Autor Thema: Krankheitsbedingte Kündigung  (Read 9151 times)

McOldie

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #15 am: 10.10.2024 12:46 »

Bei uns muss eine AU ab dem ersten Tag der Krankheit vorgelegt werden. Dies wurde vor wenigen Jahren eingeführt und sollte dazu dienen, das "blau machen" zu reduzieren. Geführt hat es dazu, dass Mitarbeiter die einen Tag zu Hause geblieben wären, nun mind. 3 Tage bis hin zu einer Woche vom Arzt krankgeschrieben werden.



Eine pauschale Anordnung ür lle Beschäftigtn eine AU-Bescheinigung vom 1. Tag vorzulegen ist rechtlich nicht zuständig und ist weder vom Entgeltfortzahlungsgesetz noch dem Tarifvertrag abgedeckt. Dazu bedarf es im Einzelfall eine besonderen Entscheidung

KaiBro

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #16 am: 10.10.2024 13:02 »

Bei uns muss eine AU ab dem ersten Tag der Krankheit vorgelegt werden. Dies wurde vor wenigen Jahren eingeführt und sollte dazu dienen, das "blau machen" zu reduzieren. Geführt hat es dazu, dass Mitarbeiter die einen Tag zu Hause geblieben wären, nun mind. 3 Tage bis hin zu einer Woche vom Arzt krankgeschrieben werden.



Eine pauschale Anordnung ür lle Beschäftigtn eine AU-Bescheinigung vom 1. Tag vorzulegen ist rechtlich nicht zuständig und ist weder vom Entgeltfortzahlungsgesetz noch dem Tarifvertrag abgedeckt. Dazu bedarf es im Einzelfall eine besonderen Entscheidung

Hier in der Kommune gibt es mehrere Dienstvereinbarungen und Vorschriften die gegen den Tarifvertrag verstoßen. Einige Mitarbeiter und der Personalrat haben die Führungskräfte darauf hingewiesen, passiert ist allerdings nichts. Deshalb nehmen es die meisten so hin, wie es ist.

McOldie

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #17 am: 10.10.2024 14:56 »

Bei uns muss eine AU ab dem ersten Tag der Krankheit vorgelegt werden. Dies wurde vor wenigen Jahren eingeführt und sollte dazu dienen, das "blau machen" zu reduzieren. Geführt hat es dazu, dass Mitarbeiter die einen Tag zu Hause geblieben wären, nun mind. 3 Tage bis hin zu einer Woche vom Arzt krankgeschrieben werden.



Schwacher Personalrat, denn solche Anweisungen unteriegen der Mitbestimmung.

Eine pauschale Anordnung ür lle Beschäftigtn eine AU-Bescheinigung vom 1. Tag vorzulegen ist rechtlich nicht zuständig und ist weder vom Entgeltfortzahlungsgesetz noch dem Tarifvertrag abgedeckt. Dazu bedarf es im Einzelfall eine besonderen Entscheidung

Hier in der Kommune gibt es mehrere Dienstvereinbarungen und Vorschriften die gegen den Tarifvertrag verstoßen. Einige Mitarbeiter und der Personalrat haben die Führungskräfte darauf hingewiesen, passiert ist allerdings nichts. Deshalb nehmen es die meisten so hin, wie es ist.

Jonesjena

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #18 am: 10.10.2024 15:11 »
Das Thema ist wahrscheinlich so alt, wie der öffentliche Dienst selbst.

Es gab sie schon immer… die speziellen Spezialfälle.
Das sind Kandidaten und Kandidatinnen, die in der Privatwirtschaft keine Chancen hätten. Das ist der Personenkreis, der für die „Arsch-Hoch-Prämie“ in Frage kommen würde.
Nur leider haben öffentliche Arbeitgeber diese Torte im Gesicht.

Wer sich für seine Fehlzeiten selbst rechtfertigt, gehört zwangsläufig zu diesem Personenkreis. Das kann ich nach mittlerweile fünf Jahren im Personalwesen mit Recht behaupten. Bei 9/10 Gesprächen mit wirklich schwerstkranken Beschäftigten bekomme ich auf die Frage, wie es einem geht, meist die Antwort… „es geht, es muss … immer positiv denken etc. „

Die speziellen Spezialfälle machen Arbeit für 3 Sachbearbeiter … dazu gehören immer die, die fortlaufend immer wieder für 2-3 Tage arbeitsunfähig erkranken. Ohne AU-Bescheinigung natürlich.

Meine Meinung ;)

Bei uns muss eine AU ab dem ersten Tag der Krankheit vorgelegt werden. Dies wurde vor wenigen Jahren eingeführt und sollte dazu dienen, das "blau machen" zu reduzieren. Geführt hat es dazu, dass Mitarbeiter die einen Tag zu Hause geblieben wären, nun mind. 3 Tage bis hin zu einer Woche vom Arzt krankgeschrieben werden.



Exakt. Das ist die Folge.

Wenn ich mich wegen Migräne, ja sowas gibt es, erst noch zum Arzt quälen muss, der ein beknacktes Terminmanagement hat, obwohl ich weiß, dass es am nächsten Tag wahrscheinlich wieder geht, dann werde ich mir doch keine AU für einen Tag holen.

Mein AG weiß das auch und ist da relativ großzügig. Ich ruppe aber auch einiges weg.

Buero 72

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #19 am: 10.10.2024 15:26 »

Es gibt natürlich immer Spezialfälle, nur was ist ein Spezialfall? Wir haben aktuell Mitarbeiter, die durch Long Covid seit über einem Jahr krankgeschrieben sind. Da muss man sich bei einigen auch die Frage stellen, ob die Krankheit wirklich durch Long Covid ausgelöst wurde oder es vielleicht an ungesunder Ernährung oder mangelndem Interesse an Sport liegt.


Ich finde es sehr schwierig, was Du hier äußerst! Long Covid ist ein Arschl..., das wünscht Du deinem ärgsten Feind nicht! Sport ist bei Long Covid sogar kontraproduktiv - Überraschung! Leuten zu unterstellen, sie würden simulieren und würden mit etwas Sport das schon wuppen, denn so liest sich Deine Aussage, ist schon sehr zynisch und abwertend. Toll, solche Kollegen wünscht man sich. Nicht.
« Last Edit: 10.10.2024 15:36 von Buero 72 »

MoinMoin

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #20 am: 10.10.2024 17:03 »

Bei uns muss eine AU ab dem ersten Tag der Krankheit vorgelegt werden. Dies wurde vor wenigen Jahren eingeführt und sollte dazu dienen, das "blau machen" zu reduzieren. Geführt hat es dazu, dass Mitarbeiter die einen Tag zu Hause geblieben wären, nun mind. 3 Tage bis hin zu einer Woche vom Arzt krankgeschrieben werden.



Eine pauschale Anordnung ür lle Beschäftigtn eine AU-Bescheinigung vom 1. Tag vorzulegen ist rechtlich nicht zuständig und ist weder vom Entgeltfortzahlungsgesetz noch dem Tarifvertrag abgedeckt. Dazu bedarf es im Einzelfall eine besonderen Entscheidung
kick an, kann man das irgendwo nachlesen?
Laut §5
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Da steht aber nichts von irgendwelchen Einschränkungen.

MoinMoin

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #21 am: 10.10.2024 17:06 »
Das Thema ist wahrscheinlich so alt, wie der öffentliche Dienst selbst.

Es gab sie schon immer… die speziellen Spezialfälle.
Das sind Kandidaten und Kandidatinnen, die in der Privatwirtschaft keine Chancen hätten. Das ist der Personenkreis, der für die „Arsch-Hoch-Prämie“ in Frage kommen würde.
Nur leider haben öffentliche Arbeitgeber diese Torte im Gesicht.

Wer sich für seine Fehlzeiten selbst rechtfertigt, gehört zwangsläufig zu diesem Personenkreis. Das kann ich nach mittlerweile fünf Jahren im Personalwesen mit Recht behaupten. Bei 9/10 Gesprächen mit wirklich schwerstkranken Beschäftigten bekomme ich auf die Frage, wie es einem geht, meist die Antwort… „es geht, es muss … immer positiv denken etc. „

Die speziellen Spezialfälle machen Arbeit für 3 Sachbearbeiter … dazu gehören immer die, die fortlaufend immer wieder für 2-3 Tage arbeitsunfähig erkranken. Ohne AU-Bescheinigung natürlich.

Meine Meinung ;)

Bei uns muss eine AU ab dem ersten Tag der Krankheit vorgelegt werden. Dies wurde vor wenigen Jahren eingeführt und sollte dazu dienen, das "blau machen" zu reduzieren. Geführt hat es dazu, dass Mitarbeiter die einen Tag zu Hause geblieben wären, nun mind. 3 Tage bis hin zu einer Woche vom Arzt krankgeschrieben werden.



Exakt. Das ist die Folge.

Wenn ich mich wegen Migräne, ja sowas gibt es, erst noch zum Arzt quälen muss, der ein beknacktes Terminmanagement hat, obwohl ich weiß, dass es am nächsten Tag wahrscheinlich wieder geht, dann werde ich mir doch keine AU für einen Tag holen.

Mein AG weiß das auch und ist da relativ großzügig. Ich ruppe aber auch einiges weg.
Natürlich ist das kontraproduktiv, wenn der AG pauschal sowas anordnet.
Wenn jemand wie du jedoch chronisch unter dieser Krankheit leidet, dann kann man da schnell mal aus der Entgeltfortzahlung rutschen und das funktioniert nur, wenn eine AU vorliegt.
Denn durch Migräne kann man schnell mal 42 tage im Jahr flach liegen.
Und heutzutage kann der Arzt dich doch telefonisch AU melden, oder?

MoinMoin

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #22 am: 10.10.2024 17:09 »
Das Thema ist wahrscheinlich so alt, wie der öffentliche Dienst selbst.

Es gab sie schon immer… die speziellen Spezialfälle.
Das sind Kandidaten und Kandidatinnen, die in der Privatwirtschaft keine Chancen hätten. Das ist der Personenkreis, der für die „Arsch-Hoch-Prämie“ in Frage kommen würde.
Nur leider haben öffentliche Arbeitgeber diese Torte im Gesicht.

Wer sich für seine Fehlzeiten selbst rechtfertigt, gehört zwangsläufig zu diesem Personenkreis. Das kann ich nach mittlerweile fünf Jahren im Personalwesen mit Recht behaupten. Bei 9/10 Gesprächen mit wirklich schwerstkranken Beschäftigten bekomme ich auf die Frage, wie es einem geht, meist die Antwort… „es geht, es muss … immer positiv denken etc. „

Die speziellen Spezialfälle machen Arbeit für 3 Sachbearbeiter … dazu gehören immer die, die fortlaufend immer wieder für 2-3 Tage arbeitsunfähig erkranken. Ohne AU-Bescheinigung natürlich.

Meine Meinung ;)

Bei uns muss eine AU ab dem ersten Tag der Krankheit vorgelegt werden. Dies wurde vor wenigen Jahren eingeführt und sollte dazu dienen, das "blau machen" zu reduzieren. Geführt hat es dazu, dass Mitarbeiter die einen Tag zu Hause geblieben wären, nun mind. 3 Tage bis hin zu einer Woche vom Arzt krankgeschrieben werden.

Es gibt natürlich immer Spezialfälle, nur was ist ein Spezialfall? Wir haben aktuell Mitarbeiter, die durch Long Covid seit über einem Jahr krankgeschrieben sind. Da muss man sich bei einigen auch die Frage stellen, ob die Krankheit wirklich durch Long Covid ausgelöst wurde oder es vielleicht an ungesunder Ernährung oder mangelndem Interesse an Sport liegt.

Allerdings tun unsere Führungskräfte auch ihr bestmögliches, damit die Mitarbeiter länger erkranken. Bei einigen Erkrankten könnte der Arbeitgeber durch Anschaffungen von gewissen Sachen Abhilfe schaffen, tut er allerdings aus Kostengründen nicht.
Wenn die Kollegen eine AU bekommen, wo drauf steht, dass sie voraussichtlich 5 Tage AU sind, dann müssen sie, wenn sie vorher gesunden, wieder die Arbeit aufnehmen.
Macht nur keiner und es nachzuweisen ist auch schwer.

McOldie

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #23 am: 10.10.2024 17:52 »
kick an, kann man das irgendwo nachlesen?
Laut §5
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Da steht aber nichts von irgendwelchen Einschränkungen.
Ich ziehe meine Aussage zurück.
Der Arbeitgeber ist aber berechtigt, bei Kurzerkrankungen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu einem früheren Zeitpunkt zu verlangen. Dabei ist es auch zulässig, sowohl von einzelnen als auch generell von allen Arbeitnehmern des Betriebs die Vorlage eines Attestes ab dem ersten Tag der Erkrankung zu verlangen. So kann eine betriebseinheitliche Regelung getroffen werden, die die Kriterien festlegt, ab welchem Zeitpunkt jeweils Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorzulegen sind. Da es sich bei der Festlegung dieser Kriterien um eine Regelung der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der AN im Betrieb handelt, besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Darüber hinaus ist es zulässig, dass mit jedem einzelnen Arbeitnehmer vertraglich vereinbart wird, dass das Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag eingereicht wird. Auch eine entsprechende tarifvertragliche Regelung ist möglich.

Ist ein Missbrauchsverdacht zur Verkürzung der Vorlagepflicht zwingend erforderlich?

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 14.11.2012 – 5 AZR 886/11 – entschieden, dass ein Arbeitgeber von jedem Mitarbeiter ohne besonderen Anlass schon am ersten Tag der Krankheit eine ärztliche Bescheinigung verlangen kann. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber einen sachlichen Grund oder eine spezielle Begründung vorbringen muss, etwa den Verdacht äußert, die Krankheit sei nur vorgetäuscht.


Im vorliegenden Fall muss der Personalrat aber aber beteiligt werden.

Neu im Dienst

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #24 am: 10.10.2024 22:27 »
Hallo zusammen,

wollte mal ein Thema aufmachen zur Krankheitsbedingen Kündigung allgemein.

Man sagt bei häufigen Kurzerkrankungen der letzten 24-36 Monate bis-mehr als 6 Wochen sind nicht hinnehmbar.


Aber was ist eigentlich wenn jemand im 1 Jahr 27 Tage hatte und 10 Erkrankungen

im 2 Jahr 45 Tage mit 12 Erkrankungen und im

3 Jahr 23 Tage mit 9 Erkrankungen?

Wären eigentlich auch viele Erkrankungen bzw. kurz Erkrankungen  aber doch die 6 Wochen Marke nicht überschreiten bzw. Kündigung unwirksam?

also bei mir hat schon eine Woche Krankschreibung gereicht !..ok ich war ja noch in der Probezeit :-(

Taigawolf

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #25 am: 14.10.2024 12:47 »
also bei mir hat schon eine Woche Krankschreibung gereicht !..ok ich war ja noch in der Probezeit :-(

Also wenn eine Krankschreibung von einer Woche eine Kündigung in der Probezeit nach sich zieht, dann gibt es hier garantiert eine beidseitig unschöne Vorgeschichte.

Das nennt man dann den berühmten Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt.

MoinMoin

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #26 am: 14.10.2024 13:06 »
also bei mir hat schon eine Woche Krankschreibung gereicht !..ok ich war ja noch in der Probezeit :-(

Also wenn eine Krankschreibung von einer Woche eine Kündigung in der Probezeit nach sich zieht, dann gibt es hier garantiert eine beidseitig unschöne Vorgeschichte.

Das nennt man dann den berühmten Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt.
Und man wird mit Sicherheit nicht wegen einer Woche Krank gekündigt.

Johann

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #27 am: 15.10.2024 10:05 »
Das Thema ist wahrscheinlich so alt, wie der öffentliche Dienst selbst.

Es gab sie schon immer… die speziellen Spezialfälle.
Das sind Kandidaten und Kandidatinnen, die in der Privatwirtschaft keine Chancen hätten. Das ist der Personenkreis, der für die „Arsch-Hoch-Prämie“ in Frage kommen würde.
Nur leider haben öffentliche Arbeitgeber diese Torte im Gesicht.

Wer sich für seine Fehlzeiten selbst rechtfertigt, gehört zwangsläufig zu diesem Personenkreis. Das kann ich nach mittlerweile fünf Jahren im Personalwesen mit Recht behaupten. Bei 9/10 Gesprächen mit wirklich schwerstkranken Beschäftigten bekomme ich auf die Frage, wie es einem geht, meist die Antwort… „es geht, es muss … immer positiv denken etc. „

Die speziellen Spezialfälle machen Arbeit für 3 Sachbearbeiter … dazu gehören immer die, die fortlaufend immer wieder für 2-3 Tage arbeitsunfähig erkranken. Ohne AU-Bescheinigung natürlich.

Meine Meinung ;)

Bei uns muss eine AU ab dem ersten Tag der Krankheit vorgelegt werden. Dies wurde vor wenigen Jahren eingeführt und sollte dazu dienen, das "blau machen" zu reduzieren. Geführt hat es dazu, dass Mitarbeiter die einen Tag zu Hause geblieben wären, nun mind. 3 Tage bis hin zu einer Woche vom Arzt krankgeschrieben werden.

Es gibt natürlich immer Spezialfälle, nur was ist ein Spezialfall? Wir haben aktuell Mitarbeiter, die durch Long Covid seit über einem Jahr krankgeschrieben sind. Da muss man sich bei einigen auch die Frage stellen, ob die Krankheit wirklich durch Long Covid ausgelöst wurde oder es vielleicht an ungesunder Ernährung oder mangelndem Interesse an Sport liegt.

Allerdings tun unsere Führungskräfte auch ihr bestmögliches, damit die Mitarbeiter länger erkranken. Bei einigen Erkrankten könnte der Arbeitgeber durch Anschaffungen von gewissen Sachen Abhilfe schaffen, tut er allerdings aus Kostengründen nicht.
Wenn die Kollegen eine AU bekommen, wo drauf steht, dass sie voraussichtlich 5 Tage AU sind, dann müssen sie, wenn sie vorher gesunden, wieder die Arbeit aufnehmen.
Macht nur keiner und es nachzuweisen ist auch schwer.
Bei uns gibts eine DV/DA, die eine vorzeitige Rückkehr zum Arbeitsplatz nur erlaubt, wenn der Arzt einen Wisch ausfüllt, dass man vorzeitig wieder Arbeitsfähig ist. Liegt der nicht vor, hat die Führungskraft den Arbeitnehmer umgehend nach Hause zu schicken.

Da ist halt die Frage, wie viele wieder gesundete Arbeitnehmer sich ins Wartezimmer mit Kranken setzen, um sich einen Zettel abzuholen, der Gesundheit bescheinigt.

MoinMoin

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #28 am: 15.10.2024 10:37 »
Bei uns gibts eine DV/DA, die eine vorzeitige Rückkehr zum Arbeitsplatz nur erlaubt, wenn der Arzt einen Wisch ausfüllt, dass man vorzeitig wieder Arbeitsfähig ist. Liegt der nicht vor, hat die Führungskraft den Arbeitnehmer umgehend nach Hause zu schicken.
Tja, da hat jemand Angst, dass er als AG seine Fürsorgepflicht verletzen könnte.
(Macht bei einem Baggerfahrer Sinn, der durch Fieberanfall jemanden verletzten könnte, bei einem Bürohengst eher nicht)
Gibt es auch die Dienstanweisung, dass  die Führungskraft den Arbeitnehmer umgehend nach Hause zu schicken hat, sobald er schwäche Symptome zeigt? Nein? Sehr inkonsequent!
Zitat
Da ist halt die Frage, wie viele wieder gesundete Arbeitnehmer sich ins Wartezimmer mit Kranken setzen, um sich einen Zettel abzuholen, der Gesundheit bescheinigt.
Könnte man telefonisch einfordern, also nicht wirklich ein Argument.
Aber wenn der AG sowas fordert, dann lehnt sich halt der AN zurück und empfindet sich weiter als AU und verhält sich entsprechend.

BAT

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Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
« Antwort #29 am: 15.10.2024 10:41 »
Wenn ich wegen Symptomen noch Hause müsste, wäre ich schon in der EU ;)