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Wie PKV im Gehaltsrechner eingeben?
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th3oretiker:
Hallo,
ich experimentiere mit verschiedenen Eingebemethoden zur PKV im Gehaltsrechner dieser Seite (egal welcher Tarifvertrag):
Wenn ich in das Krankenkassenfeld "0" eingebe, ist die errechnete Lohnsteuer interessanterweise viel zu niedrig. Wenn ich einen Festbetrag eingebe, ist die errechnete Lohnsteuer dagegen deutlich höher. Dabei ist es egal, ob der eingegebene PKV-Betrag nun 100 € oder 1000 € ist, das wird in der Berechnung anscheinend nur noch beim Netto berücksichtigt, die ausgegebene Lohnsteuer bleibt gleich und dabei immer zu hoch.
Ist dies eine Fehlbedienung von mir oder eine Schwäche des Rechners?
Welchen Betrag sollte man denn dort eigentlich eingeben? Den kompletten PKV-Betrag oder den Anteil des Versorgungsaufwandes? Davon dann den vollständigen Betrag oder nur hälftig, also ohne AG-Zuschuss? Ich habe auf der Seite und im Forum schon danach gesucht, konnte aber keine weiteren Hilfen oder Erläuterungen finden.
Casa:
--- Zitat ---Welchen Betrag sollte man denn dort eigentlich eingeben? Den kompletten PKV-Betrag oder den Anteil des Versorgungsaufwandes? Davon dann den vollständigen Betrag oder nur hälftig, also ohne AG-Zuschuss? Ich habe auf der Seite und im Forum schon danach gesucht, konnte aber keine weiteren Hilfen oder Erläuterungen finden.
--- End quote ---
Deinen Anteil bis maximal 1.900 € jährlich. Als Vorsorgeaufwand gilt nur der Beitrag für die versicherte Leistung, die der GKV-Absicherung im Krankheitsfalle entspricht. Also keine Chefarztbehandlung, 100% Zahnersatz etc.
th3oretiker:
Danke für die Info! Aber wieso nur max. 1.900 € jährlich? Das wären ja gerade mal 158 € für Krankenversicherung und Pflegeversicherung im Monat. Übliche Eigenanteile (auch nur vom reinen Basis-Vorsorgeaufwand) sind eher doppelt so hoch.
Und egal welche Angabe, bei der Lohnsteuerberechnung wird das leider nicht richtig berücksichtigt...
/edit
Eventuell habe ich mich ungenau ausgedrückt. Ich meine mit dem genannten Problem im Gehaltsrechner Angestelltentarife (TV-L/TVöD) mit Privatversicherung, keine Beamtenbesoldung mit Beihilfe und ergänzender PV.
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