Bei den 70 Euro liegst du ziemlich daneben. Es sind bestimmt jenachdem eher 370 oder 470 Euro, die vom Nettogehalt runtergehen.
Du kannst einen Angestellten nicht mit einem Beamten vergleichen und aus diesem Grund gelten unterschiedliche Bedingungen für die Bezahlung. Unabhängig davon hat das Beamtenverhältnis nicht nur Vorteile. Die Besoldung ist nicht alles.
Warum bist du kein Beamter?
Meine Frau ist Beamtin, und wir haben zwei Kinder. Die Kinder sind jeweils für knapp 50 € in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert, während der Beitrag meiner Frau etwa 170 € beträgt.
Da wir im Rheinland leben, wo der Mietspiegel der Stufe 4 entspricht, erhält sie folgende Zuschläge:
Familienzuschlag für Ehepartner: 147,18 €
Familienzuschlag für das 1. Kind (Mietenstufe IV): 305,50 €
Familienzuschlag für das 2. Kind (Mietenstufe IV): 597,98 €
Strukturzulage LfbGr. 1: 82,24 €
Damit ergibt sich für sie als Beamtin, verheiratet mit zwei Kindern, ein zusätzlicher Betrag von über 1.000 €. Ein unverheirateter Beamter erhält diesen Zuschlag übrigens nicht. Sie verdient in ihrer Besoldungsgruppe A8 fast so viel wie ich mit meiner Entgeltgruppe EG12, und das bei einer Arbeitszeit von nur 35 Stunden pro Woche.
Ein Hinweis zum Thema Beamtenlaufbahn: Diesen Zuschlag gibt es erst seit etwa einem Jahr. Zudem genießt der Beamtenstatus einige zusätzliche Vorteile, wie beispielsweise 100 % Lohnfortzahlung bei Kinderkrankentagen. Krankheitstage werden als Werktage gezählt und nicht, wie bei Angestellten, als Kalendertage. Die Beihilfe in Kombination mit der PKV deckt zudem umfassende Kosten, wie etwa für Zahnersatz bei bis zu elf Zähnen. -_-"
Und das wobei heutzutage viele Angestelle, genau die selbe identische Tätigkeit ausüben.