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Der Angestellte kann durch aushandeln seines Arbeitslohn dafür sorgen, dass er diese Aufwendungen aufbringt.
Der Beamte kann nicht verhandeln, hat aber aufgrund seines besonderen Dienst und Treueverhältnisses das Recht, dass der Dienstherr ihn so alimentiert, dass er einen finanziellen Grundstock für die Aufwendungen für seine Kinder bekommt.
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An sich ja nachvollziehbar richtig, nur tatsächlich ist eine verhandelte Lohnzahlung, auf Höhe der Elternbeamtenbesoldung, im ÖD zu 99% schlicht nicht möglich.
Schlimmer ist aber das Signal. Das Gericht urteilt praktisch Schwarz auf Weiß, das man sich in Deutschland Kinder kaum leisten kann, wenn man vom Ertrag eines Lohnverhältnisses lebt.
- Gar nicht Arbeiten und Kinder oder
- Arbeiten aber wenig bis gar keine Kinder
ist die gestellte Wahl, und die wird leider auch immer öfter so getroffen.