Autor Thema: Eingruppierung von EG12 nach EG14 als Ingenieur möglich?  (Read 1591 times)

Bluemagic1

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Ist eine Eingruppierung als Ingenieur in EG14 tvh möglich ohne vorher langjährige praktische Erfahrung in EG13 zu haben?
In der Entgeltordnung sind Ingemieure lediglich bis eg13 mit Tätigkeitsmerkmalen aufgelistet.
Wie ist die rechtliche Lage wenn das Personalamt angibt, dass die Stelle "bis eg14" bewertet ist?
Gibt es nicht nur entweder eg13 oder eg14?
Das Personalamt argumentiert mit fehlender einschlägiger Berufserfahrung weshalb man zunächst in eg13 eingruppiert ist.

MoinMoin

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Wenn es eine EG14 Tätigkeit ist, was dir übertragen wurde, dann kann es mE in deiner Konstellation nur um eine aus dem Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst handeln.
Und da gibbet das nicht was die da behaupten.


Bluemagic1

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Danke für die  Antwort. Der Meinung bin ich nämlich auch. Die Eingruppierung richtet sich nämlich nach der auszuübenden Tätigkeit und Einarbeitungszeit sowie fehlende Berufserfahrung im höheren Dienst spielen da keine Rolle es sei denn, es werden ausdrücklich nicht alle Aufgaben übertragen

MoinMoin

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höheren Dienst  = Beamten kaka

Wenn also dein PA meint, dass du nur EG13 bekommst obwohl du EG14er Tätigkeiten auszuüben hast, dann musst du sie Fragen wo das steht oder sie per Gerichtsurteil eines besseren belehren.
Wenn sie dir zunächst nur EG13er Tätigkeiten übertragen, weil sie dir noch nicht die 14er zutrauen, dann ist das halt so und ärgerlich.

Umlauf

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höheren Dienst  = Beamten kaka

Wenn also dein PA meint, dass du nur EG13 bekommst obwohl du EG14er Tätigkeiten auszuüben hast, dann musst du sie Fragen wo das steht oder sie per Gerichtsurteil eines besseren belehren.
Wenn sie dir zunächst nur EG13er Tätigkeiten übertragen, weil sie dir noch nicht die 14er zutrauen, dann ist das halt so und ärgerlich.

Die zweite Variante wird recht häufig quer durchs Land angewendet.

MoinMoin

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Wobei es durchaus vorkommt, dass sie dann Kraft Hand auflegen dir die EG14 geben ohne deinen auszuübenden Tätigkeit ändern, spätestens dann sollte man das einem mutmaßlich zustehende Entgelt einfordern.

Bluemagic1

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In meinem Fall ist es so, dass keine weiteren Regelungen getroffen wurden und ich von Anfang an mich normal in die Stelle einarbeite. Dir Höhergruppierung erfolgt dann nach ca. 2 Jahren ohne Änderung der auszuübenden Tätigkeit.

MoinMoin

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In meinem Fall ist es so, dass keine weiteren Regelungen getroffen wurden und ich von Anfang an mich normal in die Stelle einarbeite. Dir Höhergruppierung erfolgt dann nach ca. 2 Jahren ohne Änderung der auszuübenden Tätigkeit.
Dann könnte hier ein Eingruppierungsirrtum vorliegen. Ich wüsste nicht wo du eingruppiert bist.

Casa

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Hast du ein FH-Diplom oder einen FH-Master?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Umlauf

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In meinem Fall ist es so, dass keine weiteren Regelungen getroffen wurden und ich von Anfang an mich normal in die Stelle einarbeite. Dir Höhergruppierung erfolgt dann nach ca. 2 Jahren ohne Änderung der auszuübenden Tätigkeit.

Ich gehe schon von aus, dass der Zuschnitt der Tätigkeiten minimal geändert wurde. Sonst wäre es tatsächlich ein Eingruppierungsirrtum.

Sehr oft Ausschreibung bis xx. Dann wird über die Prozente der Teiltätigkeiten justiert. 2 Jahre ist jetzt aber kein kurzer Zeitraum.

MoinMoin

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Hast du ein FH-Diplom oder einen FH-Master?
...du meinst nach 2 Jahren hat man aus einem Fhler einen sonstigen Beschäftigten gemacht?
Dürfte nicht einklagbar sein, aber wo kein Kläger, da kein Beklagter.

Bluemagic1

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Ich habe einen Masterabschluss an einer technischen Hochschule und wissenschaftliches Hochschulstudium war auch Voraussetzung.
Es wurde halt mündlich so argumentiert, dass EG14 nicht möglich ist von Anfang an.
Meine Vermutung: Kurz bevor die 3 Jahre in Stufe 3 rum sind, erfolgt die Höhergruppierung und ich starte wieder neu in Stufe 3. Ich denke mal es wird einfach auf Zeit gespielt.

MoinMoin

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Es wurde halt mündlich so argumentiert, dass EG14 nicht möglich ist von Anfang an.
Wenn jemand das argumentiert hat, dann hat er sicherlich auch die Stelle im Vertrag genannt, die sein Argument gestützt hat.
Oder er hat stumpf gelogen und nicht möglich mit wollen wir nicht verwechselt.

Casa

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Zitat
...du meinst nach 2 Jahren hat man aus einem Fhler einen sonstigen Beschäftigten gemacht?
Dürfte nicht einklagbar sein, aber wo kein Kläger, da kein Beklagter.

Nein. Aber das FH-Diplom hätte erklärt, warum man ihn vorerst in die E13 eingruppieren will und die E14 in Aussicht stellt.


Zitat
Meine Vermutung: Kurz bevor die 3 Jahre in Stufe 3 rum sind, erfolgt die Höhergruppierung und ich starte wieder neu in Stufe 3. Ich denke mal es wird einfach auf Zeit gespielt.

Du musst die E14 nicht annehmen, wenn du nicht möchtest.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

MoinMoin

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Zitat
Meine Vermutung: Kurz bevor die 3 Jahre in Stufe 3 rum sind, erfolgt die Höhergruppierung und ich starte wieder neu in Stufe 3. Ich denke mal es wird einfach auf Zeit gespielt.

Du musst die E14 nicht annehmen, wenn du nicht möchtest.
und er muss die E13 nicht hinnehmen, wenn es sich um eine falsche Anwendung der EGO handelt.