Autor Thema: Definition von "Arbeitgeber"?  (Read 889 times)

Hela

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Definition von "Arbeitgeber"?
« am: 02.09.2024 23:10 »
Guten Abend,

wie wird der Begriff "Arbeitgeber" für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst definiert? Angenommen, eine Person ist im Tarifbereich des Bundes bei einer Behörde beschäftigt und wechselt irgendwann zu einer anderen Behörde ebenfalls im Bereich des Bundes.

Kann man in diesem Fall von zwei verschiedenen Arbeitgebern sprechen, oder handelt es sich um denselben Arbeitgeber?

Wie verhält es sich bei einem Wechsel zwischen zwei Behörden im Tarifbereich TVL, beispielsweise vom Landesamt für Finanzen zu einer anderen Landesbehörde wie dem Landeskriminalamt innerhalb desselben Bundeslands? Werden diese als zwei verschiedene Arbeitgeber betrachtet, oder als ein einziger?

Ist es möglich, sich nach einer Kündigung durch eine Landesbehörde bei einer anderen Landesbehörde im selben Bundesland zu bewerben, oder handelt es sich um "denselben Arbeitgeber" (Land NRW), sodass es nicht  möglich wäre?
Vielen Dank!

MoinMoin

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Antw:Definition von "Arbeitgeber"?
« Antwort #1 am: 03.09.2024 04:33 »
Arbeitgeber ist derjenige, der im Arbeitsvertrag als derselbe genannt ist, also oben drauf steht.
Beim Landesamt für Finanzen und Landesbehörde wie dem Landeskriminalamt innerhalb desselben Bundeslands, ist beides mal der AG das Land.

Wenn man gekündigt hat, kann man beim selben AG wieder neu eingestellt werden, dass ist dann auch eine Neueinstellung. Aber uU greift dann trotzdem das KSchG schon.
Man kann aber auch einfach einen Änderungsvertrag machen oder Versetzt werden.