Autor Thema: Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil  (Read 26475 times)

Organisator

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Die Ungleichheit Angestellter-Beamter kann mir nicht entgehen weil ich mein Zimmer mit einer Beamtin teile. Bei gleicher Ausbildung und identischer Tätigkeit verdient ein Beamter ca. 1000 Euro mehr netto, abzüglich der Privaten Krankenversicherung bleiben dann immer noch um die 600 Euro mehr netto übrig. Von der Kluft Rente / Pension ganz zu schweigen.
Für den gleichen Arzttermin beim Facharzt, welche meine verbeamtete Kollegin bekommt und auf den sie 5 Monate warten muss, warte ich als gesetzlich Versicherter ganze 9 Monate.
In Baden-Württemberg wurde die Eingangsbesoldung bei Beamte auf die A8 angehoben, Angestellte beginnen mit gleicher Ausbildung in der E 5. Von Verdi, welche fleißig Lobbyarbeit für Beamte betreibt, kein Wort dazu.
Alle Tarifergebisse werden in 99 % der Fälle 1:1 auf die Beamten übertragen, erhalten die aber auf richterliche Anordnung mehr, so gehen die Angestellten dabei natürlich leer aus.
Muss so eine Zweiklassengesellschaft heute noch sein?
Und das hat auch nichts mit einer Neiddebatte zu tun, diese Unterschiede sind einfach durch nichts zu rechtfertigen. Das Beamtentum gehört abgeschafft und gleicher Lohn für gleiche Arbeit bezahlt. Die Beamte jammern auf einem hohen Niveau, wenn man sie aber mit den vielen Abzügen auf dem Gehaltszettel der Angestellten konfrontiert, schauen sie erschrocken drein und meinen dass sie das nicht gewusst hätten. Von Verdi ist keine Hilfe zu erwarten, deshalb bin ich dort auch ausgetreten denn eine Gewerkschaft, welche Beamte vertritt, von der können Angestellte nichts erwarten. Wie sagte meine verbeamtete Kollegin zu mir: Sie haben als Angestellter leider keine Lobby, dann ging sie um ihre 5. Beförderung zu feiern. Und bevor die Frage aufkommt warum ich nicht verbeamtet wurde: Erst gab es keine freie Beamtenstelle und als es diese gab, griff die staatlich verordnete Altersdiskriminierung. Dann hat die freie Stelle eben eine psychisch kranke Person erhalten, Hauptsache die wertvolle Beamtenstelle blieb nicht unbesetzt.

umgekehrt gibts ähnliche Fälle. Von daher kommt es immer auf den Einzelfall an.

Farold

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"Verdi-Beamte-Lobbyarbeit 🤣🤣🤣
Was kommt als nächstes? Verdi lobbyiert besonders für die zweistelligen EG?
Selten so gelacht".

Also ich finde das nicht lustig.

Von der Verdi-Seite:
Der Bereich Beamtinnen und Beamte in ver.di setzt sich für die Interessen der Beamten ein und betreibt Lobbyarbeit. Für junge Beamtinnen und Beamte gibt es als Service ein Berufsstarterpaket.

Verdi konnte mir nicht zusichern dass meine Beiträge, welche ich als Angestellter zahlte, nicht für diese Lobbyarbeit verwendet wird. Also habe ich meine Konsequenzen gezogen und diesen Verein fluchtartig verlassen.

MoinMoin

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Und du kannst gerne weiter lamentieren, was das BVerG so gemeint haben könnte, aber wenn du weiterhin der Meinung bist, dass die Grundbesoldung für den Single um 40% angehoben werden muss und es egal ist wie man dann als Single gegenüber der Bürger besoldet wird für die man dient, dann kann ich nur eines attestieren:
gefährlich abgehoben und fern jeder Lebenswirklichkeit
Abgehoben ist da gar nichts.
Ich hätte aber auch nichts dagegen wenn der finanzielle Mehrbedarf eines Beamten für die Kinder komplett vom Staat getragen wird.
Ich bin da absolut bei dir und sehe es als die Pflicht des Staates an, dass er den Mehrbedarf für die Beamten Kinder trägt, wo hätte ich jemals geschrieben, dass dies nicht gemacht werden soll?

Zitat
Dein grundsätzliches Problem ist doch der "Neid" auf die Beamtengehälter.
Dann solltest du mal verständiges lesen lernen.
Wo hätte ich mich jemals neidisch über die Beamtenbesoldung geäußert?

Zitat
Das dumme ist nur, die ganzen Angestellten schauen neidvoll auf die Beamten, stattdessen sollten sie neidvoll auf die Bürgergeldempfänger schauen.
Da die Mehrzahl der Bürgergeldempfänger keine erwerbsfähige Arbeitslose sind. sondern bedürftige Menschen sind, frage ich mich:
Warum sollte ich neidvoll auf bedürftige Menschen blicken?

MoinMoin

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Wie erwähnt war die Besoldungswelt bis vor kurzem bezüglich der Familienzuschläge "in Ordnung" (im Gegensatz zum Besoldungsniveau).
Leider nein, denn schon vor 20-30 Jahren war der A3er Stufe 1 mit 2 Kinder und Partner weit unter der Mindestalimenation, das Problem ist doch, dass man dieses erst jetzt festgestellt hat, weil vorher keiner geklagt hat.

Thomber

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Zitat
Da die Mehrzahl der Bürgergeldempfänger keine erwerbsfähige Arbeitslose sind. sondern bedürftige Menschen sind

Die Mehrheit der Empfänger ist erwerbstätig (traurig, aber wahr).
Nicht erwerbstätig (arbeitsfähige und arbeitsunfähige) sind 1,52 Millionen.
Wie viele davon nun arbeitsfähig sind, weiß ich nicht.  Bitte um Quellenangabe zur o.g. Behauptung.


NelsonMuntz

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Solche Diskussionen zwischen Beamten und TBs münden stets in Grabenkämpfen, ohne je eine gemeinsame Idee zu entwickeln ... die AG können sich dieses Schauspiel quietschvergnügt anschauen. Läuft! Darauf einen Lachshappen ;)

Rentenonkel

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Zitat
Da die Mehrzahl der Bürgergeldempfänger keine erwerbsfähige Arbeitslose sind. sondern bedürftige Menschen sind

Die Mehrheit der Empfänger ist erwerbstätig (traurig, aber wahr).
Nicht erwerbstätig (arbeitsfähige und arbeitsunfähige) sind 1,52 Millionen.
Wie viele davon nun arbeitsfähig sind, weiß ich nicht.  Bitte um Quellenangabe zur o.g. Behauptung.



Bei Beziehern von Bürgergeld ist Erwerbsfähigkeit zu unterstellen, da sie andernfalls eine Rente wegen Erwerbsminderung und/oder Grundsicherung statt Bürgergeld erhalten würden.

MoinMoin

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Du behauptest also ernsthaft, dass ein lediger und kinderloser Beamter lediglich Anspruch auf seinen "Bedarf" (also mutmaßlich 115% eines Bürgergeldempfängers) hat?
Nein. natürlich hat er Anspruch auf eine amtsangemessen Besoldung und die muss halt im Kontext der Bezahlung der vergleichbaren Bürger, der Inflation, des Abstandsgebotes, der Entwicklung in den anderen Ländern, des Nominallohnes gesehen und weiterentwickelt werden.

Aber wenn ich dich richtig verstanden haben, dann hat der A3 im erstem Jahr erst dann eine amtsangemessene Besoldung erreicht, wenn er monatlich 3900€ Brutto (40% mehr als jetzt) also rund 3100€ netto erhält, oder habe ich dich da falsch verstanden?

 

Organisator

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Solche Diskussionen zwischen Beamten und TBs münden stets in Grabenkämpfen, ohne je eine gemeinsame Idee zu entwickeln ... die AG können sich dieses Schauspiel quietschvergnügt anschauen. Läuft! Darauf einen Lachshappen ;)

oder auch zwischen unterschiedlichen Branchen oder gleichen Tätigkeiten in unterschiedlichen Bundesländern. Ergebnis: Gerechtigkeit im Sinne gleicher Arbeit für gleiches Geld kann und wird es nicht geben.

Darauf noch einen Lachshappen - mit Kaviar :)

MoinMoin

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Zitat
Da die Mehrzahl der Bürgergeldempfänger keine erwerbsfähige Arbeitslose sind. sondern bedürftige Menschen sind

Die Mehrheit der Empfänger ist erwerbstätig (traurig, aber wahr).
Nicht erwerbstätig (arbeitsfähige und arbeitsunfähige) sind 1,52 Millionen.
Wie viele davon nun arbeitsfähig sind, weiß ich nicht.  Bitte um Quellenangabe zur o.g. Behauptung.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/666880/umfrage/verteilung-der-leistungsempfaenger-von-arbeitslosengeld-ii-in-deutschland-nach-gruppen
43% der erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger sind Arbeitslos

Thomber

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Zitat
Da die Mehrzahl der Bürgergeldempfänger keine erwerbsfähige Arbeitslose sind. sondern bedürftige Menschen sind

Die Mehrheit der Empfänger ist erwerbstätig (traurig, aber wahr).
Nicht erwerbstätig (arbeitsfähige und arbeitsunfähige) sind 1,52 Millionen.
Wie viele davon nun arbeitsfähig sind, weiß ich nicht.  Bitte um Quellenangabe zur o.g. Behauptung.



Bei Beziehern von Bürgergeld ist Erwerbsfähigkeit zu unterstellen, da sie andernfalls eine Rente wegen Erwerbsminderung und/oder Grundsicherung statt Bürgergeld erhalten würden.


Danke!
Ich ergänze:  "...Ein Anspruch auf Bürgergeld setzt im Wesentlichen voraus, dass Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.."  und bitte um Erläuterung der Aussage:
Zitat
Da die Mehrzahl der Bürgergeldempfänger keine erwerbsfähige Arbeitslose sind. sondern bedürftige Menschen sind
  (Kann ja dann nicht stimmen, oder?)


MoinMoin

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Zitat
Da die Mehrzahl der Bürgergeldempfänger keine erwerbsfähige Arbeitslose sind. sondern bedürftige Menschen sind

Die Mehrheit der Empfänger ist erwerbstätig (traurig, aber wahr).
Nicht erwerbstätig (arbeitsfähige und arbeitsunfähige) sind 1,52 Millionen.
Wie viele davon nun arbeitsfähig sind, weiß ich nicht.  Bitte um Quellenangabe zur o.g. Behauptung.



Bei Beziehern von Bürgergeld ist Erwerbsfähigkeit zu unterstellen, da sie andernfalls eine Rente wegen Erwerbsminderung und/oder Grundsicherung statt Bürgergeld erhalten würden.
1,53 Mio nicht erwerbsfähige Empfänger von Bürgergeld
4,01 Mio erwerbsfähige Empfänger von Bürgergeld

Ergo 31% sind erwerbsfähige Arbeitslose Bürgergeldempfänger.

Oder ?

MoinMoin

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Zitat
Da die Mehrzahl der Bürgergeldempfänger keine erwerbsfähige Arbeitslose sind. sondern bedürftige Menschen sind

Die Mehrheit der Empfänger ist erwerbstätig (traurig, aber wahr).
Nicht erwerbstätig (arbeitsfähige und arbeitsunfähige) sind 1,52 Millionen.
Wie viele davon nun arbeitsfähig sind, weiß ich nicht.  Bitte um Quellenangabe zur o.g. Behauptung.



Bei Beziehern von Bürgergeld ist Erwerbsfähigkeit zu unterstellen, da sie andernfalls eine Rente wegen Erwerbsminderung und/oder Grundsicherung statt Bürgergeld erhalten würden.


Danke!
Ich ergänze:  "...Ein Anspruch auf Bürgergeld setzt im Wesentlichen voraus, dass Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.."  und bitte um Erläuterung der Aussage:
Zitat
Da die Mehrzahl der Bürgergeldempfänger keine erwerbsfähige Arbeitslose sind. sondern bedürftige Menschen sind
  (Kann ja dann nicht stimmen, oder?)
dann stimmen meine Quellen nicht?

Thomber

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Die Aussage "Da die Mehrzahl der Bürgergeldempfänger keine erwerbsfähige Arbeitslose sind. sondern bedürftige Menschen sind" ist zu erläutern...


Erwerbsfähige Arbeitslose (1,52 Millionen) sind also nicht bedürftig??? Wer dann?

MoinMoin

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Die Aussage "Da die Mehrzahl der Bürgergeldempfänger keine erwerbsfähige Arbeitslose sind. sondern bedürftige Menschen sind" ist zu erläutern...
Sorry, war überspitzt formuliert.
Natürlich sind es alle Bedürftige.

Was ich sagen wollte:
Sind bedürftige Bürger, denen es nicht so einfach möglich ist, durch die einfache Annahme einer entsprechenden Arbeitsstelle ihre Bedürftigkeit zu beenden.
Da sie eben nicht zu 100% dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Besser?

btw ich gehe von 1,71 Mio  erwerbsfähige Arbeitslose  aus.