Bei uns gibts eine DV/DA, die eine vorzeitige Rückkehr zum Arbeitsplatz nur erlaubt, wenn der Arzt einen Wisch ausfüllt, dass man vorzeitig wieder Arbeitsfähig ist. Liegt der nicht vor, hat die Führungskraft den Arbeitnehmer umgehend nach Hause zu schicken.
Tja, da hat jemand Angst, dass er als AG seine Fürsorgepflicht verletzen könnte.
(Macht bei einem Baggerfahrer Sinn, der durch Fieberanfall jemanden verletzten könnte, bei einem Bürohengst eher nicht)
Gibt es auch die Dienstanweisung, dass die Führungskraft den Arbeitnehmer umgehend nach Hause zu schicken hat, sobald er schwäche Symptome zeigt? Nein? Sehr inkonsequent!
Da ist halt die Frage, wie viele wieder gesundete Arbeitnehmer sich ins Wartezimmer mit Kranken setzen, um sich einen Zettel abzuholen, der Gesundheit bescheinigt.
Könnte man telefonisch einfordern, also nicht wirklich ein Argument.
Aber wenn der AG sowas fordert, dann lehnt sich halt der AN zurück und empfindet sich weiter als AU und verhält sich entsprechend.