Wenn jemand der die harten Voraussetzungen der Ausschreibung nicht erfüllt, trotzdem eingeladen wird und das Verfahren gewinnt und der PR das zulässt, dann kann man als nicht berücksichtigte Person durchaus versuchen das Einstellungsverfahren gerichtlich zu stoppen.
Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Leider ist festzustellen gewesen, dass der Bewerber mit dem 6-Wochen-Lehrgang im Bewerbungsverfahren zugelassen wurde und laut Aussage der Personalsachbearbeiter/in dieser Lehrgang gleichgestellt ist. Das würde ja dann bedeuten, dass theoretisch Jedermann einfach einen kurzen Lehrgang absolviert und gleichgestellt wird, wie jemand der die Ausbildung vollständig absolviert hat. Das passt meiner Auffassung nach nicht zusammen und stößt anderen Bewerbern vor den Kopf und widerspricht dem Art. 33 (2) GG.
Auf den Hinweis, dass dies nicht gleichgestellt werden kann und ein Nachweis von der zuständigen Kammer vorgelegt werde müsste, gab es seitens der Personalsachbearbeiter/in keine Antwort.. und das Bewerbungsverfahren läuft weiter.
Also wir hatten schon Fälle, wo wir eine Ausbildung als wünschenswert angesehen haben, aber der Personaler leider es als Voraussetzung in den Ausschreibungstext gepackt hat.
Die Folge war, dass wir neu ausgeschrieben haben.
Also was willst du erreichen:
Willst du als jemand der eine Ausbildung hat, eingeladen werden, weil jemand der keine hat eingeladen wurde?
(damit wirst du im Kern nichts erreichen, außer das für das Formale dann die Ausschreibung abgebrochen wird und neu ausgeschrieben wird und du dann auch nicht eingeladen werden wirst.)
oder hast du dich nicht beworben, weil du dich an den Text gehalten hast
Dann solltest du klagen, damit neu ausgeschrieben wird und dich bewerben kannst.