Der deutsche Richterbund hat für seine Argumentation zur amtsangemessenen Besoldung ebenfalls mit dem Extrembeispiel A3 gerechnet.
Der DRB hat nicht "für seine Argumentation" mit "dem Extrembeispiel A3" gerechnet, sondern schlicht aufgrund der Tatsache, dass das BVerfG die vierköpfige Familie des "kleinsten" Beamten als Kontrollmaßstab festgelegt hat.
Somit ist weiterhin ungeklärt, ob die Besoldungsgesetzgeber einfach so (ohne sachgerechte Begründung) untere Besoldungsgruppen streichen dürfen oder ob dann beispielsweise der Mindestabstand zur Grundsicherung nicht mehr 15%, sondern einen höheren Prozentwert betragen muss. Aber vielleicht erfahren wir ja dazu in den nächsten Monaten und Jahren Genaueres aus Karlsruhe.
Merkwürdig, dass Beamte das immer wieder abstreiten, dass das so ist.
Zumindest ich habe dies nie abgestritten. Ich habe immer gesagt, dass mir eure TVöD-Tabelle absolut nicht "gefällt" (insbesondere in den oberen Entgeltgruppen) und ich keinesfalls mit euch tauschen wollen würde.
Dieses Mal wird ja direkt die Reduzierung der Beamten-Arbeitszeit gefordert
Es geht nicht um eine "Reduzierung der Beamten-Arbeitszeit", sondern um die endliche "Beendigung der
temporären Erhöhung der Beamten-Arbeitszeit auf 41 Stunden". Und dazu fordern sowohl Verdi als auch der dbb völlig zurecht den Bundesbesoldungsgesetzgeber auf.
Dass diese Aufforderung mutmaßlich nicht viel bringen wird, steht auf einem anderen Blatt..