Autor Thema: Krankheitsbedingte Kündigung  (Read 2348 times)

Stadtwerke12345

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Krankheitsbedingte Kündigung
« am: 02.09.2024 14:49 »
Hallo zusammen,

wollte mal ein Thema aufmachen zur Krankheitsbedingen Kündigung allgemein.

Man sagt bei häufigen Kurzerkrankungen der letzten 24-36 Monate bis-mehr als 6 Wochen sind nicht hinnehmbar.


Aber was ist eigentlich wenn jemand im 1 Jahr 27 Tage hatte und 10 Erkrankungen

im 2 Jahr 45 Tage mit 12 Erkrankungen und im

3 Jahr 23 Tage mit 9 Erkrankungen?

Wären eigentlich auch viele Erkrankungen bzw. kurz Erkrankungen  aber doch die 6 Wochen Marke nicht überschreiten bzw. Kündigung unwirksam?



was_guckst_du

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #1 am: 02.09.2024 15:24 »
...erst ab 42 Tagen mit mehr als 27 Erkrankungen...und dann auch nur, wenn sich in den beiden Folgejahren bei insgesamt 70 Tagen die jeweiligen Erkrankungen nicht mehr als 3mal wiederholen...sagt man 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Stadtwerke12345

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #2 am: 02.09.2024 15:45 »
Vielen Dank.


woher weißt Du das?

Habe nichts gefunden

Manche sagen sogar 20 Prozent der Gesamten Jahresarbeitszeit

Umlauf

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #3 am: 02.09.2024 19:19 »
Letztendlich wird das nur ein Richter entscheiden können.

clarion

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #4 am: 02.09.2024 19:26 »
Du bist augenscheinlich auf Jobsuche und stellst solche Fragen? Heißer Tip, in der Probezeit  kann man ohne Begründung kündigen.

Stadtwerke12345

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #5 am: 02.09.2024 20:59 »
Das war eine allgemeine Frage. Und hat nichts Mit der jobsuche zu tun.

Ich lese mir zwischendurch Urteile durch.

clarion

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #6 am: 02.09.2024 21:17 »
Wäre ich Personaler und würde dieses Forum lesen, würde ich doch jetzt überlegen, ob bei meinen laufenden Ausschreibungen sich jemand mit einer kaufmännischen Ausbildung im logistischen Bereich beworben hat. Und wenn ich diese Frage bejahen würde, würde ich diese Bewerbung sofort aussortieren. Bei einer nicht passgenauen Ausbildung, muss ich das Aussortieren noch nicht einmal vertieft begründen. Auf Problemmitarbeiter  hat niemand die geringste Lust. Da lässt man Stellen besser unbesetzt.

Stadtwerke123456

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #7 am: 02.09.2024 22:01 »
Nur damit eins klargestellt wird hier.

Ich hatte doch geschrieben das ich Ehrenamtlicher Richter bin und ich einfach eine allgemeine Frage hatte da sich die Gerichte auch mit solchen Themen auseinandersetzen und ich in Zukunft auch. Es hat werder etwas mit eigener Krankheit zu tun noch sonst etwas. Bin selber auf Seminare um mich weiterzuentwickeln. Ich kann auch genauso andere Sachen fragen wieso hat Brandenburg besonderen Kündigungsschutz bei Ehrenamtlicher Richter und Berlin oder Thüringen nicht?     Sorry aber hab mein alten Account gelöscht und diesen auch.    Es kann doch wohl nicht sein, dass man ein Ehrenamt macht sich allgemein durch liest ohne jura Studium und am Ende man sagt wäre ich Personaler würde ich dich aussortieren.   Ein Ehrenamtlicher Richter muss  sich auch mit solchen sachen beschäftigen und das gehört dazu wenn man so ein Amt macht.....Bin raus........... sorry für die Rechtschreibung aber tippe dies über mein Phone

ElBarto

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #8 am: 03.09.2024 07:59 »
Ich denke die krankheitsbedingte Kündigung ist eine Wissenschaft für sich.

Es kommt viel auf den Einzelfall an.

Kurze Erkrankungen wären für mich als AG je nach Lage verdächtig.
Z.B. wenn sie immer vor und nach dem Wochenende liegen.

Bei der Häufigkeit der Erkrankungen im Beispiel käme der AN wohl auch in den Genuss eines BEM-Gesprächs auch was hier rauskommt könnte für eine spätere Kündigung sorgen.
Zwar kann man das Gespräch ablehnen, aber wenn das häufiger geschieht...

Ich hatte mal 3 Wochen Rücken und 2 Wochen Grippe  plus was kurzes im Vorjahr innerhalb von 12 Monaten und bekam eine Einladung. Die konnte ich natürlich damit ablehnen, dass es die Grippe war die mich über die 6 Wochen gebracht hat.

Auch nicht unwichtig ist der Grund für die Fehlzeiten. Liegt z.B. eine Erkrankung zu Grunde wie häufige Migräne? Die kann einen schonmal 1 bis 2 Tage nach einem Anfall ausknocken und tritt häufig auf wenn der Stress nachlässt, also am Wochenende.

Es gibt auch Leute die wegen jedem Zipperlein zuhause bleiben. Ob zurecht oder nicht sei dahingestellt.
Bei der Menge an einzelnen Fehlzeiten müsste eigentlich auch öfter ein Zettel vom Arzt kommen oder der AG könnte relativ schnell darauf bestehen.


MoinMoin

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #9 am: 03.09.2024 09:07 »
Wenn jemand häufig kurz krank ist, dann sollte der AG auf eine AU ab ersten Tag bestehen, damit er in die Lage versetzt wird die Lohnfortzahlung einzustellen, dass kann er nämlich nicht, wenn keine AU vorliegt, da dann keine Krankheit diagnostiziert wurde.

Magda

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #10 am: 03.09.2024 09:13 »
Ich bin keine Juristin, aber die Krankheitstage und die Zusammenstellung in einem Jahr sagen ja nicht direkt etwas darüber aus, ob eine Kündigung angemessen ist.

Ich hatte auch schon ein Jahr mit 70 Krankheitstagen. 12 Tage davon waren Corona und 19 Tage Grippe direkt nach Corona. Danach folgte ein Herbst/Winter mit diversen Infekten (grippal und Magen-Darm), die meine Kinder immer schön aus der KiTa Heim gebracht haben. Ich hab das BEM Gespräch abgelehnt, da für mich klar war, dass die Corona-Infektion mein Immunsystem einfach komplett aus der Bahn geworfen hat und die Zeit das wieder richten wird. Seit dem bewege ich mich auch wieder in der normalen bzw. sogar unterdurchschnittlichen Krankenquote mit 10-15 Tagen pro Jahr.

dregonfleischer

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #11 am: 04.10.2024 16:41 »
Wenn jemand häufig kurz krank ist, dann sollte der AG auf eine AU ab ersten Tag bestehen, damit er in die Lage versetzt wird die Lohnfortzahlung einzustellen, dass kann er nämlich nicht, wenn keine AU vorliegt, da dann keine Krankheit diagnostiziert wurde.
     Klar wie sollen zum beispiel leute wenn sie durchfall haben zum Arzt gehen es ist schon Schikane der Dienstelle wenn teilweise schwehr K

clarion

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #12 am: 05.10.2024 09:07 »
Es ist auch Schikane wenn manche AN einfach blau machen.

andreb

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #13 am: 05.10.2024 16:14 »
Das Thema ist wahrscheinlich so alt, wie der öffentliche Dienst selbst.

Es gab sie schon immer… die speziellen Spezialfälle.
Das sind Kandidaten und Kandidatinnen, die in der Privatwirtschaft keine Chancen hätten. Das ist der Personenkreis, der für die „Arsch-Hoch-Prämie“ in Frage kommen würde.
Nur leider haben öffentliche Arbeitgeber diese Torte im Gesicht.

Wer sich für seine Fehlzeiten selbst rechtfertigt, gehört zwangsläufig zu diesem Personenkreis. Das kann ich nach mittlerweile fünf Jahren im Personalwesen mit Recht behaupten. Bei 9/10 Gesprächen mit wirklich schwerstkranken Beschäftigten bekomme ich auf die Frage, wie es einem geht, meist die Antwort… „es geht, es muss … immer positiv denken etc. „

Die speziellen Spezialfälle machen Arbeit für 3 Sachbearbeiter … dazu gehören immer die, die fortlaufend immer wieder für 2-3 Tage arbeitsunfähig erkranken. Ohne AU-Bescheinigung natürlich.

Meine Meinung ;)