Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil

<< < (36/104) > >>

KlammeKassen:

--- Zitat von: Organisator am 09.09.2024 08:37 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 06.09.2024 07:42 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 06.09.2024 06:58 ---
--- Zitat von: EinMann am 05.09.2024 18:02 ---
--- Zitat von: Organisator am 05.09.2024 17:33 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 05.09.2024 16:57 ---In der Verwaltung sehe ich mittlerweile keinen Sinn mehr dahinter. Da sind zwei Personen, die beide 30 Jahre im Dienst sind und dieselben Aufgaben verrichten: der eine geht netto mit mehr nach Hause, bekommt die bessere medizinische Versorgung und später auch mehr Pension.

Gerecht ist das doch dann wohl kaum mehr?

--- End quote ---

Also wenn ich das mal betrachte, bekommt der vergleichbare Beamte vielleicht 5-10 % mehr netto im Vergleich zum Tarifbeschäftigten. Bei den Altersbezügen sieht das ganz ähnlich aus. Und der Beamte muss erst ins Endamt kommen, gerade im mittleren Dienst werden Tarifbeschäftigte hingegen gerne mit E8 / E9a eingestellt.

Eine Gerechtigkeitslücke vermag ich da nicht zu erkennen.

--- End quote ---
3460€ zu 3650€ sind keine 5 - 10 %. 72 % Pension zu 48% Rente sind ebenfalls keine 5 - 10 %

--- End quote ---
Alos ich bekomme mehr als 48, und jeder der sein Leben im öD als AN verbracht hat auch.
Also bitte mal korrekt rechnen, inkl. VBL
und dann bitte nicht Brutto, sondern Netto und dann darfst du staunen und erkennen, dass der Gap sehr klein ist.
ausser bei den studierten AN

--- End quote ---
Korrekt, die Zusatzversorgung muss mit berechnet werden. Allerdings befinden sich die meisten Beamten in den Besoldungsgruppen A12-13 und hier muss man studiert haben.

--- End quote ---

Wie kommst du dadrauf, dass die meisten Beamten A12/13 sind? was ist denn mit dem mittleren Dienst?

--- End quote ---

Auf kommunaler Ebene gibt es diese "Ausbildung" kaum mehr, es gibt auch fast nur Beamte im gehobenen DIenst auf kommunaler Ebene "Inspektoren-Dualstudium"; beim Land die fette Riege der Lehrer, die A12-A16 ist (in der Regel A13, wenn nicht noch weitere Funktionen wie Obenstufenkoordinator, Verwaltungsleiter für Bereich X, Schulleiter, Fachkonferenzleiter etc.)

Umlauf:

--- Zitat von: KlammeKassen am 09.09.2024 12:42 ---
--- Zitat von: Organisator am 09.09.2024 08:37 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 06.09.2024 07:42 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 06.09.2024 06:58 ---
--- Zitat von: EinMann am 05.09.2024 18:02 ---
--- Zitat von: Organisator am 05.09.2024 17:33 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 05.09.2024 16:57 ---In der Verwaltung sehe ich mittlerweile keinen Sinn mehr dahinter. Da sind zwei Personen, die beide 30 Jahre im Dienst sind und dieselben Aufgaben verrichten: der eine geht netto mit mehr nach Hause, bekommt die bessere medizinische Versorgung und später auch mehr Pension.

Gerecht ist das doch dann wohl kaum mehr?

--- End quote ---

Also wenn ich das mal betrachte, bekommt der vergleichbare Beamte vielleicht 5-10 % mehr netto im Vergleich zum Tarifbeschäftigten. Bei den Altersbezügen sieht das ganz ähnlich aus. Und der Beamte muss erst ins Endamt kommen, gerade im mittleren Dienst werden Tarifbeschäftigte hingegen gerne mit E8 / E9a eingestellt.

Eine Gerechtigkeitslücke vermag ich da nicht zu erkennen.

--- End quote ---
3460€ zu 3650€ sind keine 5 - 10 %. 72 % Pension zu 48% Rente sind ebenfalls keine 5 - 10 %

--- End quote ---
Alos ich bekomme mehr als 48, und jeder der sein Leben im öD als AN verbracht hat auch.
Also bitte mal korrekt rechnen, inkl. VBL
und dann bitte nicht Brutto, sondern Netto und dann darfst du staunen und erkennen, dass der Gap sehr klein ist.
ausser bei den studierten AN

--- End quote ---
Korrekt, die Zusatzversorgung muss mit berechnet werden. Allerdings befinden sich die meisten Beamten in den Besoldungsgruppen A12-13 und hier muss man studiert haben.

--- End quote ---

Wie kommst du dadrauf, dass die meisten Beamten A12/13 sind? was ist denn mit dem mittleren Dienst?

--- End quote ---

Auf kommunaler Ebene gibt es diese "Ausbildung" kaum mehr, es gibt auch fast nur Beamte im gehobenen DIenst auf kommunaler Ebene "Inspektoren-Dualstudium"; beim Land die fette Riege der Lehrer, die A12-A16 ist (in der Regel A13, wenn nicht noch weitere Funktionen wie Obenstufenkoordinator, Verwaltungsleiter für Bereich X, Schulleiter, Fachkonferenzleiter etc.)

--- End quote ---

Kommt ganz auf die Gemeine bzw. deren Land an.
Mein Cousin ist Bauamtsleiter und ist in seiner Kleinstadt ein TB. Der einzige Beamte ist der Bürgermeister, als Wahlbeamter. Das Lehrpersonal ist im Gehensatz zu den übrigen Mitarbeitern an den Schulen Landespersonal.

Organisator:

--- Zitat von: KlammeKassen am 09.09.2024 12:40 ---
--- Zitat von: Organisator am 09.09.2024 08:41 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 06.09.2024 11:52 ---
--- Zitat von: CmdrMichael am 05.09.2024 22:00 ---Du machst mehrere falsche Annahmen:

1) Die Pension ist kein reines Äquivalent zur Rente (eine von 3 Säulen der Alterssicherung in Deutschland), sondern per definitionem Rente UND betriebliche Altersvorsorge (also 2 von 3 Säulen). Das heißt, du musst bei der Rente noch die betriebliche Altersversorung dazurechnen. (VBL)
2) Die maximale Pensionshöhe wären 71%.
3) Auch als Pensionär muss man die KV noch vom netto zahlen.
4) Alle Zuschläge für Kinder/Familie sind ab dem entsprechenden Alter der Kinder weg und nicht Pensionsrelevant.

--- End quote ---

1) Generell wird das aber so gepriesen - bitte aber beachten, dass die eine Gruppe dafür einzahlen muss und dadurch das netto reduziert wird und die andere Gruppe nicht. Wenn man bei der VBL (wie ich) ist, sind nochmal 1,81 % weg, bei anderen ZVK ist die betriebliche Altersversorgung ja immerhin kostenlos.

3) Die Zahlungen für KV und PV betreffen Rentner ebenfalls; sogar auch für die betriebliche Altersversorgung (einen minimalen Freibetrag gibt es wohl). In der Renteninformation wird auch immer schön hervorgehoben, dass von der Summe noch Steuern, KV und PV zu zahlen sind.

--- End quote ---

1)
Auch Beamte müssen dafür ihren Teil leisten, nämlich durch reduzierte Anhebungen ihrer Bezüge. Ob man nun das Brutto belässt und (wie bei TB) Abzüge in den Lohnzetteln aufführt oder gleich das Brutto kürzt kommt unterm Strich aufs selbe raus.

--- End quote ---

1) Bei den letzten Tarifrunden haben die Beamten aber merkwürdigerweise eine 1:1 Übertragung bekommen  :-X... also keinen Teil geleistet?!
Ich nehme Bezug auf Bundesbeamte, da für diese der TVÖD-VKA/Bund wesentlich ist

--- End quote ---

nun, wenn irgendwann 8-10 % geleistet sind, sollte auch mal genug sein.

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: MoinMoin am 09.09.2024 08:29 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 09.09.2024 08:08 ---@MoinMoin und @cyrix42:
Wenn das BVerfG so denken würde wie ihr, hätte es längst sagen können: Ein kinderloser Beamter muss immer mindestens x% mehr als ein Bürgergeldempfänger bekommen. Außerdem gibt es ab Kind 1 eine zusätzliche (bedarfsgerechte) Alimentation.

--- End quote ---
ist mir neu, dass das BVerfG dazu befugt wäre Gesetzesvorschläge zumachen.


--- Zitat ---Das hat es aber bewusst NICHT getan. Stattdessen hat es die vierköpfige Beamtenfamilie als Ausgangspunkt genommen, mit der Grundbesoldung als Hauptbestandteil (und entsprechenden "Einschränkungen des Lebensstandards" aufgrund der ersten beiden Kinder, wie bei allen anderen Beschäftigten auch). In diametralem Kontrast dazu hat es entschieden, dass es ab dem dritten Kind einen Anspruch auf eine zusätzliche Alimentation gibt.

Und das hat es wie erwähnt nicht erst gestern getan, sondern vor fast fünfzig Jahren (und seitdem immer wieder bestätigt).

--- End quote ---
Ich denke du unterliegst abermals dem Irrtum, dass das Gericht etwas anderes macht als das was gemacht wurde zu beurteilen.
und nein nein nein, nochmals nicht das BVerfG hat die vierköpfige Beamtenfamilie als Ausgangspunkt genommen, sondern der Gesetzgeber und nur auf der Basis dieser Gesetzgebung beurteilt das BVerfG diese.

--- End quote ---

1.) Unter anderem 1998 (2 BvL 26/91, 10/96 und 6/97) hat das BVerfG die zusätzliche Alimentation ab dem dritten Beamten-Kind konkretisiert: mindestens 115% des Bedarfs eines Bürgergeld-Kindes.

2.) Unter anderem 2015 (2 BvL 19/09, 20/09, 5/13 und 20/14) hat das BVerfG die Untergrenze für die Besoldung einer vierköpfigen Beamten-Familie (also "überwiegend" die Grundbesoldung des Beamten) konkretisiert: mindestens 115% des Bedarfs einer vierköpfigen Bürgergeld-Familie.

Somit hätte es in exakt gleicher Weise stattdessen auch einfach eine entsprechende Untergrenze für die Besoldung eines kinderlosen Beamten festlegen können: z.B. mindestens XXX% eines Bürgergeld-Empfängers.

Hat es aber nicht.

Und wird es aus guten Gründen (hoffentlich) auch nie tun!!

KlammeKassen:

--- Zitat von: Umlauf am 09.09.2024 12:47 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 09.09.2024 12:42 ---
--- Zitat von: Organisator am 09.09.2024 08:37 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 06.09.2024 07:42 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 06.09.2024 06:58 ---
--- Zitat von: EinMann am 05.09.2024 18:02 ---
--- Zitat von: Organisator am 05.09.2024 17:33 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 05.09.2024 16:57 ---In der Verwaltung sehe ich mittlerweile keinen Sinn mehr dahinter. Da sind zwei Personen, die beide 30 Jahre im Dienst sind und dieselben Aufgaben verrichten: der eine geht netto mit mehr nach Hause, bekommt die bessere medizinische Versorgung und später auch mehr Pension.

Gerecht ist das doch dann wohl kaum mehr?

--- End quote ---

Also wenn ich das mal betrachte, bekommt der vergleichbare Beamte vielleicht 5-10 % mehr netto im Vergleich zum Tarifbeschäftigten. Bei den Altersbezügen sieht das ganz ähnlich aus. Und der Beamte muss erst ins Endamt kommen, gerade im mittleren Dienst werden Tarifbeschäftigte hingegen gerne mit E8 / E9a eingestellt.

Eine Gerechtigkeitslücke vermag ich da nicht zu erkennen.

--- End quote ---
3460€ zu 3650€ sind keine 5 - 10 %. 72 % Pension zu 48% Rente sind ebenfalls keine 5 - 10 %

--- End quote ---
Alos ich bekomme mehr als 48, und jeder der sein Leben im öD als AN verbracht hat auch.
Also bitte mal korrekt rechnen, inkl. VBL
und dann bitte nicht Brutto, sondern Netto und dann darfst du staunen und erkennen, dass der Gap sehr klein ist.
ausser bei den studierten AN

--- End quote ---
Korrekt, die Zusatzversorgung muss mit berechnet werden. Allerdings befinden sich die meisten Beamten in den Besoldungsgruppen A12-13 und hier muss man studiert haben.

--- End quote ---

Wie kommst du dadrauf, dass die meisten Beamten A12/13 sind? was ist denn mit dem mittleren Dienst?

--- End quote ---

Auf kommunaler Ebene gibt es diese "Ausbildung" kaum mehr, es gibt auch fast nur Beamte im gehobenen DIenst auf kommunaler Ebene "Inspektoren-Dualstudium"; beim Land die fette Riege der Lehrer, die A12-A16 ist (in der Regel A13, wenn nicht noch weitere Funktionen wie Obenstufenkoordinator, Verwaltungsleiter für Bereich X, Schulleiter, Fachkonferenzleiter etc.)

--- End quote ---

Kommt ganz auf die Gemeine bzw. deren Land an.
Mein Cousin ist Bauamtsleiter und ist in seiner Kleinstadt ein TB. Der einzige Beamte ist der Bürgermeister, als Wahlbeamter. Das Lehrpersonal ist im Gehensatz zu den übrigen Mitarbeitern an den Schulen Landespersonal.

--- End quote ---

???
Ich glaube, du hast meine(n) Beitrag/Beiträge nicht verstanden.

Ich habe gesagt, dass es kaum Beamte im mittleren Dienst auf kommunaler Ebene mehr gibt, da es diese "Ausbildung" dafür kaum noch gibt (war früher ja möglich wie heute beispielsweise auch noch bei den niedersächsischen Finanzämtern (Land!)), auf kommunaler Ebene zumindest hier in der Gegend nicht mehr möglich.

Dass in den Kommunen überwiegend Angestellte sind, habe ich auch gesagt.

Ich habe mit Lehramt Bezug darauf genommen, warum hauptsächlich A12/A13 ins Gewicht fallen statt die im mittleren Dienst (weil es die kaum mehr gibt, zumindest im kommunalen Gefüge).

Ich habe nie behauptet, dass auf kommunaler Ebene im gehobenen Dienst nur Beamte sind; die gibt es aber im Vergleich dazu mehr; aber Angestellte sind auf kommunaler Ebene deutlich in Überzahl

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version