Autor Thema: Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil  (Read 21404 times)

MoinMoin

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Und nein, der Beamte mit Kinder hat immer weniger für sich, als der ohne Kinder, also da ist nichts falsch.

... naja, wenn er seinen Kindern nur Wasser, Brot und Altkleider gönnt, dann kommt er sicher noch ganz gut weg ;)

Im Ernst: Die Beleuchtung dieses Themas zeigt recht eindrücklich, wie viel Kinder eigentlich so kosten und wie unterschiedlich der Staat (also final die Gesellschaft) mit diesen Kindern umgeht bzw. die Familien fördert/entlastet. Letztendlich sind die Zuschläge für Kinder im Beamtenwesen durchaus angemessen - nur die Menschen im Angestelltenverhältnis (ob öD oder pW) haben nix davon.

Lösung: Kindergeld anheben!  ;D
Absolut korrekt, wenn das Kindergeld hoch genug ist, dann würden die Zuschläge beim Beamten "wegfallen" oder geringer ausfallen oder gar das Grundgehalt sinken (da dort Kinderanteile drin sind).

KlagendePerson

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Gute Vorschläge :) Wir werden es in 10 Jahren wissen falls bis dahin irgendeiner die amtsangemessene Alimentation auf die Reihe bekommt…dann berichte ich hoffentlich aus der Altersteilzeit…vielleicht sind die teuren Beamten aber bis dahin auch alle abgeschafft und liegen am Strand 🏖️ , also so ähnlich wie jetzt beim mobilen Arbeiten, wir werden sehen :D

KlammeKassen

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Und die eigene Versicherung  kostete 350- 400 Euro, zuzüglich die des/der Lebenspartner*in, falls er oder sie nicht selbst versichert ist.

Ja gut, das zahlt man aber als Angestellter auch (nahe der BBG) und bekommt eben nicht die Premium-Behandlung mit schnellen Terminen, Neuaufnahme bei (anderen/neuen) Ärzten, besseren Leistungen etc.
Das macht das ganze schon unfait => der Betrag, der abgedrückt werden muss ist zum Teil höher oder gleich hoch, die Leistung aber Anti-Premium bei den Angestellten

KlammeKassen

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Keine Gewerkschaft (-der tariflich Angestellten) hat das bisher thematisiert, wie mit dieser enormen innerbetrieblichen Kluft umgegangen werden soll. Ich galube auch nicht, das dies bei Tarifverandlungen jemals zu Sprache kommen wird.

Mich wundert, dass die AN im öD dieses Thema offenbar bis auf wenige Ausnahmen nicht interessiert. Denn wenn sogar die (i.d.R. höhere) Besmtenbesoldung nach der Rspr. des BVerfG zu niedrig ist, ja was ist denn dann die tolle TVÖD Bezahlung?

Die „alten Säcke“ hier erinnern sich vll. noch an die Lobhudeleien bei der Ablösung des (besseren!) BAT durch den Tvöd. Was wurde damals von Gewerkschaftsseite massiv Werbung gemacht und bereits damals die Leute massenhaft für blöd verkauft, denn der alte BAT hatte sowohl Orts- als auch Familienzuschläge!

Nachdem beispielsweise NRW ja bereits aufgrund der Urteile nachgebessert hat, führt dies wie der Kollege anmerkte dazu, dass ein NRW A11er mit 3 Kindern nach Abzug der KV Beiträge locker über 1000 Euro NETTO mehr hat als der angestellte E11er mit 3 Kindern (ca. 4K netto vs. 5,6k netto). Ob das nun richtig ist, dass der Papa mit 3 Kindern für die gleiche Arbeit knapp 1,5k netto mehr nach Hause trägt wie sein ggf. ungewollt kinderloser Kollege darf jeder für sich beurteilen. Hier bleibt ebenfalls die weitere Rspr. abzuwarten, denn die Familienzuschläge in diesem Rahmen sind laut BVerfG nicht zulässig = das Grundgehalt für alle muss rauf, da dieses im Schnitt überall 20 bis 40% zu niedrig ist!

Nun wäre es aber falsch hier wie so oft in Richtung Beamten-Bashing zu gehen, denn genauso wie das Bürgergeld laut BVerfG das Existenzminimum darstellt hat der Dienstherr nach dem GG den Beamten amtsangemessen zu alimentieren, eben weil dieser sein Gehalt nicht frei aushandeln kann wie der Angestellte. Die Beamtenbesoldubg ist also nicht zu hoch, die Bezahlung der Angestellten ist seit TVÖD Einführung viel zu niedrig.

Es liegt also an Euch und den Gewerkschaften diesen Missstand zB in die aktuellen Verhandlungen mit aufzunehmen und endlich auch den Angestellten einen großen Schluck (min. 10% p.a) zu verhandeln und notfalls mal richtig in die Vollen zu gehen.

Die Gewerkschaften interessiert das leider null. Denn, wie wir alle wissen, wird immer gefordert, dass die Tariferhöhungen in gleicher Höhe auf die Beamten übertragen werden soll. Somit ändert sich natürlich nie etwas; eher kommen die Beamten immer besser weg, weil es hier auch oft noch Jahressonderzahlungen oder ähnliches gibt, die geleistet werden müssen, weil sonst Mindestabstände nicht eigehalten werden.
Bei diesen wird aber nie an die Angestellten gedacht... dass diese auch an diese gezahlt werden.

Jetzt kann natürlich gesagt werden "ja ist ja wegen Gesetz, Alimentation", aber dann ist es auch nicht zu begründen, warum die Beamten immer von den Tariferhöhungen profitieren. Diese sind für diese völlig egal.... da ja der Dienstherr für die angemessene Alimentation zu sorgen hat; dies hängt aber ja nicht mit dem Gehalt der Angestellten zusammen.

Warum die Differenz hier immer größer werden muss..... ist nicht nachvollziehbar und hilft garantiert nicht bei der Beschaffung und Haltung von Angestellten im öffentlichen Dienst.
Der Wechsel vom BAT zum TVöD war eine richtige Schlechterstellung von Angestellten im Vergleich zu den Beamten, die normalerweise in Zeiten des Fachkräftemangels beseitigt werden müsste.

Aber "normalerweise" [...]... heißt wieder "gar nicht"

KlammeKassen

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Allein die Zuschläge: 2200 Euro !!!
Ein Freund von mir ist Lehrer in NRW mit drei Kindern. Der hat mir auch gesagt, dass er knapp 6k netto bekommt. Konnte ich anfangs kaum glauben... :D

Zuschläge von 2.200 EUR...
Mit diesen 2.200 EUR Zuschlägen allein wäre man netto als Single übrigens über dem Medianeinkommen. Konkret: 54% der Arbeitenden bekommen weniger als das!
https://www.iwkoeln.de/presse/interaktive-grafiken/judith-niehues-maximilian-stockhausen-einkommensverteilung-in-deutschland.html



Schaut man sich statista an (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/5742/umfrage/nettoeinkommen-und-verfuegbares-nettoeinkommen/#:~:text=Das%20%28A%29%20Nettoeinkommen%20gibt%20an%2C%20wie%20viel%20Geld,laut%20dieser%20Erhebung%20durchschnittlich%203.224%20Euro%20in%20Deutschland.)
sieht man: Pensionäre und Beamte haben im Schnitt ein höheres Einkommen als Selbstständige.

Und dann gibt es tatsächlich noch Leute, die einem vorrechnen wollen, dass Beamte unteralimentiert seien. Und dadür sogar vor Gericht klagen.

Das Beamtensystem hat sich komplett von der Realität der Restgesellschaft abgekoppelt. Völlig eigener Kosmos ohne jegliche Bodenhaftung.

Kein Wunder, guck dir unsere Politiker im Bundestag an; da wird man aus dem Ministeramt entfernt und erhält trotzdem weiter Bezüge und später fette Pesion trotz extrem kurzer Zeiten ohne Leistung.

Die Politiker werden nicht ihren eigenen Ast sägen, auf dem sie sitzen

MoinMoin

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Die Gewerkschaften interessiert das leider null. Denn, wie wir alle wissen, wird immer gefordert, dass die Tariferhöhungen in gleicher Höhe auf die Beamten übertragen werden soll.
Fordern kann man vieles, aber es ist nicht gottgegeben und auch nicht richtig, dass der Besoldungsgesetzgeber dieser Forderung nachkommt oder nachkommen müsste.
Oder in der Vergangenheit dem stets nachgekommen wäre.
Zitat
Somit ändert sich natürlich nie etwas; eher kommen die Beamten immer besser weg, weil es hier auch oft noch Jahressonderzahlungen oder ähnliches gibt, die geleistet werden müssen, weil sonst Mindestabstände nicht eigehalten werden.
Also es ändert sich durchaus was.

Zitat
Jetzt kann natürlich gesagt werden "ja ist ja wegen Gesetz, Alimentation", aber dann ist es auch nicht zu begründen, warum die Beamten immer von den Tariferhöhungen profitieren. Diese sind für diese völlig egal.... da ja der Dienstherr für die angemessene Alimentation zu sorgen hat; dies hängt aber ja nicht mit dem Gehalt der Angestellten zusammen.
Offensichtlich kennst du die Rechtsprechung nicht, sonst würdest du diese falsche Aussage nicht tätigen.
Kurzfassung: Für die Überprüfung einer amtsangemessenen Alimentation hat das BVerG uA den Unterschied/Abstand zur tariflichen Entlohnung als Prüfkriterium eingeführt.

Also ist der Satz: "Diese sind für diese völlig egal." absolut nicht stimmt.

Gleichwohl es kein problem wäre einer Tariferhöhung von 20% einer beamten Erhöhung von 0% folgen zu lassen, sofern nicht die anderen Prüfkriterien damit "verletzt" werden.
Platt gesagt, wenn 3 der Fünf gerissen werden, dann besteht der Verdacht einer nicht mehr amtsangemessenen Besoldung,  (Entwicklung des TV-L/TVöDx, aller Tariflöhne und der Inflation, sowie Besoldung andere BL und Abstand der Besoldungsgruppen) so weit ich mich erinnere.
Bei einer geringen Inflation und alle Länder im Gleichklang ist es also theoretisch möglich für den Besoldungsgesetzgeber Nullrunden zu machen.

UNameIT

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Allein die Zuschläge: 2200 Euro !!!
Ein Freund von mir ist Lehrer in NRW mit drei Kindern. Der hat mir auch gesagt, dass er knapp 6k netto bekommt. Konnte ich anfangs kaum glauben... :D

Zuschläge von 2.200 EUR...
Mit diesen 2.200 EUR Zuschlägen allein wäre man netto als Single übrigens über dem Medianeinkommen. Konkret: 54% der Arbeitenden bekommen weniger als das!
https://www.iwkoeln.de/presse/interaktive-grafiken/judith-niehues-maximilian-stockhausen-einkommensverteilung-in-deutschland.html



Schaut man sich statista an (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/5742/umfrage/nettoeinkommen-und-verfuegbares-nettoeinkommen/#:~:text=Das%20%28A%29%20Nettoeinkommen%20gibt%20an%2C%20wie%20viel%20Geld,laut%20dieser%20Erhebung%20durchschnittlich%203.224%20Euro%20in%20Deutschland.)
sieht man: Pensionäre und Beamte haben im Schnitt ein höheres Einkommen als Selbstständige.

Und dann gibt es tatsächlich noch Leute, die einem vorrechnen wollen, dass Beamte unteralimentiert seien. Und dadür sogar vor Gericht klagen.

Das Beamtensystem hat sich komplett von der Realität der Restgesellschaft abgekoppelt. Völlig eigener Kosmos ohne jegliche Bodenhaftung.


Du redest hier von einem kinderreichen Beamten, es gibt tatsächlich Beamte, die weniger oder genau das gleiche verdienen wie Bürgergeldempfänger, BEamte die Wohngeld beantragen müssen etc. Und grade ein Lehrer ist normalerweise in A11 angestellt - das lässt sich doch an sich gar nicht vergleichen mit nem "normalen" Beamten/Angestellten.....

NelsonMuntz

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Du redest hier von einem kinderreichen Beamten, es gibt tatsächlich Beamte, die weniger oder genau das gleiche verdienen wie Bürgergeldempfänger, BEamte die Wohngeld beantragen müssen etc. Und grade ein Lehrer ist normalerweise in A11 angestellt - das lässt sich doch an sich gar nicht vergleichen mit nem "normalen" Beamten/Angestellten.....

Beamte, die in Vollzeit weniger als das Bürgergeld erhalten, sind nun wohl absolute Ausnahmen. Ich kenne keinen und wäre hier dankbar für ein Beispiel.

Wohngeld hat etwas mit Wohnkosten zu tun, die nun auch arg unterschiedlich je nach Region ausfallen. Das gilt für Beamte und Tarifbeschäftige.

Lehrer sind meist A13 - und natürlich sind diese nicht "angestellt" ;) ... aber auch mit einer A7/4 kommt man in Steuerklasse 3 mit 3 Kindern locker über 4k netto. Hier bewegen wir uns also einkommenstechnisch selbst unter Berücksichtigung der PKV-Kosten deutlich oberhalb des Medians.

Es bleibt insgesamt bei der Tatsache, dass Beamte mit Kindern durch das Alimentationsprinzip in der Regel finanziell besser dastehen, als Tarifbeschäftige mit Kindern in einer äquivalenten Position. Das muss man aber nicht den Beamten vorwerfen, sondern eher der Politik, die eben Kinder "bevorzugt", die aus einkommensschwachen oder einkommensstarken Familien stammen - oder die halt aus einem Beamtenhaushalt kommen.

MoinMoin

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Beamte, die in Vollzeit weniger als das Bürgergeld erhalten, sind nun wohl absolute Ausnahmen. Ich kenne keinen und wäre hier dankbar für ein Beispiel.
Mit genügend Kinder ist doch jeder irgendwann unterhalb vom Bürgergeldniveau.

Ansonsten wenn man den Single nimmt 563€ plus  849€  für Wohnraum (München) 1400€ Netto, da ist keiner drunter aber mit Familie (1.092 für 2 , 1.286 3 , 1.569 4)?
also die 4k Familie 1954 + 1594 = 3448€ Netto BGler da ist der A3er Stufe 1  Bund mit 2 Kinder (3529€)  auch drüber, ohne PKV, könnte also uU weniger als der BGler erhalten .

Eleon

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Letztlich kann ich meine Leistung dem Tarifgehalt anpassen und gut ist. Mache ich schon seit vielen Jahren. Das spart viel Frust und Ärger.

Je doofer man durch sein Leben stolpert, desto mehr kann man das Können der anderen bewundern.

wurmlie

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Bei den 70 Euro liegst du ziemlich daneben. Es sind bestimmt jenachdem eher 370 oder 470 Euro, die vom Nettogehalt runtergehen.
Du kannst einen Angestellten nicht mit einem Beamten vergleichen und aus diesem Grund gelten unterschiedliche Bedingungen für die Bezahlung. Unabhängig davon hat das Beamtenverhältnis nicht nur Vorteile. Die Besoldung ist nicht alles.
Warum bist du kein Beamter?

Meine Frau ist Beamtin, und wir haben zwei Kinder. Die Kinder sind jeweils für knapp 50 € in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert, während der Beitrag meiner Frau etwa 170 € beträgt.

Da wir im Rheinland leben, wo der Mietspiegel der Stufe 4 entspricht, erhält sie folgende Zuschläge:

Familienzuschlag für Ehepartner: 147,18 €
Familienzuschlag für das 1. Kind (Mietenstufe IV): 305,50 €
Familienzuschlag für das 2. Kind (Mietenstufe IV): 597,98 €
Strukturzulage LfbGr. 1: 82,24 €
Damit ergibt sich für sie als Beamtin, verheiratet mit zwei Kindern, ein zusätzlicher Betrag von über 1.000 €. Ein unverheirateter Beamter erhält diesen Zuschlag übrigens nicht. Sie verdient in ihrer Besoldungsgruppe A8 fast so viel wie ich mit meiner Entgeltgruppe EG12, und das bei einer Arbeitszeit von nur 35 Stunden pro Woche.

Ein Hinweis zum Thema Beamtenlaufbahn: Diesen Zuschlag gibt es erst seit etwa einem Jahr. Zudem genießt der Beamtenstatus einige zusätzliche Vorteile, wie beispielsweise 100 % Lohnfortzahlung bei Kinderkrankentagen. Krankheitstage werden als Werktage gezählt und nicht, wie bei Angestellten, als Kalendertage. Die Beihilfe in Kombination mit der PKV deckt zudem umfassende Kosten, wie etwa für Zahnersatz bei bis zu elf Zähnen. -_-"

Und das wobei heutzutage viele Angestelle, genau die selbe identische Tätigkeit ausüben.

MoinMoin

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Nein, die A8er verdient nicht so viel wie du.
Sie bekommt nur für eure Kinder und dich Geld dazu, weil der Staat dazu verpflichtet ist.

wurmlie

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Nein, die A8er verdient nicht so viel wie du.
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Am Ende des Tages zählt das, was überwiesen wird.

MoinMoin

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Nein, die A8er verdient nicht so viel wie du.
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Am Ende des Tages zählt das, was überwiesen wird.
Am Ende des Tages zählt, was man für sich übrig hat.

NelsonMuntz

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Am Ende des Tages zählt das, was überwiesen wird.
Am Ende des Tages zählt, was man für sich übrig hat.

Das ist in dieser Betrachtung doch das Gleiche ;)

Der Beamte muss bei 2 Kindern eben weniger "verzichten", weil der Staat seine Kinder alimentiert. Dass ein A8er ohne Kinder doch ein wenig "mehr für sich" hat, ist dabei doch unstrittig. Der E8er kann von dieser Alimentation jedoch nur träumen.