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Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil
Bob Kelso:
--- Zitat von: Organisator am 05.09.2024 16:29 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 05.09.2024 15:51 ---Das Thema ist komplex, weil viele Faktoren auf die allgemeine Prosperität und die individuell zur Verfügung stehenden Mittel haben. Ich persönlich fände disruptive Änderungen (Senkungen) der Steuer- und Abgabenlast am sinnvollsten. Dann steigt das persönliche Netto und es sinken die Kosten für Dienstleistungen und Produkte. Oben genannte Beiträge würden dann geringer und durch das höhere Netto bedürfte es auch weniger Unterstützung.
So lange es aber Unterstützung gibt, sollte diese eine gewisse Gleichförmigkeit haben.
Sprengt aber irgendwie den Rahmen hier und ist -zumindest in meinen Augen- nix für Tarifverhandlungen. ;)
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Da sind wir uns absolut einig. Und wie immer bei komplexen Themen gibts keine einfachen Antworten. Und wenn doch, dann sind sie von der AfD 🤣 (und falsch)
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Ein Liebhaber der AfD!
KlammeKassen:
--- Zitat von: MoinMoin am 04.09.2024 15:03 ---Nein, die A8er verdient nicht so viel wie du.
Sie bekommt nur für eure Kinder und dich Geld dazu, weil der Staat dazu verpflichtet ist.
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Wichtig ist das, was netto rauskommt. Wie der Kollege schreibt : 170 Euro + 100 Euro Kinder KK
Wir sind bei der BBG bei einem günstigen Zusatzbeitrag bei um die 400 Euro; das bei wesentlich schlechterer Leistung.
Zudem gehen noch schön Rente, PV und ALV runter. und Wenn man bei der VBL pflichtversichert ist, nochmal 1,81 % vom Netto für die spätere betriebliche Altersversorgung.
Und wie der Kollege schon sagt: die Tätigkeiten sind oft dieselben.
Ich weiß nicht, ob sich der öffentliche Dienst bei diesen enormen und immer größer werdenden Unterschieden einen Gefallen tut....
Zwar ist unser Brutto höher, aber das ist egal, da die Abzüge so massenhaft sind, dass das Netto wesentlich geringer ist. Hinzu kommen fehlende Zuschläge. Und man muss kein Hellseher sein, um zu sagen, dass die Abzüge in den nächsten Jahren noch größer werden.... die Diskrepanz wird also noch üppiger.
Vielleicht sollte der "Arbeitgeber" daher sich auch mal "verpflichtet" fühlen, auch seinen "Angestellten" und nicht nur seinen Beamten finanziell unter die Arme zu greifen.
Tag und Nacht im Einsatz für den Dienstherrn ist auch reines Wunschdenken.......... was der Staat so hat.
In der Verwaltung schafft man hiermit keine Vorteile. Ich verstehe die Verbeamtung noch beim Zoll, bei der Polizei und bei Staatsanwälten und Richtern, um Korruptionen zu mindern.
In der Verwaltung sehe ich mittlerweile keinen Sinn mehr dahinter. Da sind zwei Personen, die beide 30 Jahre im Dienst sind und dieselben Aufgaben verrichten: der eine geht netto mit mehr nach Hause, bekommt die bessere medizinische Versorgung und später auch mehr Pension.
Gerecht ist das doch dann wohl kaum mehr?
KlammeKassen:
--- Zitat von: MoinMoin am 04.09.2024 16:07 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 04.09.2024 15:42 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 04.09.2024 15:14 ---
--- Zitat von: wurmlie am 04.09.2024 15:10 ---Am Ende des Tages zählt das, was überwiesen wird.
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Am Ende des Tages zählt, was man für sich übrig hat.
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Das ist in dieser Betrachtung doch das Gleiche ;)
Der Beamte muss bei 2 Kindern eben weniger "verzichten", weil der Staat seine Kinder alimentiert. Dass ein A8er ohne Kinder doch ein wenig "mehr für sich" hat, ist dabei doch unstrittig. Der E8er kann von dieser Alimentation jedoch nur träumen.
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Der eine wird alimentiert, weil er DA ist und der andere bekommt Geld gegen Arbeit.
(so in der Theorie)
Der eine hat auch Feierabend, wenn Feierabend ist und der Beamte ist rund um die Uhr Beamter und zum im Zweifel zum Dienst verpflichtet.
wobei letzteres auch nicht mehr so oft praktiziert wird.
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Letzteres ist reiner Theoriefall.......also bitte.
Angestellte Polizisten würden genauso angerufen werden, wenn Ausfälle da sind oder ähnliches.
Das ganze System ist veraltet.
Habe auch noch keinen Beamten gesehen, der nachts aus dem Bett springt und sagt "ich musste ja eben in den Nachrichten gucken, ob etwas passiert ist, da ich meinem Dienstherren ja sofort beispringen würde dann."
MoinMoin:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 05.09.2024 13:52 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 05.09.2024 13:29 ---und im übrigen ist es nciht Falsch was ich schrieb: Selbst für Kind 1 bekommt der Beamte etwas dazu, also ist dein Falsch nonsens
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Mein „Falsch“ bezog sich auf deine Aussage, dass der Staat VERPFLICHTET sei, Zuschläge für den Ehepartner und die ersten beiden Kinder zu zahlen.
Er ist jedoch in keiner Weise zu diesen Zuschlägen verpflichtet.
Das genaue Gegenteil ist der Fall: Nach bisheriger BVerfG-Rechtsprechung dürfen die Zuschläge maximal „unerheblich“ sein, da die Alimentation der 4K-Familie „überwiegend“ aus dem Grundgehalt erfolgt.
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ok.
Aber der Staat muss es auch nicht bei der 4k Familie belassen.
Bzw. wenn man so wie das BVerG ab Kind 3 argumentiert und man also die Gesetzesbegründung darauf abstellt, dass bei einem zu hohem Anteil der Alimentation der Familie via Grundgehalt der Single wesentlich mehr für sich hat als der 4K Beamte, dann kann man genau umgekehrt argumentieren, dass hier das Abstandsgebot verletzt wird. (Sprich nach Abzug der Aufwände für die Grundbedürfnisse der Familie hat dann der A12er nur noch 1500€ (fiktive Zahl) für sich zur Verfügung und der Single A8er ebenfalls, merkste schon, dass das eine Problem ist, oder?)
MoinMoin:
--- Zitat von: DerLustigeOpa am 05.09.2024 12:45 ---Ich würde die These in den Raum stellen, dass die Einkommensmitte entweder a) (zu) lange nicht entsprechend ihrer (finanziellen) Interessen gewählt hat oder b) es kein relevantes (>=5%) politisches Angebot für sie gibt.
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oder c) die Politiker die ein Angebot sein könnten, einfach den Kontakt verloren haben.
Wenn Merz mit seinem einkommen und als Besitzer eines Privatfliegers, sich zur (gehobenen) Mittelschicht gehörig fühlt, dann stimmt da doch was nicht in der Wahrnehmung, der Probleme der Mittelschicht.
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