Autor Thema: [Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B  (Read 19105 times)

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Antw:[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B
« Antwort #45 am: 18.07.2024 17:17 »
Beihilfe Bund hat die Erstattung meiner Impfung auch abgelehnt; auf den Hinweis, dass GKVen und einige Länder-Beihilfen erstatten kam lapidar "ist mir nicht bekannt".
Die Ablehnung führt zu dem absurden Ergebnis, dass bei Nicht(rechtzeitiger)Entscheidung des GBA 2 Monate nach STIKO-Empfehlung unter Erstattung geimpft werden kann, bei rechtzeitiger Befürwortung durch den GBA hier aber erst nach 4,5 Monaten!
Habe auf diesen Punkt hingewiesen bei Beihilfe Bund, BMG und BMI. Beihilfe und BMG bedauerten und äußerten Unverständnis darüber, dass das BMI keine sog. Vorgriffsregelung getroffen habe. Auf Nachfrage beim BMI wurde mir mitgeteilt, dass es dafür keinen Grund gebe und schlicht auf § 41 Abs. 1 S. 2 BBhV und § 20i SGB V verwiesen und damit darauf, dass die GKVen offiziell erst zum 30.5. erstattet habe. Nebenbei wurde erwähnt, dass das Personal nur aus 4 Personen bestehe, man von der STIKO-Empfehlung und dem GBA-Beschluss nicht rechtzeitig erfahren habe und froh sei, wenn man die großen Sachen mitbekomme und geregelt kriege." Und es werde auch nachträglich keine Vorgriffsregelung geben. Im Übrigen könne ich ja klagen. ... Die Eingangsfrage war übrigens, ob ich die Initiatorin der Petition sei... (nein).
Da kann fragen, ob man sich keine Verlinkung zur News-Seite der STIKO einrichten kann und eine "Standleitung" zum GBA bzw. zum BMG. Kleine, ärmere Länder haben das mitbekommen und vor Ende Mai erstattet...
Alle Betroffenen müssten sich hier zusammentun...

Dienstleistende

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Antw:[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B
« Antwort #46 am: 18.07.2024 17:23 »
P.S.: Widerspruch wurde natürlich zurückgewiesen. Begründung: Veröffentlichung der aktualisierten Schutzimpfungsrichtlinie erst am 29.5. und keine Vorgriffsregelung des BMI.

koch3399

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Antw:[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B
« Antwort #47 am: 12.09.2024 09:49 »
Heute Bescheid erhalten mit Ablehnung, ebenfalls BUND Beihilfe.
Ausschließlich von der ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene und in der Anlage 1 der
Schutzimpfungsrichtlinie aufgeführte Impfungen sind erstattungsfähig.

Wie kann ich nun am besten vorgehen? Widerspruch ja, aber wie begründen?

Viele Grüße

Saxum

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Antw:[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B
« Antwort #48 am: 12.09.2024 09:59 »
Es ist dann offenkundig hier die Frage ob die Leistung vor / zum oder nach dem 29.05.2024 erfolgte.

Sofern die Leistung nach dem 29.05.2024 erfolgte und die Voraussetzungen passen, müsste der Hinweis auf 41 Abs. 1 S. 2 BBhV i.V.m 20i SGB V und § 92 SGB V mit den GB-A Richtlinien passen. Die Voraussetzungen für die Impfung stehen in den GB-A Richtlinien.

koch3399

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Antw:[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B
« Antwort #49 am: 12.09.2024 10:12 »
Ja, korrekt. Rezept ist vom 1.8.24, eingelöst am 10.9.24. Verimpft am 11.9.24

Viele Grüße

Saxum

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Antw:[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B
« Antwort #50 am: 12.09.2024 14:12 »
Dann hast du da deinen Widerspruch, wenn die Voraussetzungen nach GB-A erfüllt waren, natürlich noch ausformulieren.

Seite 23-24: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3548/SI-RL_2024-07-18_iK-2024-08-22.pdf

koch3399

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Antw:[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B
« Antwort #51 am: 12.09.2024 14:55 »
Danke. Vielleicht gibt es ja einen TE, der schon einen formulierten erfolgreichen Widerspruch zur Verfügung stellen.

koch3399

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Antw:[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B
« Antwort #52 am: 12.09.2024 15:00 »
da steht: Bei Meningokokken B abweichend von § 11 Absatz 2
Nachholimpfung nur bis zum Alter von 4 Jahren. Impfung mit
einer Dosis Meningokokken-C-Konjugat-Impfstoff

Meine Kids sind 6 und 10. Ist das Alter dann ein Problem?