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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
NelsonMuntz:
--- Zitat von: Organisator am 16.09.2024 13:51 ---
--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 16.09.2024 13:47 ---Es ist menschlich und auch verständlich dass ein Vergleich im unmittelbaren Kollegenkreis durchaus an der Tagesordnung ist.
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Das ist ja auch legitim. Nur sollte man dann nicht nur den Zahlbetrag sondern auch alles andere mit vergleichen.
Und wenn doch nur auf den Zahlbetrag ankommt, sind die Unterschiede bis ca. A11 / E11 nicht besonders hoch.
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... was allerdings bei 3 oder 4 Kindern zum Beispiel hier in NRW wieder ganz anders aussieht.
Das ist eben das Problematische beim Vergleichen.
Hugo Stieglitz:
--- Zitat von: Organisator am 16.09.2024 13:51 ---
--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 16.09.2024 13:47 ---Es ist menschlich und auch verständlich dass ein Vergleich im unmittelbaren Kollegenkreis durchaus an der Tagesordnung ist.
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Das ist ja auch legitim. Nur sollte man dann nicht nur den Zahlbetrag sondern auch alles andere mit vergleichen.
Und wenn doch nur auf den Zahlbetrag ankommt, sind die Unterschiede bis ca. A11 / E11 nicht besonders hoch.
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Nur das bei einer A11 Bewertung häufig nur E9c, bestenfalls E10 rauskommt. :)
Organisator:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 16.09.2024 14:15 ---
--- Zitat von: Organisator am 16.09.2024 13:51 ---
--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 16.09.2024 13:47 ---Es ist menschlich und auch verständlich dass ein Vergleich im unmittelbaren Kollegenkreis durchaus an der Tagesordnung ist.
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Das ist ja auch legitim. Nur sollte man dann nicht nur den Zahlbetrag sondern auch alles andere mit vergleichen.
Und wenn doch nur auf den Zahlbetrag ankommt, sind die Unterschiede bis ca. A11 / E11 nicht besonders hoch.
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... was allerdings bei 3 oder 4 Kindern zum Beispiel hier in NRW wieder ganz anders aussieht.
Das ist eben das Problematische beim Vergleichen.
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So siehts aus. Spätestens mit Familie sind die Unterschiede massiv, aber auch systembedingt und insofern logisch.
Organisator:
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 16.09.2024 14:18 ---
--- Zitat von: Organisator am 16.09.2024 13:51 ---
--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 16.09.2024 13:47 ---Es ist menschlich und auch verständlich dass ein Vergleich im unmittelbaren Kollegenkreis durchaus an der Tagesordnung ist.
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Das ist ja auch legitim. Nur sollte man dann nicht nur den Zahlbetrag sondern auch alles andere mit vergleichen.
Und wenn doch nur auf den Zahlbetrag ankommt, sind die Unterschiede bis ca. A11 / E11 nicht besonders hoch.
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Nur das bei einer A11 Bewertung häufig nur E9c, bestenfalls E10 rauskommt. :)
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Geht aber auch umgekehrt. Kommt auf die jeweilige Tätigkeit und die Bewertungssystematik an. Für den Bereich Kommune, was hier die Überschrift ist, mag ich dir recht geben.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: Organisator am 16.09.2024 14:36 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 16.09.2024 14:15 ---
--- Zitat von: Organisator am 16.09.2024 13:51 ---
--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 16.09.2024 13:47 ---Es ist menschlich und auch verständlich dass ein Vergleich im unmittelbaren Kollegenkreis durchaus an der Tagesordnung ist.
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Das ist ja auch legitim. Nur sollte man dann nicht nur den Zahlbetrag sondern auch alles andere mit vergleichen.
Und wenn doch nur auf den Zahlbetrag ankommt, sind die Unterschiede bis ca. A11 / E11 nicht besonders hoch.
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... was allerdings bei 3 oder 4 Kindern zum Beispiel hier in NRW wieder ganz anders aussieht.
Das ist eben das Problematische beim Vergleichen.
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So siehts aus. Spätestens mit Familie sind die Unterschiede massiv, aber auch systembedingt und insofern logisch.
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Nochmals der kurze Hinweis auf die Differenzierung:
1.) Ab dem dritten Beamten-Kind sind die Zuschläge in der Tat systembedingt, da "seitens des BVerfG vorgegeben".
2.) Für die ersten beiden Kinder sind sie hingegen (zumindest in meinen Augen) eigentlich streng limitiert und somit beispielsweise in NRW (zumindest aus meiner Sicht) grob verfassungswidrig, so wie oben erläutert.
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