Autor Thema: Heuptberufliche Tätigkeit  (Read 1782 times)

pepetaki

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Heuptberufliche Tätigkeit
« am: 09.08.2024 13:51 »
Hallo, mir ist die Verbeamtung angelehnt worden, weil ich die 4-Jährige hauptberufliche Tätigkeit nicht erfüllen würden. Ich habe allerdings als sonstiger Bewerber schon mehrere Jahre in Positionen gearbeitet, die genau dieser Stelle nun dienen. Berufliche Erfahrung haben ich seit mehr als 7 Jahren und arbeite seit 3 Jahren bereits im öffentlich Dienst. Ich habe einen Uni-Abschluss.
Kann das sein? Ich kenne Leute, die nach 1 Jahr bereits verbeamtet wurden. Und wer entscheidet das?

Casa

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Antw:Heuptberufliche Tätigkeit
« Antwort #1 am: 03.09.2024 16:19 »
Zitat
Und wer entscheidet das?

Der Dienstherr.



Anhand der Schilderungen ist der Sachverhalt nicht im Ansatz nachvollziehbar.

Welches Amt strebst du an?
Welche Stelle strebst du an?
Was hast du für einen Abschluss?
Warum steht die Frage unter TV-H (Hessen)? Nach welchem Tarifvertrag werden Beamte deiner Meinung nach besoldet?

Die nur 3 Jahre im öD könnten das Hindernis sein. Einschlägig ist nicht jede berufliche Erfahrung.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Umlauf

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Antw:Heuptberufliche Tätigkeit
« Antwort #2 am: 03.09.2024 16:24 »
Neben den fehlenden Infos, siehe Casa.

Das Beamtenrecht ist um einiges strenger als für Tb.

Mein technischen Tb-Aufstieg würde bei einer Verbeamtung nicht anerkannt werden. Derer würde ich zu stark abstürzen. Dafür war der Aufstieg etwas einfacher durchzuführen.