Autor Thema: Zählt Ausbildungszeit zur Berechnung der Kündigungsfrist?  (Read 1165 times)

Dljin

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Hallo zusammen,

ich benötige eure Hilfe!

Meine VFA Ausbildung habe ich im ÖD bei meiner derzeitigen Verwaltung absolviert. Derzeit bin ich seit ca. 3 Jahren angestellt. Mit der Ausbildung wären es zusammen 6 Jahre.

Zählt meine Ausbildungszeit zu der TVöD VKA Kündigungsfrist oder nur die Zeit nach der Ausbildung?

Vielen Dank im Voraus :)

Fragmon

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Nein, § 34 zählt nur Zeiten in einem Arbeitsverhältnis. Das solltest du aber in der Ausbildung im Bereich Personalwesen eigentlich gelehrt bekommen haben :-)