@Rentenonkel, bezüglich der Zuschläge für die ersten beiden Kinder sage ich Zweierlei:
1.) Es gibt keinerlei Verpflichtung, überhaupt Zuschläge zu bezahlen und somit logischerweise auch keine Untergrenze. Während @MoinMoin in sachwidriger Weise behauptet, bereits 10% seien "zu wenig", erkennt man in der Realität, dass es in B11 zurzeit sogar nur 2,8% sind (siehe #452).
Natürlich gibt es keinerlei Verpflichtung, allerdings ist es für den Besoldungsgesetzgeber deutlich günstiger und somit auch unwahrscheinlich, dass die Zuschläge abgeschafft werden.
Die 10 % oder 2,8 % werden in den Berechnungen immer bezogen auf das Verhältnis Grundbesoldung zu familienbezogenen Bestandteilen. Nach der Argumentation des BVerfG bezieht sich das jedoch auf den Bedarf des Kindes, also auf die Regelsätze, die von der Rechtsordnung als angemessen für das Kind im Bürgerrecht angesehen werden. Somit ist das Verhältnis nicht zu der Grundbesoldung zu ziehen, sondern zu den im Bürgerrecht verankerten Regelsätzen.
Ich verstehe die Rechtsbegriffe allerdings anders: Unter dem Begriff "weit übergehend" verstehe ich eine Verantwortlichkeit von 80 - 90 %, während mit "ganz überwiegend" lediglich immer eine mehrheitliche Verantwortlichkeit gemeint ist. Wenn das, was Du meinst, das BVerfG auch gemeint hat, hätte es nach meinem Rechtsverständnis "weit übergehend" und nicht "ganz überwiegend" schreiben müssen.
Der Unterschied zwischen "überwiegend" und "ganz überwiegend" ist nach meinem Rechtsverständnis lediglich, dass bei "überwiegend" die Mehrheit der betroffenen Gruppe gemeint ist und es innerhalb der Gruppe zu Ausnahmen kommen kann, im Durchschnitt der Betroffenen jedoch immer mehr als 50 % vorhanden sein müssen.
Mit "ganz überwiegend" ist nach meinem Verständnis gemeint, dass in nahezu allen Fällen (und nicht nur insgesamt mehrheitlich) diese Bedarfe überwiegend aus familienneutralen Bezügen stammen müssen.
Aufgrund dieser unterschiedlichen Interpretation kommen wir auch auf unterschiedliche Ergebnisse, da ich durch diese unterschiedliche Interpretation mehr Spielraum bei den familienbezogenen Zuschläge sehe als Du.