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Bewerbung auf höherwertige Stelle während Angestelltenlehrgang II
TomBW:
--- Zitat von: KlammeKassen am 03.09.2024 20:44 ---
--- Zitat von: TomBW am 03.09.2024 19:15 ---Das kommt auf den Arbeitgeber an. Ich absolviere ebenfalls ab diesem Monat den Angestelltenlehrgang II nebenberuflich und habe bereits eine EG10-Stelle inne.
Der hiesige Kreistag hat hier entschieden, dass auch ohne eine entsprechende Ausbildung/Studium die Person in die maßgebliche Entgeltgruppe eingruppiert werden soll, wenn diese geeignet für die Stelle ist. Das was KlammeKassen beschrieben hat, war hier auch gängige Praxis. Eine Gruppe tiefer eingruppiert, jedoch mit Zulage, um die Differenz auszugleichen. Seit dem Kreistagsbeschluss ist diese Praxis jedoch hinfällig.
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Na dann kann man heute ja direkt arbeiten gehen, wenn sich die Qualifizierung nicht mal mehr in dem Sinne lohnt
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Gegen diese Aussage kann ich nichts einwenden, da sie ihre Berechtigung hat. Für mich ist diese Vorgehensweise natürlich von Vorteil, auch da gibt es nichts dagegen zureden.
FearOfTheDuck:
Wäre das dann außertariflich?
Vielleicht liegt bei TomBWs AG die Überlegung dahinter, dass wenn man extern eh keine geeigneten Kandidaten, man sich die internen Rosinen nach oben pickt und dafür als Bonbon auf -1 verzichtet. Wobei man EGO-mäßig eh prüfen könnte, ob nicht jeweils der sonstige Beschäftigte möglich ist.
Umlauf:
Das kommt auf das Wollen der Dienststelle an.
Bei uns wird es über eine entsprechende Bedingung abgesichert gemacht.
Das bedeute aber auch, wenn die Bedingung nicht erfüllt wird, sprich der Abschluss verfehlt wird, gibt es auch die entsprechende Stelle nicht.
Einen Anspruch gibt es aber nicht auf ein solches Vorgehen.
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