Beihilfe Bund hat die Erstattung meiner Impfung auch abgelehnt; auf den Hinweis, dass GKVen und einige Länder-Beihilfen erstatten kam lapidar "ist mir nicht bekannt".
Die Ablehnung führt zu dem absurden Ergebnis, dass bei Nicht(rechtzeitiger)Entscheidung des GBA 2 Monate nach STIKO-Empfehlung unter Erstattung geimpft werden kann, bei rechtzeitiger Befürwortung durch den GBA hier aber erst nach 4,5 Monaten!
Habe auf diesen Punkt hingewiesen bei Beihilfe Bund, BMG und BMI. Beihilfe und BMG bedauerten und äußerten Unverständnis darüber, dass das BMI keine sog. Vorgriffsregelung getroffen habe. Auf Nachfrage beim BMI wurde mir mitgeteilt, dass es dafür keinen Grund gebe und schlicht auf § 41 Abs. 1 S. 2 BBhV und § 20i SGB V verwiesen und damit darauf, dass die GKVen offiziell erst zum 30.5. erstattet habe. Nebenbei wurde erwähnt, dass das Personal nur aus 4 Personen bestehe, man von der STIKO-Empfehlung und dem GBA-Beschluss nicht rechtzeitig erfahren habe und froh sei, wenn man die großen Sachen mitbekomme und geregelt kriege." Und es werde auch nachträglich keine Vorgriffsregelung geben. Im Übrigen könne ich ja klagen. ... Die Eingangsfrage war übrigens, ob ich die Initiatorin der Petition sei... (nein).
Da kann fragen, ob man sich keine Verlinkung zur News-Seite der STIKO einrichten kann und eine "Standleitung" zum GBA bzw. zum BMG. Kleine, ärmere Länder haben das mitbekommen und vor Ende Mai erstattet...
Alle Betroffenen müssten sich hier zusammentun...