Autor Thema: Rufbereitschaft Vergütung  (Read 958 times)

erdieee

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Rufbereitschaft Vergütung
« am: 23.10.2024 11:14 »
Hallo Community,

ich überlege neben meiner derzeitigen Arbeit in einer Kommune eine weitere Beschäftigung in der Rufbereitschaft beim Ordnungsamt anzunehmen.

Ich weiß leider nicht ob sich das finanziell auch lohnt bzw was da monatlich bei rum kommt.
Die Vergütung richtet sich § 8 Abs. 3 Satz 1-3 TvÖD.
Weiterhin erhalte ich eine monatliche Pauschale von 11,44 fache des individuellen tariflichen Stundentengeltes. Ich bin eingruppiert in 9c Stufe 3.
Die tatsächliche Arbeitsleistung während der Rufbereitschaft wird mit 7,02 Stunden im Monat berücksichtigt und tarifgemäß entlohnt.

Hat jmd Erfahrungen bzw kann mir einen ungefähren Betrag nennen?

BAT

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Antw:Rufbereitschaft Vergütung
« Antwort #1 am: 23.10.2024 11:47 »
Das ist doch äußerst individuell, deswegen am besten die Kollegen fragen, die das schon machen. Die tatsächlichen Einsatze werden mit einer Pauschale berücksichtigt? Mit deiner Stufe 3 ist das ja schon mal ganz gut, weil bei Teilen der Vergütung für alle die Stufe 3 berücksichtigt wird, auch wenn man selbst in Stufe 6 ist.

Bei mir sieht eine Bereitschaftswoche im Monat in etwa so aus (bin E10 St. 6), Teilzeit 34 Stunden:

5 X 2 Stunden für die Werktage, 2 X 4 Stunden für Wochenende, tatsächliche Einsätze im Regelfall 5 bis 10; Einweisung PsychKG.

Brutto 700 €, netto 330 € plus Zeitgutschrift für die Einsätze und Minibeträge für Urlaubstage

Das Thema soll aber in der aktuellen Tarifverhandlung angegangen werden, vielleicht das Ergebnis abwarten.

« Last Edit: 23.10.2024 11:53 von BAT »