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§ 34 Abs. 2 TVöD

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MoinMoin:
Schadensersatz könnte z.B. gefordert werden, wenn die Vertretung auch ausfällt und dadurch ein Schaden entsteht.
(Also man einen Projektbericht nicht fertigstellt und einem dadurch Geld durch die Lappen geht)

Also ein geringes Risiko.
Was bleibt ist der (indirekte) Hinweis, das man seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat und dementsprechend ein "mieses" Zeugnis erhält.
Ab so what..

FearOfTheDuck:
Ein Auflösungsvertrag ist nicht drin? Wenn die Situation derart verfahren ist, lässt sich der AG vielleicht darauf ein. Oder gerade nicht. ;)

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: Sofaplanet am 22.10.2024 17:48 ---Hallo nochmal zu diesem Thema:

Es haben sich nun ganz Umstände ergeben, bzw. zeichnen sich ab.

Mal ganz unabhängig davon, dass sich mein Schäfchen aus diversen Gründen nun komplett von der Dienststelle ver*rscht vorkommt, würde er gerne den Arbeitgeber wechseln. Lieber gestern als heute. Kündigungsfrist laut TVÖD in seinem Fall wären 6 Monate zum Quartalsende. Heute offenbarte er mir, dass er mit dem Gedanken spiele, sich in seinem Kündigungsschreiben rein auf die gesetzliche Kündigungsfrist von 28 Tagen zum 15. oder 30/31. zu berufen und dann einfach nicht mehr bei uns, sondern beim neuen AG zur Arbeit zu erscheinen. Was könnte ihm in so einem Fall drohen? Mit Polizeigewalt zu Arbeit zwingen? Wohl kaum. Klage auf Vertragserfüllung? Bis die durch ist, so meine Vermutung, ist die Kündigungsfrist auch abgelaufen, zumindest wenn sein Anwalt durch geschicktes "Schriftsatz-Ping-Pong" für entsprechende Verzögerungen sorgt. Eine Schadenersatzklage? Wie sähe der Schaden aus? Ein Nachfolger müsste eh gefunden werden, also keine "extra Lohnkosten", eine Vertretung ist vorhanden, also wieder keine Lohnkosten? Gewinnverlust? Extrakosten? Dürfte eine Herausforderung werden, diese nachzuweisen.

--- End quote ---

Diese Frage wurde im Forum auch schon mehrfach diskutiert, geh mal über die Suche "fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer". Kurz zusammengefasst: Im Zweifel passiert nix, der Arbeitgeber klagt i.d.R. nicht auf Einhaltung der Kündigungsfristen, wird sich aber wahrscheinlich mit einem entsprechenden Arbeitszeugnis beim Arbeitnehmer bedanken. Und die Frage ob man zu diesem Arbeitgeber jemals zurück möchte, sollte man sich vorher als Arbeitnehmer mit einem eindeutigen "Nein" beantwortet haben.

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