Autor Thema: Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil  (Read 21941 times)

EinMann

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Nein, die A8er verdient nicht so viel wie du.
Sie bekommt nur für eure Kinder und dich Geld dazu, weil der Staat dazu verpflichtet ist.

Am Ende des Tages zählt das, was überwiesen wird.
Am Ende des Tages zählt, was man für sich übrig hat.

Die Kinder von Angestellten erfordern die selben Aufwendungen wie Kinder von Beamten.

MoinMoin

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Am Ende des Tages zählt das, was überwiesen wird.
Am Ende des Tages zählt, was man für sich übrig hat.

Das ist in dieser Betrachtung doch das Gleiche ;)

Der Beamte muss bei 2 Kindern eben weniger "verzichten", weil der Staat seine Kinder alimentiert. Dass ein A8er ohne Kinder doch ein wenig "mehr für sich" hat, ist dabei doch unstrittig. Der E8er kann von dieser Alimentation jedoch nur träumen.
Der eine wird alimentiert, weil er DA ist und der andere bekommt Geld gegen Arbeit.
(so in der Theorie)

Der eine hat auch Feierabend, wenn Feierabend ist und der Beamte ist rund um die Uhr Beamter und zum im Zweifel zum Dienst verpflichtet.
wobei letzteres auch nicht mehr so oft praktiziert wird.

Organisator

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Nein, die A8er verdient nicht so viel wie du.
Sie bekommt nur für eure Kinder und dich Geld dazu, weil der Staat dazu verpflichtet ist.

Am Ende des Tages zählt das, was überwiesen wird.
Am Ende des Tages zählt, was man für sich übrig hat.

Die Kinder von Angestellten erfordern die selben Aufwendungen wie Kinder von Beamten.

haben aber keinen grundgesetzlich verbrieften Anspruch auf Berücksichtigung bei der Bezahlung der Eltern.
Wenn man das in Frage stellt, müsste die Diskussion eine größere sein, nämlich die Abschaffung (der (hergebrachten Grundsätze) des Berufsbeamtentums.

MoinMoin

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Nein, die A8er verdient nicht so viel wie du.
Sie bekommt nur für eure Kinder und dich Geld dazu, weil der Staat dazu verpflichtet ist.

Am Ende des Tages zählt das, was überwiesen wird.
Am Ende des Tages zählt, was man für sich übrig hat.

Die Kinder von Angestellten erfordern die selben Aufwendungen wie Kinder von Beamten.

Und? was willst du damit sagen?

Der Angestellte kann durch aushandeln seines Arbeitslohn dafür sorgen, dass er diese Aufwendungen aufbringt.

Der Beamte kann nicht verhandeln, hat aber aufgrund seines besonderen Dienst und Treueverhältnisses das Recht, dass der Dienstherr ihn so alimentiert, dass er einen finanziellen Grundstock für die Aufwendungen für seine Kinder bekommt.
Wenn man das falsch findet, dann muss man das Grundgesetz reformieren, speziell die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums und die damit verbundene  Alimentierung der Beamten reformieren.

Umlauf

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Der Beamte im Bund macht die ersten 5 Überstunden für Lau, der Tb für Geld oder Freizeit.

Nur um mal einen Brocken reinzuwerfen.

NelsonMuntz

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haben aber keinen grundgesetzlich verbrieften Anspruch auf Berücksichtigung bei der Bezahlung der Eltern.
Wenn man das in Frage stellt, müsste die Diskussion eine größere sein, nämlich die Abschaffung (der (hergebrachten Grundsätze) des Berufsbeamtentums.

Da muss man nicht die Grundsätze des Beamtentums in Frage stellen - Eine allgemein höhere Bezuschussung aller Kinder über das Kindergeld würde nur die Höhe Zulagen bei Beamten mit Kindern verringern und ferner auch andere "Neid"-Fronten entschärfen (Kindergrundsicherung und Steuerfreibetrag seien hier die Stichworte).

Ramirez

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...
Der Angestellte kann durch aushandeln seines Arbeitslohn dafür sorgen, dass er diese Aufwendungen aufbringt.

Der Beamte kann nicht verhandeln, hat aber aufgrund seines besonderen Dienst und Treueverhältnisses das Recht, dass der Dienstherr ihn so alimentiert, dass er einen finanziellen Grundstock für die Aufwendungen für seine Kinder bekommt.
...

An sich ja nachvollziehbar richtig, nur tatsächlich ist eine verhandelte Lohnzahlung, auf Höhe der Elternbeamtenbesoldung, im ÖD zu 99% schlicht nicht möglich.

Schlimmer ist aber das Signal. Das Gericht urteilt praktisch Schwarz auf Weiß, das man sich in Deutschland Kinder kaum leisten kann, wenn man vom Ertrag eines Lohnverhältnisses lebt.
- Gar nicht Arbeiten und Kinder oder
- Arbeiten aber wenig bis gar keine Kinder
ist die gestellte Wahl, und die wird leider auch immer öfter so getroffen.

MoinMoin

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Nein, das hat das Gericht nicht geurteilt.
Sie haben geurteilt, dass ein Beamter mit Kinder nicht schlechter gestellt werden darf, als ein Lohnempfänger mit Bürgeldaufstockung.


Stufenhopser

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Und grade ein Lehrer ist normalerweise in A11 angestellt - das lässt sich doch an sich gar nicht vergleichen mit nem "normalen" Beamten/Angestellten.....

Selbst bei Grundschullehrern geht der Trend in Richtung A13 , siehe hier: https://deutsches-schulportal.de/bildungswesen/besoldung-wo-verdienen-lehrkraefte-a-13-und-wo-a-12

Das ca. 40jährige Lehrerehepaar in NRW mit 3 Kindern dürfte mindestens 9k Netto inkl. der 750,- Kindergeld haben.

EinMann

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Nein, die A8er verdient nicht so viel wie du.
Sie bekommt nur für eure Kinder und dich Geld dazu, weil der Staat dazu verpflichtet ist.

Am Ende des Tages zählt das, was überwiesen wird.
Am Ende des Tages zählt, was man für sich übrig hat.

Die Kinder von Angestellten erfordern die selben Aufwendungen wie Kinder von Beamten.

Und? was willst du damit sagen?

Der Angestellte kann durch aushandeln seines Arbeitslohn dafür sorgen, dass er diese Aufwendungen aufbringt.

Der Beamte kann nicht verhandeln, hat aber aufgrund seines besonderen Dienst und Treueverhältnisses das Recht, dass der Dienstherr ihn so alimentiert, dass er einen finanziellen Grundstock für die Aufwendungen für seine Kinder bekommt.
Wenn man das falsch findet, dann muss man das Grundgesetz reformieren, speziell die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums und die damit verbundene  Alimentierung der Beamten reformieren.

Was ich sagen will steht im Eröffnungspost; die Gewerkschaften,  politisch fest in einer Richtung verortet, sind sich nie zu Schade ihre Kampfbegriffe "Solidarität", "zusammenstehen", "gleiches Geld für gleiche Arbeit" etc. bei allem möglichen in den Ring zu werfen. Nur die äußerst unterschiedliche Bezahlung von Angestellten und Beamten mit Kindern wird überhaupt nicht thematisiert.

MoinMoin

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Was ich sagen will steht im Eröffnungspost; die Gewerkschaften,  politisch fest in einer Richtung verortet, sind sich nie zu Schade ihre Kampfbegriffe "Solidarität", "zusammenstehen", "gleiches Geld für gleiche Arbeit" etc. bei allem möglichen in den Ring zu werfen. Nur die äußerst unterschiedliche Bezahlung von Angestellten und Beamten mit Kindern wird überhaupt nicht thematisiert.
Einerseits ist das auch korrekt, da das kein Thema der Gewerkschaften ist, sondern das eine ist ein politscher Akt und das andere Arbeitskampf/Verhandlung.
Aber andererseits könnte man natürlich die Alimenationshöhe als Argument für höhere Entlohnung/Einführung von Kinderbezogenen Gehaltsbestandteile (wie früher) in den Ring werfen.

Warum machen sie es nicht? Weil sie wahrscheinlich von ihren Mitglieder nicht den Auftrag haben es zu tun.

DerLustigeOpa

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Denn auch wenn „wir“ momentan soviel erhalten, irgendwann sind die Kinderzuschläge weg und es fehlen 1600 netto. Das vergessen aber viele Kollegen…

Quote leider nicht mehr möglich, aber dazu eine weitere explorative Frage:
- Hat es rückwirkend negative finanzielle oder rechtliche Folgen ein Beamtenverhältnis zu verlassen nachdem die Kinder groß sind, insbesondere im Hinblick auf die geleisteten Zulagen?

Organisator

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haben aber keinen grundgesetzlich verbrieften Anspruch auf Berücksichtigung bei der Bezahlung der Eltern.
Wenn man das in Frage stellt, müsste die Diskussion eine größere sein, nämlich die Abschaffung (der (hergebrachten Grundsätze) des Berufsbeamtentums.

Da muss man nicht die Grundsätze des Beamtentums in Frage stellen - Eine allgemein höhere Bezuschussung aller Kinder über das Kindergeld würde nur die Höhe Zulagen bei Beamten mit Kindern verringern und ferner auch andere "Neid"-Fronten entschärfen (Kindergrundsicherung und Steuerfreibetrag seien hier die Stichworte).

Dann ergibt sich die nächste Debatte - warum soll  der im Zweifel kinderlose Steuerzahler das Privatvergnügen Dritter noch weiter als schon jetzt finanzieren?

MoinMoin

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haben aber keinen grundgesetzlich verbrieften Anspruch auf Berücksichtigung bei der Bezahlung der Eltern.
Wenn man das in Frage stellt, müsste die Diskussion eine größere sein, nämlich die Abschaffung (der (hergebrachten Grundsätze) des Berufsbeamtentums.

Da muss man nicht die Grundsätze des Beamtentums in Frage stellen - Eine allgemein höhere Bezuschussung aller Kinder über das Kindergeld würde nur die Höhe Zulagen bei Beamten mit Kindern verringern und ferner auch andere "Neid"-Fronten entschärfen (Kindergrundsicherung und Steuerfreibetrag seien hier die Stichworte).

Dann ergibt sich die nächste Debatte - warum soll  der im Zweifel kinderlose Steuerzahler das Privatvergnügen Dritter noch weiter als schon jetzt finanzieren?
Die Demokratische Antwort wäre:
Weil eine Mehrheit der Bevölkerung es für sinnvoll erachtet.

MoinMoin

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Denn auch wenn „wir“ momentan soviel erhalten, irgendwann sind die Kinderzuschläge weg und es fehlen 1600 netto. Das vergessen aber viele Kollegen…

Quote leider nicht mehr möglich, aber dazu eine weitere explorative Frage:
- Hat es rückwirkend negative finanzielle oder rechtliche Folgen ein Beamtenverhältnis zu verlassen nachdem die Kinder groß sind, insbesondere im Hinblick auf die geleisteten Zulagen?
Mir sind keine positiven oder negativen Folgen bekannt. Oder mir wäre auch nicht bekannt, wo es einen Unterschied es machen könnte, wenn man vor, während oder nach dem Erhalt irgendwelcher Zulagen aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet.