Man kann sich nicht entschließen Beamter zu werden. Wenn keine freie Beamtenstelle da ist geht das logischerweise nicht. Und jeder, der bei uns die 3jährige Ausbildung macht, fängt automatisch in der E5 an, gibt es dann doch alle Jahre mal wieder eine freie Beamtenstelle im Mittleren Dienst kommt der Kollege direkt in die A8. Somit haben wir die Situation dass mit gleicher Ausbildung und gleicher Tätigkeit der eine in der E5, der andere in der A8 ist. Und so etwas ist nicht in Ordnung. Auch werden bei uns viele nicht nach dem bezahlt was sie an Arbeiten erledigen. Bei uns heißt es dann dass man leider nichts machen kann weil keine passenden Stellen vorhanden sind. Keiner in der Verwaltung will verstehen dass das bei Tarifbeschäftigen anders läuft als bei Beamte und man keine freien Stellen dazu braucht sondern dass die Stellen angepasst werden können. Und Klagen tut halt auch niemand. Von Verdi bekamen wir gesagt dass sie keine Anwälte zur Hand hätten. Somit können die Tarifbeschäftigten bei uns den Beamten bei den Beförderungen zusehen während sie selbst vollkommen falsch eingruppiert sind. Und warum braucht man Beamte wenn die gleiche Arbeit gleichzeitig auch von Tarifbeschäftigten erledigt wird? Welchen Sinn hat das als die Belegschaft zu spalten?
Dann arbeitest du in der falschen Behörde. Bei "uns" z.B. fängt jeder nach der Ausbildung entsprechend der übertragenen Tätigkeiten an. Das kann mal eine E6, E7 oder E8 sein. Beamte hingegen fangen bei A6 an.
Natürlich kann man nur Beamter werden, wenn auch eine Beamtenstelle ("Planstelle") vorhanden ist. Das gilt genauso für die Angestellten; man kann nur Angestellter werden, wenn eine Angestelltenstelle ("Stelle") vorhanden ist.
Weiterhin können Angestellt nicht falsch eingruppiert sein, da gemäß Tarifautomatik der Angestellte immer korrekt eingruppiert ist. Mehr noch, werden dem Angestellten höherwertige Tätigkeiten übertragen, ist er in der Regel höhergruppiert; Beamte hingegen müssen dies ohne höheres Einkommen machen.
Möglicherweise mag es in deiner Behörde etwas schief laufen, dies lässt aber keinen Schluss auf andere zu.
Nicht zuletzt lass dich nicht von den Zahlen hinter der Entgelt- und Besoldungsgruppe irritieren. E5-Tätigkeiten entsprechen nicht automatisch A5. So gibt es Tätigkeiten, die nach E9a entgolten, aber nach A6 besoldet sind. Und sinngemäß auch umgekehrt.