Wer es noch nicht einmal schafft oder schaffen will, eine Krankmeldung per E-Mail zu versenden ist entweder ganz ernsthaft krank (legitime Ausnahme) oder aus der Zeit gefallen und schafft wohl auch ansonsten nicht viel auf der Arbeit.
Aber darf trotzdem per Fax, Telefon oder Boten, den AG über seinen Zustand informieren.
Ob er es damit schafft der gesetzlichen Forderung "unverzüglich" genüge zu tun, oder der AG auch wirklich informiert wird, ist sein persönliches Risiko, welches im Zweifel darin mündet, dass er einen Tag Lohn abgezogen oder Minusstunden bekommt, da der AG ihm die Entgeltfortzahlung versagt.
btw: Bei uns wird auch grundsätzlich verlangt, dass man per email an die Geschäftsstelle und cc VG seine AU meldet.
Wenn man aber dort anruft wird man nicht abgemahnt.