Es wurde halt mündlich so argumentiert, dass EG14 nicht möglich ist von Anfang an.
Wenn jemand das argumentiert hat, dann hat er sicherlich auch die Stelle im Vertrag genannt, die sein Argument gestützt hat.
Oder er hat stumpf gelogen und nicht möglich mit wollen wir nicht verwechselt.
Naja, die E14 Tätigkeiten umfassen Aufgaben mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung. Ersteres ist überwiegend derart ausgestaltet, dass Wissen benötigen wird, welches über ein Studium hinausgeht. Um diese Aufgaben ausüben zu können, bedarf es zusätzliches Wissen durch Fortbildungen und/oder Berufserfahrung.
Daher gehe ich davon aus, dass der Personaler damit sagen wollte, dass die Aufgaben mit bSB vom Threadersteller aufgrund fehlendem Wissen noch nicht ausgeübt werden können und somit nicht übertragen wurden.
In der Praxis wirst du es aber nur anhand der Tätigkeitsbeschreibung herauslesen können. Wenn du erst kürzlich eingestellt wurdest, hast du eventuell Glück und der Geschäftsverteilungsplan wurde noch nicht aktualisiert. Auch wenn der GVPL keine Eingruppierungsrelevanz besitzt, ist doch meist ein erstes Indiz, dass die Aufgaben doch 1:1 übertragen und nicht abgespeckt wurden.
Wenn die Behörde sich nicht ganz so dumm angestellt, wird sie den Arbeitsvorgang, welcher die Tätigkeit auf die E14 hebt, von 50% auf 30% reduziert haben. Du hast dann im Ergebnis wenig Möglichkeiten nachzuweisen, dass es 50% statt 30% deiner Arbeitszeit sind.