Autor Thema: Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.  (Read 4088 times)

Wdd3

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #15 am: 04.09.2024 14:50 »


Dienst-PC im Homeoffice oder Diensthandy halt.
Alles andere kann der AG nicht verlangen oder müsste es allen AN zur Verfügung stellen. Da das kostet...

Was bedeutet das? Wer kein Dienst-Handy oder keinen Dienst-PC besitzt meldet sich einfach überhaupt nicht?
Geile Einstellung. Mach das mal in der pW.

MoinMoin

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #16 am: 04.09.2024 14:59 »
Wer kein Dienstpc hat und kein dienst handy, der kann nicht gezwungen werden eine email zu schreiben.

Wdd3

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #17 am: 04.09.2024 15:23 »
@ElBarto sagt das der AG nur verlangen kann dass der AN sich über Dienst-Medien meldet. Demzufolge muss er sich gar nicht melden wenn diese nicht vom AG zur Verfügung gestellt werden.

In diesem Strang wurde auch schon über die Altvorderen gelästert. Die hatten damals in der 80er und 90er Jahren kein Problem mit ihren privaten Telefonen beim AG bescheid zu geben. Damals z. T. noch mit einer 42 - 45 Stunden Woche.
Die Deszendenz dieser Generation ist dermaßen neidzerfressen. "Wenn mir der AG kein Medium zur Verfügung stellt kann ich mich nicht melden. Mein AG kann nicht erwarten, dass ich mein privates Gerät benutze"
Besonders geil finde ich die Einstellung, wenn der AG z. B. ein Smartphone zur Verfügung stellt wird dieses außerhalb der Dienstzeiten ausschließlich privat genutzt denn: "Ich habe Feierabend und da will ich nicht mit der Firma sprechen. Es sei denn es wird bezahlt!"  Selbstverständlich mit 5 Minuten für ein 30 Sekunden Gespräch.
 

Organisator

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #18 am: 04.09.2024 15:27 »
AN muss sich melden. E-Mail ist heutzutage Standard, insoweit kann auch eine Krankmeldung per E-Mail erwartet werden; hilfsweise per Telefon. Und ja, mit dem Privattelefon. Alternativ könnte der Mitarbeiter ja auch ein öffentliches Münztelefon suchen. Oder zum Nachbarn gehen.

Wenn ein Mitarbeiter mit sagen würde, dass er nicht in der Lage ist mir eine Krankmeldung per E-Mail zu schicken würde ich mich fragen, ob er noch der richtige Mitarbeiter ist.

Casa

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #19 am: 04.09.2024 15:39 »
Verrückte Idee, aber der AG kann persönlich aufgesucht werden. Nur weil eine Person arbeitsunfähig erkrankt ist bedeutet das nicht, dass sie den Arbeitsweg nicht auf sich nehmen kann, um dem AG die AU mitzuteilen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Umlauf

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #20 am: 04.09.2024 15:41 »
Bis vor kurzem hatte ich hier einen Kollegen, der keinen privaten Internetanschluss hat.
Er: was soll ich damit. Als Handy hatte er ein klappriges Tastentelefon für den Notfall. Da wäre es schwierig mit einer E-Mail geworden.
Hier im Dienst war er aber der richtige Mitarbeiter.

Zugegeben, dieser Menschenschlag wird immer weniger.

Aber ich frage mich, warum ich dem AG meinen privaten E-Mail-Kontakt geben sollte.
Zum Glück reicht es hier einfach jemanden zu Informieren, der die Krankmeldung in den Workflow eingibt.

ElBarto

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #21 am: 04.09.2024 15:53 »
@ElBarto sagt das der AG nur verlangen kann dass der AN sich über Dienst-Medien meldet. Demzufolge muss er sich gar nicht melden wenn diese nicht vom AG zur Verfügung gestellt werden.

In diesem Strang wurde auch schon über die Altvorderen gelästert. Die hatten damals in der 80er und 90er Jahren kein Problem mit ihren privaten Telefonen beim AG bescheid zu geben. Damals z. T. noch mit einer 42 - 45 Stunden Woche.
Die Deszendenz dieser Generation ist dermaßen neidzerfressen. "Wenn mir der AG kein Medium zur Verfügung stellt kann ich mich nicht melden. Mein AG kann nicht erwarten, dass ich mein privates Gerät benutze"
Besonders geil finde ich die Einstellung, wenn der AG z. B. ein Smartphone zur Verfügung stellt wird dieses außerhalb der Dienstzeiten ausschließlich privat genutzt denn: "Ich habe Feierabend und da will ich nicht mit der Firma sprechen. Es sei denn es wird bezahlt!"  Selbstverständlich mit 5 Minuten für ein 30 Sekunden Gespräch.

Nein sage ich nicht.

"Dienst-PC im Homeoffice oder Diensthandy" bezog sich auf einen zuvor zitierten Kommentar mit der Frage wie man denn den Dienst-PC -im Büro- verwenden soll wenn man krank ist.

Ein Anruf ist für mich ausreichend auch wenn es mich selber nervt, dass wenn man krank ist man dennoch pünktlich den Wecker stellen muss und hoffen gleich jemanden zu erreichen.

Eine Mail verlangen kann der AG, aber meines Erachtens nach nur alternativ und nicht als einziges Mittel.

MoinMoin

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #22 am: 04.09.2024 16:01 »
@ElBarto sagt das der AG nur verlangen kann dass der AN sich über Dienst-Medien meldet. Demzufolge muss er sich gar nicht melden wenn diese nicht vom AG zur Verfügung gestellt werden.

In diesem Strang wurde auch schon über die Altvorderen gelästert. Die hatten damals in der 80er und 90er Jahren kein Problem mit ihren privaten Telefonen beim AG bescheid zu geben. Damals z. T. noch mit einer 42 - 45 Stunden Woche.
Die Deszendenz dieser Generation ist dermaßen neidzerfressen. "Wenn mir der AG kein Medium zur Verfügung stellt kann ich mich nicht melden. Mein AG kann nicht erwarten, dass ich mein privates Gerät benutze"
Besonders geil finde ich die Einstellung, wenn der AG z. B. ein Smartphone zur Verfügung stellt wird dieses außerhalb der Dienstzeiten ausschließlich privat genutzt denn: "Ich habe Feierabend und da will ich nicht mit der Firma sprechen. Es sei denn es wird bezahlt!"  Selbstverständlich mit 5 Minuten für ein 30 Sekunden Gespräch.
Der AG kann nicht vorschreiben über welchem Medium du mit ihm, zwecks AU Meldung, in Kontakt trittst, solange er dem AN nicht dieses Medium zur Verfügung stellt.

Alles andere ist deine (Über)Interpretation.

Und wenn jemand so bockig oder unfähig ist eine Email zu schreiben, dann kann es dem Ag egal sein, wie lange er am Telefon hockt um jemanden zu erreichen, der zuständig ist.
Denn der An hat das Problem mit der AU Meldung, wenn er seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt und der Ag lacht sich eins und kürzt den Lohn um den Tag.

MoinMoin

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #23 am: 04.09.2024 16:05 »
Aber ich frage mich, warum ich dem AG meinen privaten E-Mail-Kontakt geben sollte.
Zum Glück reicht es hier einfach jemanden zu Informieren, der die Krankmeldung in den Workflow eingibt.
Zum Glück muss man seine private Emailadresse dem AG nicht mitteilen, wenn man so drauf ist, dass man darin ein Problem sieht.
Einfach eine weitere gmx Email anlegen, die da lautet (oder die üblichen einmal emails nehmen)
gustav.gans.meldet.sich.krank@gmx.de

Oder telefonieren, bis man jemanden hat, der deine AU annehmen kann und der du vertraust, dass sie auch den AG informiert.

Organisator

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #24 am: 04.09.2024 16:28 »
Aber ich frage mich, warum ich dem AG meinen privaten E-Mail-Kontakt geben sollte.
Zum Glück reicht es hier einfach jemanden zu Informieren, der die Krankmeldung in den Workflow eingibt.

Weil eine E-Mail-Adresse ein seit jahrzehnten üblicher und professioneller Kontakt ist, insbesondere mit Geschäftspartnern. Wie früher die Adresse, dann das Fax und schließlich die E-Mail. Insofern stellt das ein ganz normales Geschäftsgebahren dar.

Und für die 0,1 %, der Arbeitnehmer, die keinen Internetanschluss haben eine Sonderlocke zu drehen, ist einfach im negativen Sinne typisch deutsch.

Wer es noch nicht einmal schafft oder schaffen will, eine Krankmeldung per E-Mail zu versenden ist entweder ganz ernsthaft krank (legitime Ausnahme) oder aus der Zeit gefallen und schafft wohl auch ansonsten nicht viel auf der Arbeit.

MoinMoin

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #25 am: 04.09.2024 17:04 »
Wer es noch nicht einmal schafft oder schaffen will, eine Krankmeldung per E-Mail zu versenden ist entweder ganz ernsthaft krank (legitime Ausnahme) oder aus der Zeit gefallen und schafft wohl auch ansonsten nicht viel auf der Arbeit.
Aber darf trotzdem per Fax, Telefon oder Boten, den AG über seinen Zustand informieren.
Ob er es damit schafft der gesetzlichen Forderung "unverzüglich" genüge zu tun, oder der AG auch wirklich informiert wird, ist sein persönliches Risiko, welches im Zweifel darin mündet, dass er einen Tag Lohn abgezogen oder Minusstunden bekommt, da der AG ihm die Entgeltfortzahlung versagt.

btw: Bei uns wird auch grundsätzlich verlangt, dass man per email an die Geschäftsstelle und cc VG seine AU meldet.
Wenn man aber dort anruft wird man nicht abgemahnt.

Fäncy

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #26 am: 04.09.2024 17:14 »
Ich würde künftig wahrscheinlich einen berittenen Herold schicken, der dem Arbeitgeber die Nachricht der Arbeitsunfähigkeit übermittelt - wäre auf jeden Fall mal was anderes  :D

Umlauf

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #27 am: 04.09.2024 17:15 »
Aber ich frage mich, warum ich dem AG meinen privaten E-Mail-Kontakt geben sollte.
Zum Glück reicht es hier einfach jemanden zu Informieren, der die Krankmeldung in den Workflow eingibt.

Weil eine E-Mail-Adresse ein seit jahrzehnten üblicher und professioneller Kontakt ist, insbesondere mit Geschäftspartnern. Wie früher die Adresse, dann das Fax und schließlich die E-Mail. Insofern stellt das ein ganz normales Geschäftsgebahren dar.

Und für die 0,1 %, der Arbeitnehmer, die keinen Internetanschluss haben eine Sonderlocke zu drehen, ist einfach im negativen Sinne typisch deutsch.

Wer es noch nicht einmal schafft oder schaffen will, eine Krankmeldung per E-Mail zu versenden ist entweder ganz ernsthaft krank (legitime Ausnahme) oder aus der Zeit gefallen und schafft wohl auch ansonsten nicht viel auf der Arbeit.

Wie gesagt, bin ich in 26 Jahren noch nicht in diese Verlegenheit gekommen.
Ich könnte von zu Hause aus auch meine dienstliche Mail nutzen. Wäre auch ok.
Wo anders soll es dafür ja angeblich Abmahnungen geben.
Scheint echt Behörden mit Problemen zu geben.

MoinMoin

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #28 am: 04.09.2024 18:23 »
Ich würde künftig wahrscheinlich einen berittenen Herold schicken, der dem Arbeitgeber die Nachricht der Arbeitsunfähigkeit übermittelt - wäre auf jeden Fall mal was anderes  :D
Oh du Glücklicher, du hast einen berittenen Herold in Ruf nähe...bleibt da die interessante Frage, dass wenn er dann abends ankommt (100km Reitweg) du deiner Pflicht der unverzüglichen Meldung nachgekommen bist  ;D

MoinMoin

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« Antwort #29 am: 04.09.2024 18:24 »
Wo anders soll es dafür ja angeblich Abmahnungen geben.
Weil man auch noch emails bearbeitet hat.