Autor Thema: Völlige Entkoppelung von Besoldung und Gehalt nach BVerfG Urteil  (Read 40758 times)

EinMann

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Hallo,

manchmal komm ich mir vor, als wäre ich der einzige dem das bisher aufgefallen ist: In meinem Bundesland wurde nach dem BVerfG Urteil zur Besoldung von kinderreichen Beamten bei eben jenen monetär ordentlich aufgestockt.

So kommt es, dass ein Angestellter - verheiratet, 3 Kinder, StKl IV, E11 seit 11 Jahren ca. 3460 € netto verdient. Sein verbeamteter Zimmernachbar, welcher die gleiche Tätigkeit ausübt und die gleichen Lebensumstände hat bekommt ca. 4650 € ausgezahlt. Hiervon bezahlt er noch unmenschliche 70 € private Kranken- und Pflegeversicherung p.M. für eine weitaus bessere Gesundheitsversorgung.

Keine Gewerkschaft (-der tariflich Angestellten) hat das bisher thematisiert, wie mit dieser enormen innerbetrieblichen Kluft umgegangen werden soll. Ich galube auch nicht, das dies bei Tarifverandlungen jemals zu Sprache kommen wird.

Unknown

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Bei den 70 Euro liegst du ziemlich daneben. Es sind bestimmt jenachdem eher 370 oder 470 Euro, die vom Nettogehalt runtergehen.
Du kannst einen Angestellten nicht mit einem Beamten vergleichen und aus diesem Grund gelten unterschiedliche Bedingungen für die Bezahlung. Unabhängig davon hat das Beamtenverhältnis nicht nur Vorteile. Die Besoldung ist nicht alles.
Warum bist du kein Beamter?

MoinMoin

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Keine Gewerkschaft (-der tariflich Angestellten) hat das bisher thematisiert, wie mit dieser enormen innerbetrieblichen Kluft umgegangen werden soll. Ich galube auch nicht, das dies bei Tarifverandlungen jemals zu Sprache kommen wird.
Du meinst also, die Gewerkschaften sollen sich dafür einsetzen, dass es Gehaltsbestandteile für Ehepartner und Kinder gibt?
Oder sollen sie sich für eine staatliche Zahlung an alle Eltern (Kinder-Grundsicherung) einsetzen?
Oder dafür, dass mehr Menschen die Beamtenlaufbahn einschlagen?

NelsonMuntz

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...
Oder sollen sie sich für eine staatliche Zahlung an alle Eltern (Kinder-Grundsicherung) einsetzen?

Das wäre nur dann zielführend, wenn diese Kindergrundsicherung gegen das Alimentationsprinzip angerechnet werden könnte. Sonst käme das bei Beamten schlicht oben drauf ;)

Grundsätzlich sollte der Staat/die Gesellschaft eigentlich alle Kinder in der gleichen Höhe fördern. Aber das ist eben eine politische Fragestellung.




Bob Kelso

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A11; Stufe 12
3 Kinder ; verheiratet     Brutto: 6750 Euro  ///  Netto: 5525 Euro


NRW: Familienzuschlag Ehe:          152.68 €
  + 1. Kind, Mietenst. V:      420.80 € Familienzuschlag 1. Kind, Mietenstufe V 
  + 2. Kind, Mietenst. V:      622.59 € Familienzuschlag 2. Kind, Mietenstufe V 
  + 3. Kind:                   829.75 € Familienzuschlag 3. Kind (unabhängig von der Mietenstufe)
Strukturzulage Lfbgr. 2:       103.20 €

Allein die Zuschläge: 2200 Euro !!!


https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw?id=beamte-nrw&g=A_11&s=15&f=4&fstand=v&mst=V&zulageid=10.1&zulageid=10.2&z=100&zulage=&stkl=3&r=nw&zkf=2

Bob Kelso

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Bei den 70 Euro liegst du ziemlich daneben. Es sind bestimmt jenachdem eher 370 oder 470 Euro, die vom Nettogehalt runtergehen.
Du kannst einen Angestellten nicht mit einem Beamten vergleichen und aus diesem Grund gelten unterschiedliche Bedingungen für die Bezahlung. Unabhängig davon hat das Beamtenverhältnis nicht nur Vorteile. Die Besoldung ist nicht alles.
Warum bist du kein Beamter?

GKV: Höchstbeitrag: 843 Euro; also um 420 für den AN  zzgl. Zusatzbetrag nur für AN!

BeamterBR

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Bei den 70 Euro liegst du ziemlich daneben. Es sind bestimmt jenachdem eher 370 oder 470 Euro, die vom Nettogehalt runtergehen.
Du kannst einen Angestellten nicht mit einem Beamten vergleichen und aus diesem Grund gelten unterschiedliche Bedingungen für die Bezahlung. Unabhängig davon hat das Beamtenverhältnis nicht nur Vorteile. Die Besoldung ist nicht alles.
Warum bist du kein Beamter?

GKV: Höchstbeitrag: 843 Euro; also um 420 für den AN  zzgl. Zusatzbetrag nur für AN!

Weil sich ja alle Beamte gesetzlich versichern können  ::)

In einigen Bundesländern zahlt man den Arbeitnehmerbeitrag und den Arbeitgeberbeitrag wenn man in die gesetzliche Krankenversicherung möchte.

EinMann

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Bei den 70 Euro liegst du ziemlich daneben. Es sind bestimmt jenachdem eher 370 oder 470 Euro, die vom Nettogehalt runtergehen.
Du kannst einen Angestellten nicht mit einem Beamten vergleichen und aus diesem Grund gelten unterschiedliche Bedingungen für die Bezahlung. Unabhängig davon hat das Beamtenverhältnis nicht nur Vorteile. Die Besoldung ist nicht alles.
Warum bist du kein Beamter?

Mit den 70 € liege ich natürlich nicht "ziemlich daneben" sonst hätte ich den Betrag nicht niedergeschrieben.

Umlauf

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Bei den 70 Euro liegst du ziemlich daneben. Es sind bestimmt jenachdem eher 370 oder 470 Euro, die vom Nettogehalt runtergehen.
Du kannst einen Angestellten nicht mit einem Beamten vergleichen und aus diesem Grund gelten unterschiedliche Bedingungen für die Bezahlung. Unabhängig davon hat das Beamtenverhältnis nicht nur Vorteile. Die Besoldung ist nicht alles.
Warum bist du kein Beamter?

Mit den 70 € liege ich natürlich nicht "ziemlich daneben" sonst hätte ich den Betrag nicht niedergeschrieben.

Welche Versicherung soll das sein.
Für den Betrag von 70 € bekommt man grad mal 2 Kinder zu 20% versichert.
Das ist der einzige Posten in der PKV der halbwegs günstig ist.

clarion

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Und die eigene Versicherung  kostete 350- 400 Euro, zuzüglich die des/der Lebenspartner*in, falls er oder sie nicht selbst versichert ist.

MoinMoin

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...
Oder sollen sie sich für eine staatliche Zahlung an alle Eltern (Kinder-Grundsicherung) einsetzen?

Das wäre nur dann zielführend, wenn diese Kindergrundsicherung gegen das Alimentationsprinzip angerechnet werden könnte. Sonst käme das bei Beamten schlicht oben drauf ;)
Klar würde es angerechnet werden können, so wie das Kindergeld dort auch schon angerechnet wird.

Ramirez

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Was bringt es schon nur im Alter besser dazustehen, nach der neuen Rechtsprechung ist es dann auch im Erwerbsleben so. ;)

Aber ernsthaft, ich sehe das auch problematisch. Nicht nur für die Kollegen Angestellt/Beamtet noch mehr für die Beamtet/Beamtet Konstellation mit und ohne Kinder. Wenn der A8 Feuerwehrmann mehr verdient als der A13 Brandrat etc. ist das schon ein wenig aus der Rolle gefallen.
Gerade in Zeiten in denen es in Deutschland nur noch bergab geht ist so ein Unterschiedsturbo nicht gerade förderlich.

MoinMoin

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Was bringt es schon nur im Alter besser dazustehen, nach der neuen Rechtsprechung ist es dann auch im Erwerbsleben so. ;)

Aber ernsthaft, ich sehe das auch problematisch. Nicht nur für die Kollegen Angestellt/Beamtet noch mehr für die Beamtet/Beamtet Konstellation mit und ohne Kinder. Wenn der A8 Feuerwehrmann mehr verdient als der A13 Brandrat etc. ist das schon ein wenig aus der Rolle gefallen.
Gerade in Zeiten in denen es in Deutschland nur noch bergab geht ist so ein Unterschiedsturbo nicht gerade förderlich.
Bullshit, der Beamte verdient nicht mehr. Der Beamte mit Kinder hat derzeitig eine geringere Alimentation für sich als Person, als der Beamte ohne Kinder.
Man muss schließlich betrachten was hat der Beamte nach Abzug der Mindestalimentation für seine Familie noch für sich über.
Also der A8er wird niemals mehr für sich haben als der A13er!

Denn der Dienstherr hat sich nun mal dazu verpflichtet den Beamten mit Kind und Kegel zu alimentieren.
Während der Ag sich nur verpflichtet eine Arbeitsleistung zu bezahlen, die man aushandelt.

Ramirez

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@MoinMoin
Was Sie beschreiben ist der Unterschied zwischen deJure und deFacto.
DeFacto interessiert die Herleitung niemand der sieht wie extrem unterschiedlich das Einkommen für gleiche oder sogar geringerwertige Tätigkeiten ist.

Oben drauf kommt der Fehler, das auch die Frau des Beamten verdienen kann, ohne das es angerechnet wird. Dann ist auch Ihre DeJure Argumentation dahin, weil die Frau schon für sich und die Kinder sorgt.

MoinMoin

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@MoinMoin
Was Sie beschreiben ist der Unterschied zwischen deJure und deFacto.
DeFacto interessiert die Herleitung niemand der sieht wie extrem unterschiedlich das Einkommen für gleiche oder sogar geringerwertige Tätigkeiten ist.

Oben drauf kommt der Fehler, das auch die Frau des Beamten verdienen kann, ohne das es angerechnet wird. Dann ist auch Ihre DeJure Argumentation dahin, weil die Frau schon für sich und die Kinder sorgt.
Drum versuchen ja einige Besoldungsgestzgeber eben das Einkommen des Partners in die Zuschlagsberechnung mit einzubeziehen.
Und klar ist es deFacto beschissen, das man sich nicht für die Beamtenlaufbahn entschieden hat, wenn da das Finanzielle so unterschiedlich sich in der Familienzeit darstellt.

DeFacto ist somit für den Bürgerfrieden nur noch eine GG Änderung oder ein bedingungsloses Grundeinkommen für Kinder eine Lösung um hier keine Revolte zu haben?