Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 03.12.2024 11:12 ---Der deutsche Richterbund hat für seine Argumentation zur amtsangemessenen Besoldung ebenfalls mit dem Extrembeispiel A3 gerechnet.
--- End quote ---
Der DRB hat nicht "für seine Argumentation" mit "dem Extrembeispiel A3" gerechnet, sondern schlicht aufgrund der Tatsache, dass das BVerfG die vierköpfige Familie des "kleinsten" Beamten als Kontrollmaßstab festgelegt hat.
Somit ist weiterhin ungeklärt, ob die Besoldungsgesetzgeber einfach so (ohne sachgerechte Begründung) untere Besoldungsgruppen streichen dürfen oder ob dann beispielsweise der Mindestabstand zur Grundsicherung nicht mehr 15%, sondern einen höheren Prozentwert betragen muss. Aber vielleicht erfahren wir ja dazu in den nächsten Monaten und Jahren Genaueres aus Karlsruhe.
--- Zitat von: KlammeKassen am 03.12.2024 11:34 ---Merkwürdig, dass Beamte das immer wieder abstreiten, dass das so ist.
--- End quote ---
Zumindest ich habe dies nie abgestritten. Ich habe immer gesagt, dass mir eure TVöD-Tabelle absolut nicht "gefällt" (insbesondere in den oberen Entgeltgruppen) und ich keinesfalls mit euch tauschen wollen würde.
--- Zitat von: KlammeKassen am 04.12.2024 07:58 ---Dieses Mal wird ja direkt die Reduzierung der Beamten-Arbeitszeit gefordert
--- End quote ---
Es geht nicht um eine "Reduzierung der Beamten-Arbeitszeit", sondern um die endliche "Beendigung der temporären Erhöhung der Beamten-Arbeitszeit auf 41 Stunden". Und dazu fordern sowohl Verdi als auch der dbb völlig zurecht den Bundesbesoldungsgesetzgeber auf.
Dass diese Aufforderung mutmaßlich nicht viel bringen wird, steht auf einem anderen Blatt..
NelsonMuntz:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 04.12.2024 14:02 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 03.12.2024 11:12 ---Der deutsche Richterbund hat für seine Argumentation zur amtsangemessenen Besoldung ebenfalls mit dem Extrembeispiel A3 gerechnet.
--- End quote ---
Der DRB hat nicht "für seine Argumentation" mit "dem Extrembeispiel A3" gerechnet, sondern schlicht aufgrund der Tatsache, dass das BVerfG die vierköpfige Familie des "kleinsten" Beamten als Kontrollmaßstab festgelegt hat.
Somit ist weiterhin ungeklärt, ob die Besoldungsgesetzgeber einfach so (ohne sachgerechte Begründung) untere Besoldungsgruppen streichen dürfen oder ob dann beispielsweise der Mindestabstand zur Grundsicherung nicht mehr 15%, sondern einen höheren Prozentwert betragen muss. Aber vielleicht erfahren wir ja dazu in den nächsten Monaten und Jahren Genaueres aus Karlsruhe.
--- End quote ---
Da hast Du selbstverständlich Recht, aber es ging ja um die Aussage, der Vergleich A13/E13 mit drei Kindern wäre ein "Extrembeispiel" auf BILD-Niveau. Sowohl die Ausführungen des DRB, als auch die Gegenüberstellung von SchaLL sind in der Sache ja aber völlig richtig - bilden aber eben auch die "Extremwerte" ab.
Nicht mehr, nicht weniger. ;)
KlammeKassen:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 04.12.2024 14:02 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 03.12.2024 11:12 ---Der deutsche Richterbund hat für seine Argumentation zur amtsangemessenen Besoldung ebenfalls mit dem Extrembeispiel A3 gerechnet.
--- End quote ---
Der DRB hat nicht "für seine Argumentation" mit "dem Extrembeispiel A3" gerechnet, sondern schlicht aufgrund der Tatsache, dass das BVerfG die vierköpfige Familie des "kleinsten" Beamten als Kontrollmaßstab festgelegt hat.
Somit ist weiterhin ungeklärt, ob die Besoldungsgesetzgeber einfach so (ohne sachgerechte Begründung) untere Besoldungsgruppen streichen dürfen oder ob dann beispielsweise der Mindestabstand zur Grundsicherung nicht mehr 15%, sondern einen höheren Prozentwert betragen muss. Aber vielleicht erfahren wir ja dazu in den nächsten Monaten und Jahren Genaueres aus Karlsruhe.
--- Zitat von: KlammeKassen am 03.12.2024 11:34 ---Merkwürdig, dass Beamte das immer wieder abstreiten, dass das so ist.
--- End quote ---
Zumindest ich habe dies nie abgestritten. Ich habe immer gesagt, dass mir eure TVöD-Tabelle absolut nicht "gefällt" (insbesondere in den oberen Entgeltgruppen) und ich keinesfalls mit euch tauschen wollen würde.
--- Zitat von: KlammeKassen am 04.12.2024 07:58 ---Dieses Mal wird ja direkt die Reduzierung der Beamten-Arbeitszeit gefordert
--- End quote ---
Es geht nicht um eine "Reduzierung der Beamten-Arbeitszeit", sondern um die endliche "Beendigung der temporären Erhöhung der Beamten-Arbeitszeit auf 41 Stunden". Und dazu fordern sowohl Verdi als auch der dbb völlig zurecht den Bundesbesoldungsgesetzgeber auf.
Dass diese Aufforderung mutmaßlich nicht viel bringen wird, steht auf einem anderen Blatt..
--- End quote ---
Aber inwiefern steht die Arbeitszeit der Beamten auf der "Interessenseite" der Gewerkschaft? Da sie die Arbeitnehmer vertritt, dürfte es ja völlig irrelevant sein. Eher ist es für die Arbeitnehmer nachteilig, da dann mehr Arbeit auch auf sie zurückfällt (an die Einstellung von mehr Personal mag wohl keiner glauben...).
Da für die Beamten die Gesetzgebung maßgeblich ist, weiß ich nicht, was diese Forderung in einer Tarifrunde zu suchen hat.... wenn festgestellt wird, dass der Kinderzuschlag wieder erhöht werden muss, weil sonst die Mindestalimentation unterschritten wird, wird dies ja auch nicht auf die Tarifangestellten übertragen (und auch nicht von der Gewerkschaft der Arbeitnehmer gefordert; Stattdessen hat man sich bei der Umstellung auf den TVöD diese Zuschläge ja abluchsen lassen).
... das wäre so, als wenn der Gesetzgeber jetzt sagen würde "wir zahlen den Tarifbeschäftigten jetzt 3 % mehr, einfach weil wir es wollen, die Beamten bekommen aber nichts."
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: KlammeKassen am 04.12.2024 18:28 ---Aber inwiefern steht die Arbeitszeit der Beamten auf der "Interessenseite" der Gewerkschaft?
--- End quote ---
Ganz einfach, der dbb hat anscheinend mehr als 1,3 Millionen Mitglieder, mutmaßlich größtenteils Beamte. Und Verdi hat anscheinend knapp 1,9 Millionen Mitglieder, unter denen sich möglicherweise auch ein paar Beamte tummeln.
Somit sollte es doch wohl mehr als nachvollziehbar sein, dass beide Gewerkschaften die längst überfällige Beendigung der temporären Arbeitszeiterhöhung für Bundesbeamte einfordern..
KlammeKassen:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 04.12.2024 18:44 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 04.12.2024 18:28 ---Aber inwiefern steht die Arbeitszeit der Beamten auf der "Interessenseite" der Gewerkschaft?
--- End quote ---
Ganz einfach, der dbb hat anscheinend mehr als 1,3 Millionen Mitglieder, mutmaßlich größtenteils Beamte. Und Verdi hat anscheinend knapp 1,9 Millionen Mitglieder, unter denen sich möglicherweise auch ein paar Beamte tummeln.
Somit sollte es doch wohl mehr als nachvollziehbar sein, dass beide Gewerkschaften die längst überfällige Beendigung der temporären Arbeitszeiterhöhung für Bundesbeamte einfordern..
--- End quote ---
Dennoch ist für Beamte ja der Gesetzgeber zuständig, weil ihr, wie ich ja eben dargelegt habe, öfter mal doppelt profitiert (Übertragung Ergebnisse und dann noch Feststellung, dass das nicht reicht und noch extra Erhöhung oder Zulage). Warum setzt sich im Kehrumschluss die Gewerkschaft nicht dafür ein, dass das auch auf die Tarifangestellten übertragen wird? Wieso wird überhaupt zugelassen, dass die (zumindest Netto) Differenz immer größer wird, obwohl die gleiche Arbeit verrichtet wird.
Ich bleibe dabei: In einer Tarifrunde, in der es um die Löhne und Arbeitsbedingungen der Angestellten geht, haben die Forderungen für Beamte nichts zu suchen.
Bei den Besoldungsgesetzgebungen interessiert sich für die Angestellten auch niemand.
Beim nächsten Mal heißt die Forderung dann so: "Für eine amtsangemessene Alimentation ist die Gewerkschaft auch bereit, dass bei den Angestellten Nullrunden stattfinden. Lasst uns (Angestellte!) auf die Straße gehen, damit die Beamten amtsangemessen alimentiert werden." Das zieht bestimmt bei den Streikberechtigten ;)
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version