Die Gewerkschaften interessiert das leider null. Denn, wie wir alle wissen, wird immer gefordert, dass die Tariferhöhungen in gleicher Höhe auf die Beamten übertragen werden soll.
Fordern kann man vieles, aber es ist nicht gottgegeben und auch nicht richtig, dass der Besoldungsgesetzgeber dieser Forderung nachkommt oder nachkommen müsste.
Oder in der Vergangenheit dem stets nachgekommen wäre.
Somit ändert sich natürlich nie etwas; eher kommen die Beamten immer besser weg, weil es hier auch oft noch Jahressonderzahlungen oder ähnliches gibt, die geleistet werden müssen, weil sonst Mindestabstände nicht eigehalten werden.
Also es ändert sich durchaus was.
Jetzt kann natürlich gesagt werden "ja ist ja wegen Gesetz, Alimentation", aber dann ist es auch nicht zu begründen, warum die Beamten immer von den Tariferhöhungen profitieren. Diese sind für diese völlig egal.... da ja der Dienstherr für die angemessene Alimentation zu sorgen hat; dies hängt aber ja nicht mit dem Gehalt der Angestellten zusammen.
Offensichtlich kennst du die Rechtsprechung nicht, sonst würdest du diese falsche Aussage nicht tätigen.
Kurzfassung: Für die Überprüfung einer amtsangemessenen Alimentation hat das BVerG uA den Unterschied/Abstand zur tariflichen Entlohnung als Prüfkriterium eingeführt.
Also ist der Satz: "Diese sind für diese völlig egal." absolut nicht stimmt.
Gleichwohl es kein problem wäre einer Tariferhöhung von 20% einer beamten Erhöhung von 0% folgen zu lassen, sofern nicht die anderen Prüfkriterien damit "verletzt" werden.
Platt gesagt, wenn 3 der Fünf gerissen werden, dann besteht der Verdacht einer nicht mehr amtsangemessenen Besoldung, (Entwicklung des TV-L/TVöDx, aller Tariflöhne und der Inflation, sowie Besoldung andere BL und Abstand der Besoldungsgruppen) so weit ich mich erinnere.
Bei einer geringen Inflation und alle Länder im Gleichklang ist es also theoretisch möglich für den Besoldungsgesetzgeber Nullrunden zu machen.
Ich beziehe mich hier hauptsächlich auf die letzten Tarifrunde, bei denen das doch aber immer so gewesen ist?
Und wenn das noch zu wenig ist, gibt es andere Nachschläge... die Diskrepanz wird also immer größer und "Alimentation" trifft es dann nicht mehr wirklich, sonst würden Tarifangestellte "bett-brot-seife" im Vergleich dazu sein.
Silberbach und Werneke stimmen dem Abschluss doch gar nicht erst zu, wenn nicht gesagt wird, dass das für die Beamten übernommen wird.
Ich spreche hier auch vom TVöD, der nur für Bundesbeamte wesentlich ist. Ob dies beim TV-L und den Landes- und Kommunalbeamten auch immer so läuft, weiß ich nicht. Dafür stecke ich dort zu wenig drin.
Jedenfalls beim Bund wurde zuletzt immer so übertragen und das haben Werneke und Silberbach auch nach den Abschlüssen immer explizit betont, dass das passiert (und zuvor gefordert).
Und wie gesagt, hin und wieder kommen dazu dann noch "Zuschläge" wegen Abstandsgeboten. Da diese der Angestellte aber nicht bekommt, bleibt eine Diskrepanz, die sich immer mehr hochschaukelt.
Sehr interessant ist hierzu auch folgender Artikel:
https://www.merkur.de/wirtschaft/rente-wie-in-oesterreich-wuerde-endlich-gerechtigkeit-bringen-wenn-beamte-in-die-rentenkasse-einzahlen-zr-93279837.html"Beamte würden die Rentenkasse also nicht wesentlich entlasten. Gut möglich, dass sie sie sogar eher zusätzlich belasten würden. Dennoch würde eine solche Reform der Rentenkasse vermutlich dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger zuträglich sein.
Denn die Regelung, dass Beamte anders versorgt werden als Angestellte oder Arbeiter, ist wohl nicht mehr zeitgemäß. Ursprünglich diente das System als Anreiz für Beschäftigte, in den Staatsdienst zu gehen, obwohl sie dort weniger Gehalt zu erwarten hatten. Wer sich also 45 Jahre lang verpflichtete, für weniger Geld dem Staat zu dienen, würde im Alter besser versorgt werden, so der Deal.
Doch durch die immer höher werdenden Löhne im öffentlichen Dienst hat sich dieses Verhältnis mit den Jahren verschoben. Viele Beamte verdienen mittlerweile besser oder genauso gut wie Angestellte. Eine Umfrage der Bundesbank im Jahr 2023 hat zum Beispiel ergeben, dass Beamte ein Mediangehalt von 79.900 Euro brutto im Jahr hatten, während Angestellte auf 58.400 Euro brutto im Jahr kamen."