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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil

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KlammeKassen:

--- Zitat von: Organisator am 16.09.2024 16:53 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 16.09.2024 16:44 ---Sei mir nicht böse, aber aus TB-Sicht ist das oft eine geradezu groteske Diskussion, die sogar Ansätze von Raffgier trägt. Ich habe für meine Kinder viele Jahre "nur" das Kindergeld erhalten, mittlerweile ist es durch die Freibeträge ein kleines Eckchen mehr geworden. Das deckt trotzdem nicht mal ein Drittel der Kosten, die mir durch die Kinder entstehen. Jetzt kann man über "private Entscheidung" und "Einschränkung des Lebensstils" hin und her diskutieren, aber warum sollten kinderlose Beamte eine Alimentierung für gar nicht vorhandene Kinder erhalten? Der Staat mildert die "Einschränkung des Lebensstils" außerdem über das Kindergeld in geeigneter Weise ab. Final wird darüber auch faktisch definiert, wie stark eben jene Einschränkung ausfallen darf.

--- End quote ---

Dieser Ausschnitt zeigt doch, dass das 2 Personen/2Kinder-Modell der Beamtenbezahlung überholt ist. Genau über so etwas sollte man sich eben nicht streiten (müssten). Es wäre an der Zeit, wenn der Gesetzgeber hier entsprechend modernisieren würde und - wenn gesellschaftlich gewünscht - die Kinderfinanzierung anderweitig sicherstellt.

Ansonsten ist es auch völlig unrealistisch, dass Beamte auf einmal 30% mehr Grundbesoldung erhalten würden. Auch wenn man das irgendwie rechtlich herleiten kann, gesellschaftspolitisch umsetzbar ist es nicht. Allein schon, weil es im Gehaltsgefüge bei single-Beamten vs. single-Angestellten keinen übermäßigen Gap gibt.

--- End quote ---

Es wäre zumindest realistischer als bei den Angestellten, weil ihr immer 2 Stäbchen ziehen könnt:
A) Anschluss an dem Tarifvertrag
B) ZUSÄTZLICH noch gesetzlich feststellen lassen, dass die Besoldung zu gering ist

Leider folgt aus B jedoch keine Umkehrung, dass die Tariferhöhungen höher ausfallen müssen
Aus der Erhöhung des Tarifvertrages folgt jedoch immer die Erhöhung der Besoldungen (zuletzt beim Bund sogar auch inhalts- und zeitgleich)

NelsonMuntz:

--- Zitat von: MoinMoin am 16.09.2024 19:31 ---Und auch keinen amtsangemessenheits Gap.
Sofern die amtsangemessene Besoldung des Single Beamten irgendwas mit der Bezahlung der Bürger zu tun haben könnte.

--- End quote ---

Eigentlich auch eine spannende Frage: Was ist denn "amtsangemessen"? Woran sollen sich Besoldungen konkret orientieren? (Ich weiß es tatsächlich nicht, und stelle hier nur "dumme Fragen" ;))

Also: Was ist eine A9, A12 oder B3 denn tatsächlich "wert"?


--- Zitat ---
Klar ist jedoch, jeder Beamte in der untersten Besoldungsgruppe und Stufe muss unabhängig seiner familiären Situation eine Alimentierung bekommen, die wesentlich über das Geld liegen muss, was ein entsprechender Bürgergeldempfänger bekommt.

--- End quote ---

Hier stellt sich rezent die Frage über die Höhe des Bürgergeldes, welches ja im Grunde genommen den Bedarf für das Existenzminimum nicht wesentlich überschreiten sollte (Selbst Hubertus (SPD) hat bereits angekündigt, dass im kommenden Jahr keine Erhöhung kommen wird, während z.B. die Union jene Höhe (also die Berechnungsgrundlage) grundsätzlich kritisiert).

Ferner die Frage: Muss es im eD überhaupt Verbeamtungen geben? Gibt es hierfür nicht andere Lösungen?

MoinMoin:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 16.09.2024 21:00 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 16.09.2024 19:31 ---Und auch keinen amtsangemessenheits Gap.
Sofern die amtsangemessene Besoldung des Single Beamten irgendwas mit der Bezahlung der Bürger zu tun haben könnte.

--- End quote ---

Eigentlich auch eine spannende Frage: Was ist denn "amtsangemessen"? Woran sollen sich Besoldungen konkret orientieren? (Ich weiß es tatsächlich nicht, und stelle hier nur "dumme Fragen" ;))

Also: Was ist eine A9, A12 oder B3 denn tatsächlich "wert"?

--- End quote ---
Das lässt sich doch beim BVerG nachlesen.


--- Zitat ---
--- Zitat ---
Klar ist jedoch, jeder Beamte in der untersten Besoldungsgruppe und Stufe muss unabhängig seiner familiären Situation eine Alimentierung bekommen, die wesentlich über das Geld liegen muss, was ein entsprechender Bürgergeldempfänger bekommt.

--- End quote ---

Hier stellt sich rezent die Frage über die Höhe des Bürgergeldes, welches ja im Grunde genommen den Bedarf für das Existenzminimum nicht wesentlich überschreiten sollte (Selbst Hubertus (SPD) hat bereits angekündigt, dass im kommenden Jahr keine Erhöhung kommen wird, während z.B. die Union jene Höhe (also die Berechnungsgrundlage) grundsätzlich kritisiert).

Ferner die Frage: Muss es im eD überhaupt Verbeamtungen geben? Gibt es hierfür nicht andere Lösungen?

--- End quote ---
Frage doch den einfachen Soldaten, ob er lieber Tarifangestellter wäre.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: MoinMoin am 16.09.2024 22:21 ---Frage doch den einfachen Soldaten, ob er lieber Tarifangestellter wäre.

--- End quote ---

OK, also soll Schütze Otto 4000€ brutto erhalten, weil er ja verheiratet sein und 2 Kinder haben könnte? Laut https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/dienstgrade-laufbahnen-bundeswehr/laufbahn-mannschaften erhält er als Single 2700 brutto, was nun deutlich über dem Mindestlohn liegt. Und als Angehöriger der BW muss er keine RV und nicht mal eine PKV bezahlen.

Nö, hast Du schon Recht: Ein echt armer Kerl, der im Gegensatz zum Amazon-Paketboten wirklich am Hungertuch nagt.

Schwierig.

clarion:
Seid ihr nicht der Ansicht, dass der kleinste Beamte (ebenso jeder Arbeiter) der Vollzeit arbeiten geht, mehr Geld bekommen sollte, als jemand der nicht arbeiten geht und Bürgergeld bekommt? Und ich meine auch, dass man sich eine Familie leisten können sollte, ohne aufstockend Bürgergeld zu benötigen.

Man kann grundsätzlich darüber nachdenken,  ob man das Kindergeld für alle deutlich erhöht, um Erziehungsleistung  zu honorieren. Das würde auch das Geschmäckle verringern, Beamtenkinder seien mehr wert als andere Kinder.

Es ist aber auch der Tatsache,  dass der ÖD im gehobenen und im höheren Dienst von der Bezahlung her nicht konkurrenzfähig ist, dieses war vor einigen Jahrzehnten auch anders, da wollten die besten Köpfe in den Staatsdienst. Der Nominallohnindex im ÖD ist gerade im Bereich ab E10, A10 aufwärts schon viele Jahre geringer als die Entwicklung der Löhne für vergleichbare Berufe in der Privatwirtschaft. Daher meine ich, dass man nicht nur Beamte sondern auch Tarifbeschäftigte zu gering bezahlt. Bei den mittleren Diensten und vergleichbaren EG haben wir im Übrigen keine Probleme,  die Stellen besetzt zu bekommen.

Ich weiß nicht,  ob es außerhalb der Bundeswehr noch einfache Dienste in größerer Zahl gibt. Es gibt auch nicht wenige Bundesländer,  die die unteren Dienstgrade einfach gestrichen haben, was zumindest theoretisch dazu geführt hat,  dass Ungelernte die gleiche Besoldung bekommen wie jemand, der eine Ausbildung braucht. Der Amazonpaketbote braucht im Übrigen für seinen Job keine Ausbildung!

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