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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil

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KlammeKassen:
Spannend auf jeden Fall.

Hubertus Heil hat doch immer abgestritten, dass das möglich ist..... dass jemand weniger hat im Vergleich.

Schade, dass ich meinen Einkommenssteuerbescheid schon im April bekommen habe... Widerspruch ist ja nur ein Monat möglich oder?

Sollte man das für 2024 aber beantragen offenbar; scheint ja noch nicht geklärt zu sein:

https://www.merkur.de/wirtschaft/verstoss-gegen-die-verfassung-buergergeld-empfaenger-haben-oft-mehr-als-arbeitnehmer-zr-93381873.html#google_vignette

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124487.1005.html

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: MoinMoin am 01.11.2024 15:21 ---Nun deine Berechnungen entstammen eben dem Taka Tuka Land

--- End quote ---

OK, dann gehen wir doch noch mal kurz nach Taka-Tuka-Land und unterstellen, dass "Fritze" (Merz) nächstes Jahr sein Herz für Kinder entdeckt und eine Kindergrundsicherung einführt.

Welche Auswirkungen hätte dies auf eine Beamtenfamilie mit zwei "mittleren" Kindern (zwischen 6 und 13 Jahren)?

1.) Der Grundsicherungsbedarf einer vierköpfigen Bürgergeldfamilie beträgt wie bekannt bis zu 3.860 € (Regelbedarf 1.850 €, Unterkunftskosten 1.550 €, Heizkosten 240 €, Bildung/Teilhabe 80 €, Sozialtarife 140 €).
2.) Somit hat eine vierköpfige Beamtenfamilie einen Anspruch auf eine Nettoalimentation von mindestens 4.440 €.
3.) Abzüglich zwei Mal 555 € Kindergrundsicherung und zuzüglich 660 € PKV-Kosten ergäbe sich eine äquivalente Netto-Mindestbesoldung von 3.990 €.
4.) Addiert man die zu zahlenden Steuern, erhält man die äquivalente Brutto-Mindestbesoldung in Höhe von 4.390 €, unter der Annahme, dass 530 € der PKV-Kosten steuerlich absetzbar wären.
5.) Diese Brutto-Mindestbesoldung würde sich entsprechend aus rund 4.050 € Grundgehalt, 170 € Partnerzuschlag sowie zwei Mal 85 € Zuschlag für die beiden Kinder zusammensetzen.

Was würde dies für einen Single-Beamten bedeuten?

- Die Brutto-Mindestbesoldung würde 4.050 € betragen.
- Nach Abzug der Steuern läge die Netto-Mindestbesoldung bei 3.300 €, unter der Annahme, dass 240 € PKV-Kosten steuerlich absetzbar wären.
- Nach Abzug der PKV-Kosten von 300 € läge die Nettoalimentation somit bei 3.000 € (im Vergleich zu obigen 4.440 € der vierköpfigen Beamtenfamilie).


Du siehst also, dass ein Single-Beamter selbst nach Einführung einer Kindergrundsicherung Anspruch auf eine Bruttobesoldung von rund 4.050 € hätte. Aktuell sind es jedoch nur 2.700 €. Somit beträgt die Lücke rund 1.350 € bzw. 50 Prozent.

clarion:
Hallo,

bis 4.) konnte ich folgen. Worauf begründet Du 5.)

MoinMoin:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 01.11.2024 17:08 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 01.11.2024 15:21 ---Nun deine Berechnungen entstammen eben dem Taka Tuka Land, da du die irrigen Annahme vertrittst, dass es keine Zulagen mehr gäbe, wenn es ein höhere Kindergeld gäbe.

--- End quote ---

1.) WENN tatsächlich eine Art Kindergrundsicherung eingeführt werden sollte (wovon unter einem baldigen Kanzler Merz ja nun wirklich nicht auszugehen ist!), würde diese im nächsten Jahr je nach Alter maximal zwischen 530 € und 636 € betragen (Quelle siehe unten).

2.) Ohne detaillierter recherchiert zu haben, bin ich sehr skeptisch, ob Beamte diesen Wert überhaupt in voller Höhe bekämen, da er ja anscheinend aus einem "Garantiebetrag" und einen "Zusatzbetrag" zusammengesetzt werden sollte.

3.) Aber selbst wenn Beamte also zwischen maximal 530 € und 636 € pro Kind bekämen, dürfte der zusätzliche Kinderzuschlag für Beamte, wenn überhaupt (auch hier wäre ich wiederum sehr skeptisch, da vermutlich bereits eine Besserstellung von Beamtenkindern "drohen" würde), 15% davon, also zwischen maximal 80 € und 95 € betragen.

4.) Somit wären wir also im alleroptimistischsten Fall bei einem Gesamtwert zwischen 610 € und 731 € (INKLUSIVE maximalem Beamten-Kinderzuschlag!).

--- End quote ---
Das hast du sehr schön zusammen gefasst und es freut mich, dass du erkennst, dass es somit durchaus weiterhin ein Kinderzuschlag geben kann, wenn die komplette Grundsicherung, die ein Kind bekommt, komplett als Kindergeld ausgezahlt werden würde.
Wieso du es als Besserstellung von Beamtenkinder ansiehst, wenn es dann noch eine Zulage von 15% plus gibt, gleich wohl doch Beamtenkinder jetzt schon diese ~700€ Netto als Zulage bekommen müssten, wenn sie Kind 3+ sind und somit dies ein Besserstellung der Kinder wäre, erschließt sich mir nicht.


--- Zitat ---5.) Ich hatte dir detailliert vorgerechnet, dass ein Gesamtwert in Höhe von 700 € pro Kind nur eine relativ geringe Auswirkung auf die verfassungsgemäß geschuldete Mindestbesoldung eines Single-Beamten hätte. Die durchgeführte Rechnung gilt selbstverständlich in nahezu identischer Form für die obige Spanne von (maximal!) 610 € bis 731 €.

--- End quote ---
Und ich hatte dir das Gegenteilige detailliert vorgerechnet, da du aber bei deiner Berechnung seinerzeit (so weit ich mich erinnere) eine komplette Streichung der Zuschläge vorgenommen hattest, ist deine Berechnung somit doch eher hinfällig, siehe deine obigen Ausführungen. Außerdem gibt es auch noch Zuschläge, die es für den Partner geben kann.

Und ohne jetzt in konkrete Zahlen reinzugehen, alleine die Mathematik zeigt doch, das du da falsch liegst.

Nehmen wir, wir hätten eine amtsangemessene Besoldung, die bei X € liegt (und wir haben nur einen kleinen Familienzuschlag)

Wenn alle Bürger 300€ Netto mehr als jetzt pro Kind vom Staat bekommen, dann bedeutet dass, dass bei dem Beamten also 600€ pro Monat zusätzlich in die Berechnung eingeht (er also 600 monatlich netto weniger Besoldung benötigt um über die Mindestalimenation zu kommen), dann ist es doch logisch und klar, dass er dann mindestens 600€ brutto (also Minimum 7200€ Brutto pro Jahr, eigentlich durchaus mehr wg. der Steuern) an Besoldung weniger erhalten könnte, ohne das dadurch die Besoldung nicht mehr amtsangemessen wäre (bezogen auf die Mindestalimentation natürlich).
Dann könnte die Alimentation eben um diese 7200€ geringer ausfallen.
Natürlich kann man darüber reden, ob und wieviel der Familiezuschlag, der in X drin ist, gekürzt werden müsste, so dass der Kinderanteil nur noch die Höhe des Punktes drei (s.o.) ist.
Auf alle Fälle könnte man eine amtsangemessene Besoldung mit einer erheblich geringeren Grundbesoldung erreichen.


Ich finde es durchaus skurril, dass wir offensichtlich eine Besoldungssystematik haben, bei der die monetäre Wertigkeit des Dienstpostens (ausgedrückt über Grundbesoldung) durch das Kindergeld beeinflusst ist.

Und das somit eine mehr an Kindergeld, einen geringeren Anstieg der Grundbesoldung zur Folge haben kann.

MoinMoin:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 02.11.2024 10:18 ---Du siehst also, dass ein Single-Beamter selbst nach Einführung einer Kindergrundsicherung Anspruch auf eine Bruttobesoldung von rund 4.050 € hätte. Aktuell sind es jedoch nur 2.700 €. Somit beträgt die Lücke rund 1.350 € bzw. 50 Prozent.

--- End quote ---
Und du siehst, wenn man jetzt nur 250€ Kindergeld reinrechnet und damit 305€ pro Kind weniger darüber eingepreist ist, dann kommt man zu welcher Rechnung:
610€ netto mehr Grundbesoldung und also round about 5000€ Brutto.

Also hat das Kindergeld keinen Einfluss??


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