Autor Thema: Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.  (Read 4040 times)

Riga71

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #30 am: 04.09.2024 18:52 »
Die Antworten hier sind mal wieder der Knaller..
Man stellt eine Frage und der Wahnsinn geht los.

Es ging doch nur um die Frage, ob die zusätzliche Mail verlangt werden kann.

MoinMoin

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #31 am: 04.09.2024 19:46 »
Die Antwort ist, ja der AG kann diese Anweisung geben, ob es Konsequenzen hat, wenn die dienstliche Anweisung nicht befolgt wird, hängt wie immer vom Einzelfall ab.
Oder anders gesagt, was ist denn die zusätzliche email, nach meinem dafürhalten die an den VG, da man eh verpflichtet ist dem AG zu melden und eher die Verwaltung als der VG ist der dafür zuständig Ansprechpartner des AGs.

UNameIT

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #32 am: 05.09.2024 08:09 »

Ein Anruf ist für mich ausreichend auch wenn es mich selber nervt, dass wenn man krank ist man dennoch pünktlich den Wecker stellen muss und hoffen gleich jemanden zu erreichen.

Eine Mail verlangen kann der AG, aber meines Erachtens nach nur alternativ und nicht als einziges Mittel.

Deswegen frage ich mich warum ihr euch so gegen Email sperrt. Wenn ich abends weiß , dass ich morgen nicht in der Lage sein werde zu arbeiten schreibe ich eine Email - fertig ! kein Wecker stellen

Wenn meine Krankmeldung in Frage gestellt wird - verweise ich auf die Email- fertig!

Und wenn ich erst morgens weiß, das ich nicht arbeiten kann, bin ich doch bereits durch den Wecker aufgestanden!

Krankmeldung per Telefon hat einfach viel zu viele Schwachstellen....

Susa

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #33 am: 05.09.2024 09:46 »
Ich wäre froh, wenn wir uns per Mail krank melden dürften! Wir müssen uns telefonisch krank melden. Dazu sitzt man manchmal morgens 2 Stunden ! krank am Telefon und versucht den Zuständigen zu erreichen. 

Meldet man sich telefonisch nicht krank und gibt bis mittags nicht Bescheid das man z.B. beim Arzt war, wird ein Urlaubstag abgezogen egal ob AU oder nicht.

Im Mail Zeitalter finde ich das unmöglich. Zumal eine Krankmeldung VOR Arbeitsbeginn wie sie gesetzlich gefordert wird, damit meist unmöglich ist. 
Das Argument lautet, könnte ja sein, dass ich die Mails erst mittags lese.
Dabei schreibt Chef immer Mail worin steht, das man verpflichtet ist, sofort nach hochfahren des PC-s zuerst seine Mails zu lesen. ;D

McOldie

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #34 am: 05.09.2024 10:34 »

Meldet man sich telefonisch nicht krank und gibt bis mittags nicht Bescheid das man z.B. beim Arzt war, wird ein Urlaubstag abgezogen egal ob AU oder nicht.



Wenn ihr euch das gefallen lässt, selbst schuld

MoinMoin

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #35 am: 05.09.2024 10:41 »
Der AG kann die Form der Mitteilung nicht bestimmen, da sie nicht gesetzlich vorgegeben ist.
Man muss nicht vor Arbeitsbeginn, sondern "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen."

Soweit die gesetzliche Grundlage.

Wenn man also per Email, Brief oder Fax oder berittenen Boten  seine Mitteilung gemacht hat, dann kann der AG dir keinen Urlaub abziehen (das darf er sowieso nicht einfach so, er könnte maximal dir Fehlstunden aufschreiben oder für den Tag das Entgelt kürzen, behaupte ich mal), sofern du nachweisen kannst, dass du dein AU unverzüglich mitgeteilt hast.
Denn die Darlegungs- und Beweislast für die Übermittlung der Krankmeldung trägt der Arbeitnehmer.

Wenn man es per email gemacht hat, dann hat man unter Umständen das Problem eben nachzuweisen, dass es unverzüglich beim AG angekommen ist, ob da der Nachweis des Einganges in dem Postfach des AGs reicht, möge dann das Gericht entscheiden (hat da jemand Infos zu??)

Susa

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #36 am: 05.09.2024 11:53 »
Würde ich ja gerne wissen, wo das steht. Das passiert hier regelmäßig mehreren Bediensteten.
Genauso wenn sie im Urlaub sind. Reichen Sie ab Tag 1 eine AU ein wird der Urlaub aber nicht gut geschrieben, da sie sich telefonisch nicht gemeldet haben.
Ich bezweifel auch das das rechtens ist, da ja meine Arbeitskraft sowieso nicht zur Verfügung stehen muss oder eingeplant ist.
Aber der Personalrat zieht da mit.

Was mir aber auch schon passiert ist...ich melde mich krank morgens und die Zuständige hat vergessen das ich angerufen habe und somit galt das erstmal als nicht gemeldet. Ich konnte dann nur darlegen, das ich ein Anrufprotokoll habe. Dann ist doch eine Lesebestätigung per Mail doch sicherer oder nicht?

McOldie

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #37 am: 05.09.2024 12:03 »
Wegen der Auswirkungen auf den Betriebsablauf habe der Arbeitgeber in aller Regel ein größeres Interesse an einer schnellen Unterrichtung über die Arbeitsunfähigkeit als an einem ärztlichen Nachweis. Es werde daher zu Recht verlangt, es müsse sichergestellt sein, dass der Arbeitgeber jedenfalls am ersten Tag unterrichtet werde, und zwar durch Zugang der Anzeige, sodass das bloße Absenden einer Erklärung nicht genügt.

Die briefliche Mitteilung ist nicht ausreichend, weil es zu lange dauert, bis die Information bei dem AG ankommt! Gefordert ist vielmehr eine sofortige mündliche, telefonische, gegebenenfalls per Fax, SMS oder E-Mail zugesandte Nachricht, die auch durch Angehörige oder Arbeitskollegen erfolgen kann. Der Arbeitgeber kann die Form der Anzeigepflicht vorgeben. Dies muss dann durch die zuständige Stelle beim Arbeitgeber vorgegeben werden. Möglicherweise unterliegt eine derartige Anweisung dem Beteiligungsrecht des Personalrates. Wenn es nur der unmittelbare Vorgesetzte verlangt, dürfte eine derartige Anweisung nicht zulässig sein.

Ist nichts vorgegeben, kann sie in jeder Form erfüllt werden.

Alien1973

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #38 am: 05.09.2024 12:49 »
Deswegen gehören Krankmeldungen per Telefon in ein Sekretariat und nicht direkt zum Chef. Bei uns sind da in der Regel zwei Damen, die sich gegenseitig vertreten. Also eine ist zu 99% immer da und erreichbar, damit hat es sich mit den 2 Stunden am Telefon sitzen und versuchen den Chef zu erreichen.

Wenn man den Damen dann nicht traut, dass sie die telefonische Info (das man Krank ist) ins System eingeben, dann ist sowieso Hopfen und Malz verloren. Denn "vergessen" wird sowas ja wohl kaum. Zusätzlich wird von den Damen die Amtsleitung informiert, also weis auch der direkte Vorgesetzte Bescheid.

Wenn das nicht reicht und die deutsche Paranoia mal wieder um sich greift und jedes und alles felsenfest nachweisbar sein soll/muss/darf....dann sollte man sich überlegen den AG zu wechseln. Per E-Mail gab's weder bei meinem früheren AG noch jetzt im ÖD. Ist in meinen Augen auch nicht nötig, wenn man einen normalen Umgang mit seinem AG pflegt...

DerLustigeOpa

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #39 am: 05.09.2024 13:02 »
Per E-Mail gab's weder bei meinem früheren AG noch jetzt im ÖD. Ist in meinen Augen auch nicht nötig, wenn man einen normalen Umgang mit seinem AG pflegt...

Da bin ich bei dir.
Wenn man sich manche Schilderungen hier durchliest, z. B. von Susa, reibt man sich aber die Augen.

Immerhin weiß man es dann einmal mehr zu schätzen, bei einem normalen und anständigen AG im öD zu sein und nicht bei einem diesen verhaltensauffälligen, die es scheinbar im öD regelmäßig gibt.

MoinMoin

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #40 am: 05.09.2024 13:16 »
Würde ich ja gerne wissen, wo das steht. Das passiert hier regelmäßig mehreren Bediensteten.
Es steht im Entgeltfortzahlungsgesetz.

Wer es mit sich machen lässt, hat selber schuld.
Zitat
Genauso wenn sie im Urlaub sind. Reichen Sie ab Tag 1 eine AU ein wird der Urlaub aber nicht gut geschrieben, da sie sich telefonisch nicht gemeldet haben.
Du meinst die AN melden sich im Urlaub nicht AU reichen dann aber nach dem Urlaub eine AU-Bescheinigung des Arzes nach?
Auch wenn man im Urlaub ist gilt:
1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
bzw.
(2) Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. Die durch die Mitteilung entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen.

Tja, mal sehen was im §9 des BUrlG steht.
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.

Aber wer es mit sich machen lässt.
Zitat
Ich bezweifel auch das das rechtens ist, da ja meine Arbeitskraft sowieso nicht zur Verfügung stehen muss oder eingeplant ist.
Aber der Personalrat zieht da mit.

Was mir aber auch schon passiert ist...ich melde mich krank morgens und die Zuständige hat vergessen das ich angerufen habe und somit galt das erstmal als nicht gemeldet. Ich konnte dann nur darlegen, das ich ein Anrufprotokoll habe. Dann ist doch eine Lesebestätigung per Mail doch sicherer oder nicht?
die Darlegungs- und Beweislast für die Übermittlung der Krankmeldung trägt der Arbeitnehmer.
Was dafür ausreicht kann dir nur der Richter sagen.

Susa

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #41 am: 05.09.2024 13:52 »
Ja z.B. Donnerstags im Urlaub krank geworden. Freitags ist die AU beim Chef (hat man ja immer noch Urlaub). Der Urlaub wird dann aber nicht gutgeschrieben, da man sich vorher "telefonisch" nicht krank gemeldet hat.


Ruft man nicht an, bekommt man nix gut geschrieben. Mail zählt nicht, da es nur telefonisch erlaubt ist.
Aber da ich doch Urlaub habe wird meine Arbeitskraft doch sowieso nicht benötigt oder sonst wie eingeplant. Da muss es doch unwichtig sein ob ich anrufe oder direkt eine AU einreiche für die 2 Tage z.B.

KlammeKassen

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #42 am: 05.09.2024 14:41 »
Deswegen gehören Krankmeldungen per Telefon in ein Sekretariat und nicht direkt zum Chef. Bei uns sind da in der Regel zwei Damen, die sich gegenseitig vertreten. Also eine ist zu 99% immer da und erreichbar, damit hat es sich mit den 2 Stunden am Telefon sitzen und versuchen den Chef zu erreichen.

Wenn man den Damen dann nicht traut, dass sie die telefonische Info (das man Krank ist) ins System eingeben, dann ist sowieso Hopfen und Malz verloren. Denn "vergessen" wird sowas ja wohl kaum. Zusätzlich wird von den Damen die Amtsleitung informiert, also weis auch der direkte Vorgesetzte Bescheid.

Wenn das nicht reicht und die deutsche Paranoia mal wieder um sich greift und jedes und alles felsenfest nachweisbar sein soll/muss/darf....dann sollte man sich überlegen den AG zu wechseln. Per E-Mail gab's weder bei meinem früheren AG noch jetzt im ÖD. Ist in meinen Augen auch nicht nötig, wenn man einen normalen Umgang mit seinem AG pflegt...

So ein Sekretariat besitzen wir nicht mal.... wir sollen uns auch beim Vorgesetzten abmelden. Es gibt im Winter so Tage, da wacht man nachts schon mit Halsschmerzen auf und weiß, was kommt (Erkältung bzw. Corona), dann habe ich auch direkt mit dem Handy morgens per Email um 6.00 Uhr oder so (als ich gerade wach war) eine Email mit Krankmeldung versendet.
Da mein unmittelbarer VG immer den Gleitzeitrahmen voll ausschöpft und erst zur letztmöglichen Minute beginnt, müsste ich mir dann noch einen Wecker stellen, stattdessen ist schlafen in so einer Situation meiner Meinung nach sinnvoller.

Deshalb schicke ich dann auch immer direkt eine Email und setze den Stellvertreter als Sicherheit auch noch mit in den CC.

Wenn ich dann genaueres weiß (weil ich beim Arzt war oder ähnliches), rufe ich danach nochmal durch; falls gerade nicht erreichbar, zweite Mail.

Wenn es eh nur für einen Tag ist (Durchfall, Verdauungsprobleme, Übelkeit, heftige Kopfschmerzen oder so) schreibe ich direkt "wahrscheinlich nur für heute, ggf. noch morgen"

Die Zeit, die ohne Attest möglich ist (3 Kalendertage) können unsere Vorgesetzten auch direkt in das System bei uns eintragen; ab Attestzeit geben sie es selbst nur an die Personalabteilung weiter.

McOldie

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #43 am: 05.09.2024 14:51 »
Ja z.B. Donnerstags im Urlaub krank geworden. Freitags ist die AU beim Chef (hat man ja immer noch Urlaub). Der Urlaub wird dann aber nicht gutgeschrieben, da man sich vorher "telefonisch" nicht krank gemeldet hat.



Dann wehr dich gegen diese Praxis

MoinMoin

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Antw:Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
« Antwort #44 am: 05.09.2024 17:27 »
Ja z.B. Donnerstags im Urlaub krank geworden. Freitags ist die AU beim Chef (hat man ja immer noch Urlaub). Der Urlaub wird dann aber nicht gutgeschrieben, da man sich vorher "telefonisch" nicht krank gemeldet hat.


Ruft man nicht an, bekommt man nix gut geschrieben. Mail zählt nicht, da es nur telefonisch erlaubt ist.
Aber da ich doch Urlaub habe wird meine Arbeitskraft doch sowieso nicht benötigt oder sonst wie eingeplant. Da muss es doch unwichtig sein ob ich anrufe oder direkt eine AU einreiche für die 2 Tage z.B.
Da du nicht unverzüglich deine Krankheit gemeldet hat, ist es unter Umständen formal korrekt, denn du bist deiner Verpflichtung nach dem Entgfortzahlungsgestz nicht nachgekommen.
Ob da das BUrlG das übertüncht, kannst du jederzeit von einem Gericht prüfen lassen.
Wenn die Au ab Donnerstag ausgestellt ist, dürften die Chancen gross sein, das der Urlaub gutgeschrieben werden muss.

Und ob dir vorgeschrieben werden kann, wie du dich zu melden hast, kann auch überprüft werden.

Also wehre dich