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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
Bob Kelso:
--- Zitat von: Unknown am 02.09.2024 14:56 ---Bei den 70 Euro liegst du ziemlich daneben. Es sind bestimmt jenachdem eher 370 oder 470 Euro, die vom Nettogehalt runtergehen.
Du kannst einen Angestellten nicht mit einem Beamten vergleichen und aus diesem Grund gelten unterschiedliche Bedingungen für die Bezahlung. Unabhängig davon hat das Beamtenverhältnis nicht nur Vorteile. Die Besoldung ist nicht alles.
Warum bist du kein Beamter?
--- End quote ---
GKV: Höchstbeitrag: 843 Euro; also um 420 für den AN zzgl. Zusatzbetrag nur für AN!
BeamterBR:
--- Zitat von: Bob Kelso am 02.09.2024 16:30 ---
--- Zitat von: Unknown am 02.09.2024 14:56 ---Bei den 70 Euro liegst du ziemlich daneben. Es sind bestimmt jenachdem eher 370 oder 470 Euro, die vom Nettogehalt runtergehen.
Du kannst einen Angestellten nicht mit einem Beamten vergleichen und aus diesem Grund gelten unterschiedliche Bedingungen für die Bezahlung. Unabhängig davon hat das Beamtenverhältnis nicht nur Vorteile. Die Besoldung ist nicht alles.
Warum bist du kein Beamter?
--- End quote ---
GKV: Höchstbeitrag: 843 Euro; also um 420 für den AN zzgl. Zusatzbetrag nur für AN!
--- End quote ---
Weil sich ja alle Beamte gesetzlich versichern können ::)
In einigen Bundesländern zahlt man den Arbeitnehmerbeitrag und den Arbeitgeberbeitrag wenn man in die gesetzliche Krankenversicherung möchte.
EinMann:
--- Zitat von: Unknown am 02.09.2024 14:56 ---Bei den 70 Euro liegst du ziemlich daneben. Es sind bestimmt jenachdem eher 370 oder 470 Euro, die vom Nettogehalt runtergehen.
Du kannst einen Angestellten nicht mit einem Beamten vergleichen und aus diesem Grund gelten unterschiedliche Bedingungen für die Bezahlung. Unabhängig davon hat das Beamtenverhältnis nicht nur Vorteile. Die Besoldung ist nicht alles.
Warum bist du kein Beamter?
--- End quote ---
Mit den 70 € liege ich natürlich nicht "ziemlich daneben" sonst hätte ich den Betrag nicht niedergeschrieben.
Umlauf:
--- Zitat von: EinMann am 02.09.2024 18:02 ---
--- Zitat von: Unknown am 02.09.2024 14:56 ---Bei den 70 Euro liegst du ziemlich daneben. Es sind bestimmt jenachdem eher 370 oder 470 Euro, die vom Nettogehalt runtergehen.
Du kannst einen Angestellten nicht mit einem Beamten vergleichen und aus diesem Grund gelten unterschiedliche Bedingungen für die Bezahlung. Unabhängig davon hat das Beamtenverhältnis nicht nur Vorteile. Die Besoldung ist nicht alles.
Warum bist du kein Beamter?
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Mit den 70 € liege ich natürlich nicht "ziemlich daneben" sonst hätte ich den Betrag nicht niedergeschrieben.
--- End quote ---
Welche Versicherung soll das sein.
Für den Betrag von 70 € bekommt man grad mal 2 Kinder zu 20% versichert.
Das ist der einzige Posten in der PKV der halbwegs günstig ist.
clarion:
Und die eigene Versicherung kostete 350- 400 Euro, zuzüglich die des/der Lebenspartner*in, falls er oder sie nicht selbst versichert ist.
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