Autor Thema: Ablehnung Höhergruppierung E10 zu E11, IT, Dienst nach Vorschrift  (Read 2459 times)

MoinMoin

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mit 30% "schweren Aufgaben" ist man nicht eg11 mit 33% schon


"Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen
aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. "