Ich nehme nochmal einen anderen Ansatz:
Bereits durch ein Urteil im Jahre 1998 hat ein Urteil des BVerfG entschieden, dass das steuerliche Existenzminimum nicht unter dem sozialhilferechtlichen liegen darf.
Im Jahre 2005 hat der Gesetzgeber das Recht der Sozialhilfe dann grundlegend reformiert und quasi de facto das "Wohnen" als Grundrecht anerkannt, indem es die notwendigen Kosten für Wohnung und Heizung vollständig übernimmt.
Im Steuerrecht orientiert sich dabei der Steuergesetzgeber an niedrigen Wohnkosten der Mietenstufe I.
Die immer kleinere Anzahl an Sozialwohnungen, die Struktur der Immobilien und nicht zuletzt der leidige Angriffskrieg in der Ukraine haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Heizkosten allgemein und die Wohnkosten in Ballungsgebieten deutlich gestiegen sind und somit das steuerliche Existenzminimum dem sozialen oft hinterhinkt, mit der Folge, dass auch das soziale Existenzminimum besteuert wird, wodurch in vielen Kommunen berufstätige Familien ohne ergänzende Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag weniger Einkommen haben, als Familien, die vom Bürgergeld leben.
Und da kommen wir nun zu dem Ei und dem Huhn: Während früher ein Medianeinkommen gereicht hat, um auch in Ballungsgebieten eine 4 K Familie durchzubringen, braucht es heute bei 4 Personen schon 1,5 Medianeinkommen, um einen Abstand zum sozialen Existenzminimum zu erreichen. Ist daher der gesellschaftliche Wandel mit einer höheren Beschäftigungsquote ein Zeichen für ein gesellschaftliches Umdenken und höheren Wohlstand oder schlichtweg der Tatsache geschuldet, dass man anderweitig ohne existenzsichernde ergänzende Leistungen gar nicht mehr "klar" kommt? Und wenn das politisch gewollt ist, um eine höhere Beschäftigungsquote zu erreichen, ist es auch gesellschaftlich so gewollt? Ist es gerecht, dass Eltern mit Kindern die gleiche steuerliche Belastung haben wie Familien ohne Kinder, und dadurch nett genauso viel haben, wie Familien, die nur vom Bürgergeld leben?
Viele Beschäftigte, gerade im Niedriglohnsektor, stellen so auch durchaus laut die Frage, ob sich Beschäftigung noch lohnt. Diese Situation trifft daher nicht nur den A4 oder A5 Beamten, sondern auch andere Beschäftigte.
Es ist derzeit sogar eine Klage vor dem BFH anhängig, weil ein Bürgergeldbezieher in diesem Jahr 563 EUR und somit 61 EUR mehr als 2023 erhält und der Lohnsteuerhilfeverein VLH errechnet hat, das arbeitende Bürger selbst in einem Ort mit Mietenstufe 1 durch die Lohnsteuer mit weniger Geld dastehen als Menschen mit Bürgergeld. Nach der ersten mündlichen Verhandlung hat der Bundestag zufällig am 18.10.2023 beschlossen, den Grundfreibetrag für das Jahr 2024 rückwirkend um 180 EUR zu erhöhen. Es scheint daher zumindest diese Erkenntnis, dass das steuerliche Existenzminimum für alleinstehende hinter dem sozialen hinterhinkt, bis nach Berlin durchgedrungen zu sein. Anders ist dieser Zufall nicht zu erklären.
Es ist einfach so, dass auf der einen Seite durch immer höhere Steuern und ggf. auch höhere SV Beiträge das Verhältnis von Brutto zu Netto in den letzten Jahrzehnten gesunken ist, während die Wohn- und Heizkosten auf der anderen Seite insbesondere in Ballungsgebieten stark gestiegen sind.
Eine unterschiedliche Definition des Existenzminimums im Sozial- und Steuerrecht führt zu einer Ungleichbehandlung der betroffenen Personengruppen.
Dem Gesetzgeber ist diese Ungleichbehandlung durch das BVerfG bezogen auf Beamtenfamilien quasi mit dem Brennglas aufgezeigt worden. Dabei wollte das BVerfG ausdrücklich keine gesetzliche Änderung erreichen, die sich ausschließlich auf Beamte und Beamtenkinder bezieht, sondern das Urteil steht in einem viel größeren Kontext.
Wer arbeiten geht, möchte auch einen spürbaren Abstand zum sozialen Existenzminimum haben, wenigstens allerdings nicht weniger. Das Menschen für Wohnen und Heizen einen immer größeren Teil Ihrer Einnahmen verwenden und Menschen mit Medianeinkommen sich keine Wohnung mehr in Ballungsgebieten leisten können oder wollen, während dort immer mehr Menschen wohnen, die aufgrund der Freizügigkeit in Europa sich ihren Wohnort trotz Bürgergeldbezug ohne finanzielle Sorgen aussuchen können, empfinden viele Wähler als ungerecht.
Leider erkennt die Politik dieses Problem nicht sondern sieht mit den Scheuklappen nur die verfassungsrechtliche Problematik bei den Beamten und versucht dieses Problem, wenn sie es überhaupt in Gänze erfassen, durch stümperhafte gesetzliche Bausteine zu lösen, um es so tatsächlich zu verschlimmern und so Neid und Missgunst sowohl innerhalb des Beamtentums zu säen als auch zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten.
Und so würde ich das, was der von mir geschätzte Swen letztens so treffend formuliert hat, nicht nur auf dieses Problem der Beamtenbesoldung sondern auch auf die Frage des Wohnens und der damit verbundenen Steuergerechtigkeit und der finanziellen Situation von Familien übertragen wollen:
Wer sich also regelmäßig nicht in der Lage sieht, Probleme sachlich zu lösen, sondern eine sachliche Problemlösung nur simuliert, indem er sich wie in diesem Fall nur noch in der Lage sieht, offensichtlich zutage tretende Probleme mittels verfassungswidriger Rechentricks zu kaschieren, der kann kaum auf Vertrauen in seine Politikfähigkeit rechnen, da er trotz anderweitiger Bekundungen in der Sache so nur eines offenbart: seine Unfähigkeit, Probleme zunächst einmal sachlich als solche überhaupt zur Kenntnis zu nehmen und sie als Teil der Realität zu akzeptieren, um sich dieser im Anschluss sachlich anzunehmen und also das zu tun, wofür die politische Klasse in einer Demokratie gewählt wird. Dass sich immer größer werdende Teile der Wähler von den demokratischen Parteien in der Bundesrepublik abwenden, sollte auch in solchem Handeln wie dem hier betrachteten eine der maßgeblichen Ursachen finden. Die Krise der Demokratie ist so verstanden zuvörderst erst einmal eine Krise politischer Verantwortung und so auch ihrer Träger und erst in zweiter Linie eine der politischen Wähler, deren Vertrauen in den Staat auf einer funktionierenden Gesetzgebung, Regierung, öffentlichen Verwaltung und Justiz basiert, die durch eine Simulation politischen Handelns nicht auf Dauer in ihrem Bestand zu garantieren sind.
Wer sich als politische Klasse wiederkehrend unfähig zeigt, mit der Bevölkerung sachlich in einen Dialog zu treten, um so auf zweifellos gegebene Probleme im Sinne des Gemeinwesens zu reagieren und diese Probleme einer Bewältigung zuzuführen, der hat – so sollte man vermuten – Lehren aus der deutschen Zeitgeschichte gründlich missverstanden. Wenn es sich dabei bei jenen Verantwortungsträgern gar noch um promovierte Historiker handelt, ist das für mich kollegial nur umso unverständlicher und inakzeptabler. Simulatoren gibt es im Flugbetrieb und sie sollen dort Abstürze verhindern helfen. Politik als ihre eigene Simulation trägt den Absturz bereits in sich. Die Wahlergebnisse der letzten Zeit dürften dieses Urteil bestätigen: Denn das Volk ist nicht tümlich. Es als solches betrachten zu wollen, um so als politische Klassen von eigener Überforderung abzulenken, bietet keine Lösungsmöglichkeit, sondern ist Teil des Problems.