Autor Thema: Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil  (Read 40079 times)

MoinMoin

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Gemerkt hat es nur keiner und geklagt auch nicht, warum???

Kurze Antwort: Unter anderem, weil es damals beispielsweise das 115%-Kriterium noch gar nicht gab (und man es somit logischerweise auch nicht zur Prüfung heranziehen konnte).
Das ist doch keine Antwort, da es dieses Kriterium und diese theoretische Lebenssituation natürlich schon gab, es nur nicht postuliert wurde.
Es hat eben keiner geklagt, so dass das BVerfG die Besoldungsgesetze von 1951ff als GG widrig erkannt hätte.
Denn das BVerfG wird ja nicht von sich aus tätig und beschäftigt sich nur mit den Dingen, die als Klage herangetreten werden.
Oder bist du etwa der Meinung, dass der Beamte damals mit 2 Kinder und Partner in der untersten Besoldungsgruppe schon über die Marke gekommen ist.
Nehmen wir das Existenzminimum als Leitplanke, erster Bericht hierzu stammt aus 1996.
Da kommt man auf 20118+2x6288 also 32694 DM somit müsste  die Mindestalimenation damals bei 37600DM gelegen haben.
Guckst du:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund/a/1995?id=beamte-bund-1995&g=A_1&s=1&f=4&z=100&fz=100&zulage=
Besoldungsgruppe A 1, Dienstaltersstufe 1, Tabelle 01.05.1995 - 29.02.1997

Monatsbeträge

Grundgehalt:                  1512.39 DM
Familienzuschlag:             1269.31 DM Familienzuschlag Stufe 4

2 Kinder
Kinderzuschlag 2 Kinder:       100.00 DM
        
Monats-Brutto:                2881.70 DM
Jahresbeträge1

Grundgehalt:                 18148.68 DM
Sonderzuwendung:              2642.62 DM   
Familienzuschlag:            15231.72 DM Familienzuschlag Stufe 4

2 Kinder
Kinderzuschlag 2 Kinder:      1200.00 DM
Jahres-Brutto:               37223.02 DM
durchschn. Monatsgehalt:      3101.91 DM

37223 DM Brutto <  37600DM Existenzminimum+15%

Also kann man feststellen, dass sehr wahrscheinlich die Besoldung GG widrig niedrig war, oder?

FunFact: Die Grundbesoldung war nur 53% der Gesamtbesoldung (na sowas aber auch, darf doch nicht! Hat auch keiner gegen geklagt!)

Zitat
Abgesehen davon ist es recht nervig, mit dir zu kommunizieren, weil du basierend auf den stets identischen falschen Annahmen und Zusammenhängen immer und immer wieder die gleichen sachwidrigen Aussagen und Schlussfolgerungen tätigst (scheint ja zu @WasDennNun-Zeiten schon ähnlich gewesen zu sein)..
Natürlich, ich bin ja älter aber nicht weniger hartnäckig geworden und daher stellen ich diese Annahmen solange in den Raum, bis sie sachgerecht widerlegt wurden, dass findet aber stets nicht statt, sondern es wird in alten Urteilen was hineininterpretiert und Annahmen gemacht, wie das BVerfG es zukünftig ausgestalten wird.

So bleibst du genauso "nervig" bei deinen Thesen, so wie das ein A3 Dienstposten eine Wertigkeit von minimum 34000€ netto hat und verschließt die Augen davor, dass das sehr wahrscheinlich nicht der Fall ist und das eine GG konforme Besoldung durchaus bei wesentlich weniger liegen kann (und wird) es kommt nur darauf an woher das Geld für die Kinder, wenn sie denn existieren, kommt.

Und diesen Widerspruch, dass die Wertigkeit des Dienstposten sinken würde, wenn man das Kindergeld erhöht, denn konnte mir eben noch keiner erklären.

BVerfGBeliever

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FunFact: Die Grundbesoldung war nur 53% der Gesamtbesoldung (na sowas aber auch, darf doch nicht! Hat auch keiner gegen geklagt!)

Nix Fun Fact, sondern Blödsinn (wie so häufig):

- 1996 bekam ein Single-A1/1 mit 29.848,46 DM exakt 19,81% weniger als sein 4K-Kollege mit 37.223,02 DM.
- Und ein Single-A15/15 bekam mit 108.751,90 DM sogar nur 6,44% weniger als sein 4K-Kollege (116.237,31 DM).


Und nochmals der kurze Hinweis: Eine (signifikante) Erhöhung des Kindergeldes hätte zwingend eine entsprechende Streichung der Zuschläge für Beamtenkinder zur Folge, da es ansonsten zu einer verfassungswidrigen Besserstellung von Beamtenkindern käme.

MoinMoin

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Und nochmals der kurze Hinweis: Eine (signifikante) Erhöhung des Kindergeldes hätte zwingend eine entsprechende Streichung der Zuschläge für Beamtenkinder zur Folge, da es ansonsten zu einer verfassungswidrigen Besserstellung von Beamtenkindern käme.
Siehst, das ist doch grundsätzlich Falsch, denn das wäre erst dann der Fall, wenn das Kindergeld 115% über der Grundsicherung liegen würde.
Und solange das Kindergeld da drunter ist, kann eine Famzulage bis zur Auffüllung dieser notwendige GG konformen Besoldung nicht als eine Besserstellung von Beamtenkindern angesehen werden.

MoinMoin

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FunFact: Die Grundbesoldung war nur 53% der Gesamtbesoldung (na sowas aber auch, darf doch nicht! Hat auch keiner gegen geklagt!)

Nix Fun Fact, sondern Blödsinn (wie so häufig):

- 1996 bekam ein Single-A1/1 mit 29.848,46 DM exakt 19,81% weniger als sein 4K-Kollege mit 37.223,02 DM.
[/quote]
Komisch es ist also Blödsinn, dass die Grundbesoldung beim 4K beamten  18148.68 DM beträgt und bei der 4 K Familie die Zuschläge 47% ausmachen?
Doch Fun Fact! Gegen diese Mathematik kannst du leider nicht machen.
Natürlich hat der Single 40% seine Besoldung als Zulagen erhalten. Ebenfalls Fun fact!


Und das Skurrile Denken, dass die Wertigkeit eine Dienstposten - nach deiner Interpretation des GGs - von der Höhe des Kindergeldes abhängt, hast du damit auch noch nicht erklärt.

KlammeKassen

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Ich nehme nochmal einen anderen Ansatz:

Bereits durch ein Urteil im Jahre 1998 hat ein Urteil des BVerfG entschieden, dass das steuerliche Existenzminimum nicht unter dem sozialhilferechtlichen liegen darf.

Im Jahre 2005 hat der Gesetzgeber das Recht der Sozialhilfe dann grundlegend reformiert und quasi de facto das "Wohnen" als Grundrecht anerkannt, indem es die notwendigen Kosten für Wohnung und Heizung vollständig übernimmt.

Im Steuerrecht orientiert sich dabei der Steuergesetzgeber an niedrigen Wohnkosten der Mietenstufe I.

Die immer kleinere Anzahl an Sozialwohnungen, die Struktur der Immobilien und nicht zuletzt der leidige Angriffskrieg in der Ukraine haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Heizkosten allgemein und die Wohnkosten in Ballungsgebieten deutlich gestiegen sind und somit das steuerliche Existenzminimum dem sozialen oft hinterhinkt, mit der Folge, dass auch das soziale Existenzminimum besteuert wird, wodurch in vielen Kommunen berufstätige Familien ohne ergänzende Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag weniger Einkommen haben, als Familien, die vom Bürgergeld leben.

Und da kommen wir nun zu dem Ei und dem Huhn: Während früher ein Medianeinkommen gereicht hat, um auch in Ballungsgebieten eine 4 K Familie durchzubringen, braucht es heute bei 4 Personen schon 1,5 Medianeinkommen, um einen Abstand zum sozialen Existenzminimum zu erreichen. Ist daher der gesellschaftliche Wandel mit einer höheren Beschäftigungsquote ein Zeichen für ein gesellschaftliches Umdenken und höheren Wohlstand oder schlichtweg der Tatsache geschuldet, dass man anderweitig ohne existenzsichernde ergänzende Leistungen gar nicht mehr "klar" kommt? Und wenn das politisch gewollt ist, um eine höhere Beschäftigungsquote zu erreichen, ist es auch gesellschaftlich so gewollt? Ist es gerecht, dass Eltern mit Kindern die gleiche steuerliche Belastung haben wie Familien ohne Kinder, und dadurch nett genauso viel haben, wie Familien, die nur vom Bürgergeld leben?

Viele Beschäftigte, gerade im Niedriglohnsektor, stellen so auch durchaus laut die Frage, ob sich Beschäftigung noch lohnt. Diese Situation trifft daher nicht nur den A4 oder A5 Beamten, sondern auch andere Beschäftigte.

Es ist derzeit sogar eine Klage vor dem BFH anhängig, weil ein Bürgergeldbezieher in diesem Jahr 563 EUR und somit 61 EUR mehr als 2023 erhält und der Lohnsteuerhilfeverein VLH errechnet hat, das arbeitende Bürger selbst in einem Ort mit Mietenstufe 1 durch die Lohnsteuer mit weniger Geld dastehen als Menschen mit Bürgergeld. Nach der ersten mündlichen Verhandlung hat der Bundestag zufällig am 18.10.2023 beschlossen, den Grundfreibetrag für das Jahr 2024 rückwirkend um 180 EUR zu erhöhen. Es scheint daher zumindest diese Erkenntnis, dass das steuerliche Existenzminimum für alleinstehende hinter dem sozialen hinterhinkt, bis nach Berlin durchgedrungen zu sein. Anders ist dieser Zufall nicht zu erklären.

Es ist einfach so, dass auf der einen Seite durch immer höhere Steuern und ggf. auch höhere SV Beiträge das Verhältnis von Brutto zu Netto in den letzten Jahrzehnten gesunken ist, während die Wohn- und Heizkosten auf der anderen Seite insbesondere in Ballungsgebieten stark gestiegen sind.

Eine unterschiedliche Definition des Existenzminimums im Sozial- und Steuerrecht führt zu einer Ungleichbehandlung der betroffenen Personengruppen.

Dem Gesetzgeber ist diese Ungleichbehandlung durch das BVerfG bezogen auf Beamtenfamilien quasi mit dem Brennglas aufgezeigt worden. Dabei wollte das BVerfG ausdrücklich keine gesetzliche Änderung erreichen, die sich ausschließlich auf Beamte und Beamtenkinder bezieht, sondern das Urteil steht in einem viel größeren Kontext.

Wer arbeiten geht, möchte auch einen spürbaren Abstand zum sozialen Existenzminimum haben, wenigstens allerdings nicht weniger. Das Menschen für Wohnen und Heizen einen immer größeren Teil Ihrer Einnahmen verwenden und Menschen mit Medianeinkommen sich keine Wohnung mehr in Ballungsgebieten leisten können oder wollen, während dort immer mehr Menschen wohnen, die aufgrund der Freizügigkeit in Europa sich ihren Wohnort trotz Bürgergeldbezug ohne finanzielle Sorgen aussuchen können, empfinden viele Wähler als ungerecht.

Leider erkennt die Politik dieses Problem nicht sondern sieht mit den Scheuklappen nur die verfassungsrechtliche Problematik bei den Beamten und versucht dieses Problem, wenn sie es überhaupt in Gänze erfassen, durch stümperhafte gesetzliche Bausteine zu lösen, um es so tatsächlich zu verschlimmern und so Neid und Missgunst sowohl innerhalb des Beamtentums zu säen als auch zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten.


Interessanter Ansatz! Vielen Dank dafür.

Ich würde nur einmal kurz anfügen wollen, dass Lindner das Thema schon weit früher angebracht hat; Anfang Juni. Möglicherweise war dort aber auch schon das Verfahren laufend?

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/lindner-steuerpaket-entlastung-100.html

Aber Rot und Grün wehren sich ja vehement; es ist jetzt durch den Bundestag durch; aber soweit ich weiß, werden die Anhebungen für 2025 und 2026 wieder von den beiden Parteien blockiert.

BVerfGBeliever

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Gegen diese Mathematik kannst du leider nicht machen.

Relevant ist lediglich die Unterscheidung in leistungsbezogene und leistungslose Besoldungsbestandteile, wobei letztere in der Höhe begrenzt sind (um die Ämterwertigkeit sicherzustellen).

Sowohl 1996 als auch 2024 wurde dieses Kriterium im Bund (wie dargelegt) einwandfrei eingehalten.


Und das Skurrile Denken, dass die Wertigkeit eine Dienstposten - nach deiner Interpretation des GGs - von der Höhe des Kindergeldes abhängt, hast du damit auch noch nicht erklärt.

Ich hatte dir bereits vorgerechnet, dass sich auch bei einer signifikanten Erhöhung des Kindergeldes nur geringe Auswirkungen auf die verfassungsgemäß geschuldete Besoldung eines Single-Beamten ergeben.

Und nur mal nebenbei: Von welcher der aktuell und gegebenenfalls zukünftig im Bundestag vertretenen Parteien erwartest du denn zeitnah solch eine massive Kindergelderhöhung (auf beispielsweise 700 Euro pro Kind)?

MoinMoin

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Gegen diese Mathematik kannst du leider nicht machen.

Relevant ist lediglich die Unterscheidung in leistungsbezogene und leistungslose Besoldungsbestandteile, wobei letztere in der Höhe begrenzt sind (um die Ämterwertigkeit sicherzustellen).

Sowohl 1996 als auch 2024 wurde dieses Kriterium im Bund (wie dargelegt) einwandfrei eingehalten.


Und das Skurrile Denken, dass die Wertigkeit eine Dienstposten - nach deiner Interpretation des GGs - von der Höhe des Kindergeldes abhängt, hast du damit auch noch nicht erklärt.

Ich hatte dir bereits vorgerechnet, dass sich auch bei einer signifikanten Erhöhung des Kindergeldes nur geringe Auswirkungen auf die verfassungsgemäß geschuldete Besoldung eines Single-Beamten ergeben.
Fehlerhaft vorgerechnet, ja.
So wie ich dir vorgerechnet habe, dass durch eine Erhöhung des Kindergeldes die Erhöhung der Mindestbesoldung signifikant weniger stark ausfallen muss.
Um 2 Euro geringer pro Euro Kindergelderhöhung.
Einfache Mathematik.
Und dadurch ist die Wertigkeit eines Amtes (also die Grundbesoldung) vom Kindergeld abhängig.

Schon spannend, diese These.


Zitat
Und nur mal nebenbei: Von welcher der aktuell und gegebenenfalls zukünftig im Bundestag vertretenen Parteien erwartest du denn zeitnah solch eine massive Kindergelderhöhung (auf beispielsweise 700 Euro pro Kind)?
Von der Partei, die es schafft eine amtsangemessen Besoldung herzustellen und diese Problematik nicht durch Zulagenorgien erledigen möchte.

BVerfGBeliever

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Fehlerhaft vorgerechnet, ja.

Nope, nix fehlerhaft.


Und nur mal nebenbei: Von welcher der aktuell und gegebenenfalls zukünftig im Bundestag vertretenen Parteien erwartest du denn zeitnah solch eine massive Kindergelderhöhung (auf beispielsweise 700 Euro pro Kind)?
Von der Partei, die es schafft eine amtsangemessen Besoldung herzustellen und diese Problematik nicht durch Zulagenorgien erledigen möchte.

Du bist wirklich putzig.

Es gibt also in deinen Augen eine Partei, die das Kindergeld für ALLE Kinder beispielsweise verdreifachen würde, nur um gegebenenfalls einen Tick einfacher zur verfassungsgemäßen Besoldung von gerade mal rund 1,8 Millionen Beamten zurückkehren zu können (darüber hinaus wäre der Effekt wie dargelegt signifikant kleiner als in deinen Wunschträumen).

Daher nochmals die Frage: Welche Partei soll das bitte sein (und zwar nicht in Taka-Tuka-Land, sondern im Deutschland des Jahres 2024)?

MoinMoin

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Fehlerhaft vorgerechnet, ja.

Nope, nix fehlerhaft.


Und nur mal nebenbei: Von welcher der aktuell und gegebenenfalls zukünftig im Bundestag vertretenen Parteien erwartest du denn zeitnah solch eine massive Kindergelderhöhung (auf beispielsweise 700 Euro pro Kind)?
Von der Partei, die es schafft eine amtsangemessen Besoldung herzustellen und diese Problematik nicht durch Zulagenorgien erledigen möchte.

Du bist wirklich putzig.

Es gibt also in deinen Augen eine Partei, die das Kindergeld für ALLE Kinder beispielsweise verdreifachen würde, nur um gegebenenfalls einen Tick einfacher zur verfassungsgemäßen Besoldung von gerade mal rund 1,8 Millionen Beamten zurückkehren zu können (darüber hinaus wäre der Effekt wie dargelegt signifikant kleiner als in deinen Wunschträumen).

Daher nochmals die Frage: Welche Partei soll das bitte sein (und zwar nicht in Taka-Tuka-Land, sondern im Deutschland des Jahres 2024)?
Nun deine Berechnungen entstammen eben dem Taka Tuka Land, da du die irrigen Annahme vertrittst, dass es keine Zulagen mehr gäbe, wenn es ein höhere Kindergeld gäbe.

Und zum anderen gibt es schon Gesetzesentwürfe, die in diese Richtung gehen und die nur noch bisserl erweitert werden müssten um eine bedingungslose Kindergrundsicherung zu erreichen.
Also BRD und nichts Taka.

Und zum Dritten geht es da überhaupt nicht um die Beamten, sondern um die Kinder und das die Beamtengrundbesoldung dann geringer erhöht werden muss, ist nur eine Nebeneffekt, der für Frieden sorgt
a) zwischen Tarifangestellten und Beamten
und b) würde Zeitgleich auch die Diskussion bzgl. Arbeiten lohnt nicht mehr weil Bürgergeld ist mehr vernichten.

Ich schaue da halt auch mal ein bisserl mehr nach links und rechts und oben und unten.

BVerfGBeliever

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Nun deine Berechnungen entstammen eben dem Taka Tuka Land, da du die irrigen Annahme vertrittst, dass es keine Zulagen mehr gäbe, wenn es ein höhere Kindergeld gäbe.

1.) WENN tatsächlich eine Art Kindergrundsicherung eingeführt werden sollte (wovon unter einem baldigen Kanzler Merz ja nun wirklich nicht auszugehen ist!), würde diese im nächsten Jahr je nach Alter maximal zwischen 530 € und 636 € betragen (Quelle siehe unten).

2.) Ohne detaillierter recherchiert zu haben, bin ich sehr skeptisch, ob Beamte diesen Wert überhaupt in voller Höhe bekämen, da er ja anscheinend aus einem "Garantiebetrag" und einen "Zusatzbetrag" zusammengesetzt werden sollte.

3.) Aber selbst wenn Beamte also zwischen maximal 530 € und 636 € pro Kind bekämen, dürfte der zusätzliche Kinderzuschlag für Beamte, wenn überhaupt (auch hier wäre ich wiederum sehr skeptisch, da vermutlich bereits eine Besserstellung von Beamtenkindern "drohen" würde), 15% davon, also zwischen maximal 80 € und 95 € betragen.

4.) Somit wären wir also im alleroptimistischsten Fall bei einem Gesamtwert zwischen 610 € und 731 € (INKLUSIVE maximalem Beamten-Kinderzuschlag!).

5.) Ich hatte dir detailliert vorgerechnet, dass ein Gesamtwert in Höhe von 700 € pro Kind nur eine relativ geringe Auswirkung auf die verfassungsgemäß geschuldete Mindestbesoldung eines Single-Beamten hätte. Die durchgeführte Rechnung gilt selbstverständlich in nahezu identischer Form für die obige Spanne von (maximal!) 610 € bis 731 €.


Quelle zur Kindergrundsicherung:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kindergrundsicherung/fragen-und-antworten-zur-kindergrundsicherung-230378

Zitat
Die genaue Höhe der Kindergrundsicherung im Jahr 2025 lässt sich heute noch nicht exakt vorhersagen. Sie hängt unter anderem von der Preis- und Einkommensentwicklung ab und von der Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts zur Neudefinition des Existenzminimums von Kindern. Schreibt man die heutigen Werte beispielsweise mit 15 Prozent fort, können die Kinder je nach Altersstufe ab 2025 wahrscheinlich bis zu 530 Euro (0 bis 5 Jahre), 555 Euro (6 bis 13 Jahre) beziehungsweise 636 Euro (14 bis 17 Jahre) erhalten.

KlammeKassen

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Spannend auf jeden Fall.

Hubertus Heil hat doch immer abgestritten, dass das möglich ist..... dass jemand weniger hat im Vergleich.

Schade, dass ich meinen Einkommenssteuerbescheid schon im April bekommen habe... Widerspruch ist ja nur ein Monat möglich oder?

Sollte man das für 2024 aber beantragen offenbar; scheint ja noch nicht geklärt zu sein:

https://www.merkur.de/wirtschaft/verstoss-gegen-die-verfassung-buergergeld-empfaenger-haben-oft-mehr-als-arbeitnehmer-zr-93381873.html#google_vignette

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124487.1005.html

BVerfGBeliever

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Nun deine Berechnungen entstammen eben dem Taka Tuka Land

OK, dann gehen wir doch noch mal kurz nach Taka-Tuka-Land und unterstellen, dass "Fritze" (Merz) nächstes Jahr sein Herz für Kinder entdeckt und eine Kindergrundsicherung einführt.

Welche Auswirkungen hätte dies auf eine Beamtenfamilie mit zwei "mittleren" Kindern (zwischen 6 und 13 Jahren)?

1.) Der Grundsicherungsbedarf einer vierköpfigen Bürgergeldfamilie beträgt wie bekannt bis zu 3.860 € (Regelbedarf 1.850 €, Unterkunftskosten 1.550 €, Heizkosten 240 €, Bildung/Teilhabe 80 €, Sozialtarife 140 €).
2.) Somit hat eine vierköpfige Beamtenfamilie einen Anspruch auf eine Nettoalimentation von mindestens 4.440 €.
3.) Abzüglich zwei Mal 555 € Kindergrundsicherung und zuzüglich 660 € PKV-Kosten ergäbe sich eine äquivalente Netto-Mindestbesoldung von 3.990 €.
4.) Addiert man die zu zahlenden Steuern, erhält man die äquivalente Brutto-Mindestbesoldung in Höhe von 4.390 €, unter der Annahme, dass 530 € der PKV-Kosten steuerlich absetzbar wären.
5.) Diese Brutto-Mindestbesoldung würde sich entsprechend aus rund 4.050 € Grundgehalt, 170 € Partnerzuschlag sowie zwei Mal 85 € Zuschlag für die beiden Kinder zusammensetzen.

Was würde dies für einen Single-Beamten bedeuten?

- Die Brutto-Mindestbesoldung würde 4.050 € betragen.
- Nach Abzug der Steuern läge die Netto-Mindestbesoldung bei 3.300 €, unter der Annahme, dass 240 € PKV-Kosten steuerlich absetzbar wären.
- Nach Abzug der PKV-Kosten von 300 € läge die Nettoalimentation somit bei 3.000 € (im Vergleich zu obigen 4.440 € der vierköpfigen Beamtenfamilie).


Du siehst also, dass ein Single-Beamter selbst nach Einführung einer Kindergrundsicherung Anspruch auf eine Bruttobesoldung von rund 4.050 € hätte. Aktuell sind es jedoch nur 2.700 €. Somit beträgt die Lücke rund 1.350 € bzw. 50 Prozent.

clarion

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Hallo,

bis 4.) konnte ich folgen. Worauf begründet Du 5.)

MoinMoin

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Nun deine Berechnungen entstammen eben dem Taka Tuka Land, da du die irrigen Annahme vertrittst, dass es keine Zulagen mehr gäbe, wenn es ein höhere Kindergeld gäbe.

1.) WENN tatsächlich eine Art Kindergrundsicherung eingeführt werden sollte (wovon unter einem baldigen Kanzler Merz ja nun wirklich nicht auszugehen ist!), würde diese im nächsten Jahr je nach Alter maximal zwischen 530 € und 636 € betragen (Quelle siehe unten).

2.) Ohne detaillierter recherchiert zu haben, bin ich sehr skeptisch, ob Beamte diesen Wert überhaupt in voller Höhe bekämen, da er ja anscheinend aus einem "Garantiebetrag" und einen "Zusatzbetrag" zusammengesetzt werden sollte.

3.) Aber selbst wenn Beamte also zwischen maximal 530 € und 636 € pro Kind bekämen, dürfte der zusätzliche Kinderzuschlag für Beamte, wenn überhaupt (auch hier wäre ich wiederum sehr skeptisch, da vermutlich bereits eine Besserstellung von Beamtenkindern "drohen" würde), 15% davon, also zwischen maximal 80 € und 95 € betragen.

4.) Somit wären wir also im alleroptimistischsten Fall bei einem Gesamtwert zwischen 610 € und 731 € (INKLUSIVE maximalem Beamten-Kinderzuschlag!).
Das hast du sehr schön zusammen gefasst und es freut mich, dass du erkennst, dass es somit durchaus weiterhin ein Kinderzuschlag geben kann, wenn die komplette Grundsicherung, die ein Kind bekommt, komplett als Kindergeld ausgezahlt werden würde.
Wieso du es als Besserstellung von Beamtenkinder ansiehst, wenn es dann noch eine Zulage von 15% plus gibt, gleich wohl doch Beamtenkinder jetzt schon diese ~700€ Netto als Zulage bekommen müssten, wenn sie Kind 3+ sind und somit dies ein Besserstellung der Kinder wäre, erschließt sich mir nicht.

Zitat
5.) Ich hatte dir detailliert vorgerechnet, dass ein Gesamtwert in Höhe von 700 € pro Kind nur eine relativ geringe Auswirkung auf die verfassungsgemäß geschuldete Mindestbesoldung eines Single-Beamten hätte. Die durchgeführte Rechnung gilt selbstverständlich in nahezu identischer Form für die obige Spanne von (maximal!) 610 € bis 731 €.
Und ich hatte dir das Gegenteilige detailliert vorgerechnet, da du aber bei deiner Berechnung seinerzeit (so weit ich mich erinnere) eine komplette Streichung der Zuschläge vorgenommen hattest, ist deine Berechnung somit doch eher hinfällig, siehe deine obigen Ausführungen. Außerdem gibt es auch noch Zuschläge, die es für den Partner geben kann.

Und ohne jetzt in konkrete Zahlen reinzugehen, alleine die Mathematik zeigt doch, das du da falsch liegst.

Nehmen wir, wir hätten eine amtsangemessene Besoldung, die bei X € liegt (und wir haben nur einen kleinen Familienzuschlag)

Wenn alle Bürger 300€ Netto mehr als jetzt pro Kind vom Staat bekommen, dann bedeutet dass, dass bei dem Beamten also 600€ pro Monat zusätzlich in die Berechnung eingeht (er also 600 monatlich netto weniger Besoldung benötigt um über die Mindestalimenation zu kommen), dann ist es doch logisch und klar, dass er dann mindestens 600€ brutto (also Minimum 7200€ Brutto pro Jahr, eigentlich durchaus mehr wg. der Steuern) an Besoldung weniger erhalten könnte, ohne das dadurch die Besoldung nicht mehr amtsangemessen wäre (bezogen auf die Mindestalimentation natürlich).
Dann könnte die Alimentation eben um diese 7200€ geringer ausfallen.
Natürlich kann man darüber reden, ob und wieviel der Familiezuschlag, der in X drin ist, gekürzt werden müsste, so dass der Kinderanteil nur noch die Höhe des Punktes drei (s.o.) ist.
Auf alle Fälle könnte man eine amtsangemessene Besoldung mit einer erheblich geringeren Grundbesoldung erreichen.


Ich finde es durchaus skurril, dass wir offensichtlich eine Besoldungssystematik haben, bei der die monetäre Wertigkeit des Dienstpostens (ausgedrückt über Grundbesoldung) durch das Kindergeld beeinflusst ist.

Und das somit eine mehr an Kindergeld, einen geringeren Anstieg der Grundbesoldung zur Folge haben kann.

MoinMoin

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Du siehst also, dass ein Single-Beamter selbst nach Einführung einer Kindergrundsicherung Anspruch auf eine Bruttobesoldung von rund 4.050 € hätte. Aktuell sind es jedoch nur 2.700 €. Somit beträgt die Lücke rund 1.350 € bzw. 50 Prozent.
Und du siehst, wenn man jetzt nur 250€ Kindergeld reinrechnet und damit 305€ pro Kind weniger darüber eingepreist ist, dann kommt man zu welcher Rechnung:
610€ netto mehr Grundbesoldung und also round about 5000€ Brutto.

Also hat das Kindergeld keinen Einfluss??