechtigkeitslücke vermag ich da nicht zu erkennen.
3460€ zu 3650€ sind keine 5 - 10 %. 72 % Pension zu 48% Rente sind ebenfalls keine 5 - 10 %
Alos ich bekomme mehr als 48, und jeder der sein Leben im öD als AN verbracht hat auch.
Also bitte mal korrekt rechnen, inkl. VBL
und dann bitte nicht Brutto, sondern Netto und dann darfst du staunen und erkennen, dass der Gap sehr klein ist.
ausser bei den studierten AN
Korrekt, die Zusatzversorgung muss mit berechnet werden. Allerdings befinden sich die meisten Beamten in den Besoldungsgruppen A12-13 und hier muss man studiert haben.

Wie kommst du dadrauf, dass die meisten Beamten A12/13 sind? was ist denn mit dem mittleren Dienst?

Auf kommunaler Ebene gibt es diese "Ausbildung" kaum mehr, es gibt auch fast nur Beamte im gehobenen DIenst auf kommunaler Ebene "Inspektoren-Dualstudium"; beim Land die fette Riege der Lehrer, die A12-A16 ist (in der Regel A13, wenn nicht noch weitere Funktionen wie Obenstufenkoordinator, Verwaltungsleiter für Bereich X, Schulleiter, Fachkonferenzleiter etc.)

Kommt ganz auf die Gemeine bzw. deren Land an.
Mein Cousin ist Bauamtsleiter und ist in seiner Kleinstadt ein TB. Der einzige Beamte ist der Bürgermeister, als Wahlbeamter. Das Lehrpersonal ist im Gehensatz zu den übrigen Mitarbeitern an den Schulen Landespersonal.

???
Ich glaube, du hast meine(n) Beitrag/Beiträge nicht verstanden.

Ich habe gesagt, dass es kaum Beamte im mittleren Dienst auf kommunaler Ebene mehr gibt, da es diese "Ausbildung" dafür kaum noch gibt (war früher ja möglich wie heute beispielsweise auch noch bei den niedersächsischen Finanzämtern (Land!)), auf kommunaler Ebene zumindest hier in der Gegend nicht mehr möglich.

Dass in den Kommunen überwiegend Angestellte sind, habe ich auch gesagt.

Ich habe mit Lehramt Bezug darauf genommen, warum hauptsächlich A12/A13 ins Gewicht fallen statt die im mittleren Dienst (weil es die kaum mehr gibt, zumindest im kommunalen Gefüge).

Ich habe nie behauptet, dass auf kommunaler Ebene im gehobenen Dienst nur Beamte sind; die gibt es aber im Vergleich dazu mehr; aber Angestellte sind auf kommunaler Ebene deutlich in Überzahl