Bietet der Bund pauschale Beihilfe an?
Nein bietet er nicht.
Aber es gibt die Möglichkeit, in der PKV den sogen. "Basistarif" (leitungs- und kostenmäßig an GKV angelehnt) abzuschließen.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/b/basistarif-in-der-privaten-krankenversicherung/Ob das allerdings sinnvoll ist, kann ich nicht beurteilen. Jedenfalls aber steht zu befürchten, dass die Einstiegskonditionen in die PKV im normalerweise üblichen PKV-Standardtarif für die Fragestellerin, falls diese über 40 Jahre alt sein sollte, schon recht happig ausfallen dürften. Auch dürften die Risikozuschläge wegen ggf. vorhandener Vorerkrankungen (die man ab 40 plus ja meist schon irgendwie mit sich trägt) nicht zu unterschätzen sein. Jedenfalls kann ich nur dringend davon abraten, bei den Gesundheitsfragen der PKV anlässlich des Vertragsabschlusses zu flunkern. Kommt es irgendwann in den ersten Jahren nach dem Eintritt in die Versicherung zu Behandlungskosten, die nicht im Geringfügigkeitsbereich liegen, forscht die PKV knallhart nach (sprich man muss angeben, wann man wo in den letzten Jahren in Behandlung war und (jedenfalls die aktuell behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.) Kommt auf diese Weise heraus, dass die aktuelle Erkrankung eine Vorgeschichte hat, die man ggf. sogar wirklich aus Versehen beim PKV-Antrag nicht angegeben hatte, dann wird es teuer! Die PKV wird vermutlich den Vertrag (wenn die aktuellen und zukünftigen Kosten nicht exorbitant sind) zwar nicht kündigen. Aber die zu erwartenden Prämienanpassungen werden heftig sein.
Bzgl. Mitversicherung der Kinder halten sich die Kosten (weil PKV nur 20 Prozent trägt) in Grenzen. Beim Gatten ist es schon komplexer. Wenn er nicht mit in die Beihilfe/PKV soll, muss er eine eigene GKV haben und bezahlen. Das wird nicht ganz billig... Bspw. siehe hier:
https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/haeufige-fragen-zu-beitraegen-fuer-freiwillig-versicherte/beitragshoehe-freiwillig-versichert-nicht-erwerbstaetig-2006970?tkcm=aausFazit: Das Thema Krankenversicherung will tatsächlich gut überlegt sein!
Aber: Auch die (noch vorhandenen) Vorteile der Verbeamtung, selbst, wenn nur noch 10 bis 15 Dienstjahre verbleiben, haben einen riesigen Charme!
1.) keine zeitlich begrenzte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sondern volle Bezüge bis zur (Früh-)Pensionierung
2.) Mindestpension bereits nach fünf Dienstjahren!
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/m/mindestversorgung.html(in Zahlen: über 2000 Euro!)
Alles in allem spricht wohl (derzeit noch) recht viel dafür, die Verbeamtung mitzunehmen.