zu 1. kommt schlichtweg auf den übertragenen Tätigkeitsbereich an, jedoch haben Beamt*innen im gehoberen Dienst "in der Regel" einen größeren Ermessensspielraum - "mächtig" naja, Beamten sind nicht dazu ausgelegt "mächtig" zu sein.
zu 2. die Unterschiede bei den Studiengängen sind relativ, der LL.B. ist tatsächlich "Juralästiger" im Studium ist und der PuMa Wirtschaftslästiger: aber am Ende kommt es auf das gleiche Raus bei den dreien. Jedoch einen Unterschied gibt es, der LL.B. wird meines Wissens nach derzeit noch nicht für die Verbeamtung anerkannt. Daher mal nachfragen, wenn deine Frage schon eher Richtung "Beamtentum" geht.
Beim PuMa muss man erstmal, ich glaube, drei Jahre nach dem Studium bewähren, dann kann man einen Antrag auf Verbeamtung stellen, wenns passt "kann" man verbeamtet werden. Nur beim Verwaltungswirt ist man "sofort" Beamter.
Wenn ich mich nicht irre, bedeutet der LL.B. jede Woche zwei oder drei Tage an der FOM, der PuMa wird im Blockunterricht angeboten ich glaube monatlich abwechselend FH und Praktika und der Betriebswirt ebenfalls monatswechselend im Blockunterricht aber dann eben in Hof mit Unterkunft und Gemeinschaftsküche dort.