oder willst du damit sagen, existiert einfach nur als Stück Papier ohne Bedeutung weiter?
Genau das wollte ich zum Ausdruck bringen.
Fazit: Also eine AU führt im Urlaub nicht zur Gutschrift der Urlaubstage. Sie hat damit dort keine Wirkung.
Eine Gutschrift gibt es nur wenn eine AUB vorliegt und auch nur für die Zeiten die in der AUB genannt sind.
Eben. Das Eine ist die Tatsache AU, das Andere der Nachweis der AU mittels AUB.
Im Hintergrund steht da freilich die Logik.
Anderes Beispiel, wenn auch nicht zwingend besser zugänglich.1) A wirft einen Stein. 2) Der Stein trifft B am Kopf. 3) A schädigt B in seiner Gesundheit.
Nur in Zusammenschau der Sätze 1) und 2) ist das logische Ergebnis die Aussage in Satz 3).
Nicht logisch wären:I
1) A wirft einen Stein. 3) A schädigt B in seiner Gesundheit.
- Der von A geworfene Stein müsste den B treffen, um ihn in seiner Gesundheit zu schädigen. Das ist nach der Aussage nicht der Fall.
II
2) Der Stein trifft B am Kopf. 3) A schädigt B in seiner Gesundheit.
- A müsste den Stein geworfen haben, um den B in seiner Gesundheit zu schädigen. Das ist nach der Aussage nicht der Fall.
Zurück zur AU.1) Fritz ist in seines Urlaubs AU erkrankt. 2) Fritz reicht für die Tage seines Urlaubs bei seinem Arbeitgeber eine AUB ein. 3) Fritz bekommt seine Urlaubstage gutgeschrieben.
Nur 1) + 2) lassen den Schluss 3) zu.
Die Beispiele lassen sich hinsichtlich der Logik wahrscheinlich noch etwas besser darstellen, ich denke aber das Prinzip konnte ich vermitteln.
Auch mir fällt Logik ab und an schwer. Bei komplexeren Sachverhalten mache ich manchmal den zweiten Schritt vor dem ersten Schritt. Oder ich arbeite stilistisch unsauber, weil ich das Ergebnis schon ziemlich deutlich vor meinem inneren Auge sehe. Mir hilft es die Sache erneut zu durchdenken, mich in den Leser hineinzuversetzen und die Tatsache, dass ich selbst ausbilde und Anderen eine "saubere" Arbeitsweise vermitteln soll. :-)