Hmm....
Ich würde das über den PR regeln lassen.
Die Mail muss ja nicht vom AN kommen, es reicht ja wenn sie von der Stelle kommt welche die telefonische Meldung erhält.
Immerhin ist mit "per Mail" ein erheblicher Mehraufwand verbunden (je nach Ausstattung). Eine Mail kann auch mal nicht rausgehen oder übersehen werden.
Wenn man deshalb erst den PC anwerfen und sich einwählen muss, dann eine Mail schreibt und vielleicht noch eine andere Mail kurz beantwortet dann könnte man ja schon wieder von einer Arbeitsfähigkeit ausgehen.
Hatten so einen Fall schon im Forum. Keine Ahnung wie das ausging.
Meiner Meinung nach, definitiv PR einschalten.
MonnoMann
Mail geht mit Handy, und die restlichen Altvorderen, die nicht mit Handy umgehen können, die sind eh bald ausgestorben.
Aber natürlich kann der AG
nicht fordern, dass man seine Meldung per Mail macht, weil er nicht fordern kann, dass man privat email hat.
Aber der AN ist halt in der Pflicht zu melden und nur telefonisch hat da so seine Probleme mit dem Nachweis.
Und dann gibt es ja noch die Bedenkenträger, die Angst haben, dass nicht Befugte die Email lesen könnten, in der die hochkritische Info drin steht, dass man Krank ist für x Tage!
Man kann sich halt das Leben auch schwer machen.