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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil

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MoinMoin:

--- Zitat von: KlammeKassen am 03.09.2024 20:42 ---
Die Gewerkschaften interessiert das leider null. Denn, wie wir alle wissen, wird immer gefordert, dass die Tariferhöhungen in gleicher Höhe auf die Beamten übertragen werden soll.

--- End quote ---
Fordern kann man vieles, aber es ist nicht gottgegeben und auch nicht richtig, dass der Besoldungsgesetzgeber dieser Forderung nachkommt oder nachkommen müsste.
Oder in der Vergangenheit dem stets nachgekommen wäre.

--- Zitat --- Somit ändert sich natürlich nie etwas; eher kommen die Beamten immer besser weg, weil es hier auch oft noch Jahressonderzahlungen oder ähnliches gibt, die geleistet werden müssen, weil sonst Mindestabstände nicht eigehalten werden.

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Also es ändert sich durchaus was.


--- Zitat ---Jetzt kann natürlich gesagt werden "ja ist ja wegen Gesetz, Alimentation", aber dann ist es auch nicht zu begründen, warum die Beamten immer von den Tariferhöhungen profitieren. Diese sind für diese völlig egal.... da ja der Dienstherr für die angemessene Alimentation zu sorgen hat; dies hängt aber ja nicht mit dem Gehalt der Angestellten zusammen.
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Offensichtlich kennst du die Rechtsprechung nicht, sonst würdest du diese falsche Aussage nicht tätigen.
Kurzfassung: Für die Überprüfung einer amtsangemessenen Alimentation hat das BVerG uA den Unterschied/Abstand zur tariflichen Entlohnung als Prüfkriterium eingeführt.

Also ist der Satz: "Diese sind für diese völlig egal." absolut nicht stimmt.

Gleichwohl es kein problem wäre einer Tariferhöhung von 20% einer beamten Erhöhung von 0% folgen zu lassen, sofern nicht die anderen Prüfkriterien damit "verletzt" werden.
Platt gesagt, wenn 3 der Fünf gerissen werden, dann besteht der Verdacht einer nicht mehr amtsangemessenen Besoldung,  (Entwicklung des TV-L/TVöDx, aller Tariflöhne und der Inflation, sowie Besoldung andere BL und Abstand der Besoldungsgruppen) so weit ich mich erinnere.
Bei einer geringen Inflation und alle Länder im Gleichklang ist es also theoretisch möglich für den Besoldungsgesetzgeber Nullrunden zu machen.

UNameIT:

--- Zitat von: Aleksandra am 03.09.2024 09:41 ---
--- Zitat von: Bob Kelso am 02.09.2024 16:27 ---Allein die Zuschläge: 2200 Euro !!!

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Ein Freund von mir ist Lehrer in NRW mit drei Kindern. Der hat mir auch gesagt, dass er knapp 6k netto bekommt. Konnte ich anfangs kaum glauben... :D

Zuschläge von 2.200 EUR...
Mit diesen 2.200 EUR Zuschlägen allein wäre man netto als Single übrigens über dem Medianeinkommen. Konkret: 54% der Arbeitenden bekommen weniger als das!
https://www.iwkoeln.de/presse/interaktive-grafiken/judith-niehues-maximilian-stockhausen-einkommensverteilung-in-deutschland.html



Schaut man sich statista an (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/5742/umfrage/nettoeinkommen-und-verfuegbares-nettoeinkommen/#:~:text=Das%20%28A%29%20Nettoeinkommen%20gibt%20an%2C%20wie%20viel%20Geld,laut%20dieser%20Erhebung%20durchschnittlich%203.224%20Euro%20in%20Deutschland.)
sieht man: Pensionäre und Beamte haben im Schnitt ein höheres Einkommen als Selbstständige.

Und dann gibt es tatsächlich noch Leute, die einem vorrechnen wollen, dass Beamte unteralimentiert seien. Und dadür sogar vor Gericht klagen.

Das Beamtensystem hat sich komplett von der Realität der Restgesellschaft abgekoppelt. Völlig eigener Kosmos ohne jegliche Bodenhaftung.

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Du redest hier von einem kinderreichen Beamten, es gibt tatsächlich Beamte, die weniger oder genau das gleiche verdienen wie Bürgergeldempfänger, BEamte die Wohngeld beantragen müssen etc. Und grade ein Lehrer ist normalerweise in A11 angestellt - das lässt sich doch an sich gar nicht vergleichen mit nem "normalen" Beamten/Angestellten.....

NelsonMuntz:

--- Zitat von: UNameIT am 04.09.2024 08:34 ---
Du redest hier von einem kinderreichen Beamten, es gibt tatsächlich Beamte, die weniger oder genau das gleiche verdienen wie Bürgergeldempfänger, BEamte die Wohngeld beantragen müssen etc. Und grade ein Lehrer ist normalerweise in A11 angestellt - das lässt sich doch an sich gar nicht vergleichen mit nem "normalen" Beamten/Angestellten.....

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Beamte, die in Vollzeit weniger als das Bürgergeld erhalten, sind nun wohl absolute Ausnahmen. Ich kenne keinen und wäre hier dankbar für ein Beispiel.

Wohngeld hat etwas mit Wohnkosten zu tun, die nun auch arg unterschiedlich je nach Region ausfallen. Das gilt für Beamte und Tarifbeschäftige.

Lehrer sind meist A13 - und natürlich sind diese nicht "angestellt" ;) ... aber auch mit einer A7/4 kommt man in Steuerklasse 3 mit 3 Kindern locker über 4k netto. Hier bewegen wir uns also einkommenstechnisch selbst unter Berücksichtigung der PKV-Kosten deutlich oberhalb des Medians.

Es bleibt insgesamt bei der Tatsache, dass Beamte mit Kindern durch das Alimentationsprinzip in der Regel finanziell besser dastehen, als Tarifbeschäftige mit Kindern in einer äquivalenten Position. Das muss man aber nicht den Beamten vorwerfen, sondern eher der Politik, die eben Kinder "bevorzugt", die aus einkommensschwachen oder einkommensstarken Familien stammen - oder die halt aus einem Beamtenhaushalt kommen.

MoinMoin:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 04.09.2024 09:51 ---Beamte, die in Vollzeit weniger als das Bürgergeld erhalten, sind nun wohl absolute Ausnahmen. Ich kenne keinen und wäre hier dankbar für ein Beispiel.

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Mit genügend Kinder ist doch jeder irgendwann unterhalb vom Bürgergeldniveau.

Ansonsten wenn man den Single nimmt 563€ plus  849€  für Wohnraum (München) 1400€ Netto, da ist keiner drunter aber mit Familie (1.092 für 2 , 1.286 3 , 1.569 4)?
also die 4k Familie 1954 + 1594 = 3448€ Netto BGler da ist der A3er Stufe 1  Bund mit 2 Kinder (3529€)  auch drüber, ohne PKV, könnte also uU weniger als der BGler erhalten .

Eleon:
Letztlich kann ich meine Leistung dem Tarifgehalt anpassen und gut ist. Mache ich schon seit vielen Jahren. Das spart viel Frust und Ärger.

Je doofer man durch sein Leben stolpert, desto mehr kann man das Können der anderen bewundern.

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