Autor Thema: [Allg] Ausbildungsqualifizierung 3. QE  (Read 1560 times)

Biomon

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[Allg] Ausbildungsqualifizierung 3. QE
« am: 04.09.2024 07:59 »
Guten Morgen,

geltend Beamte und Beamtinnen die sich in Ausbildungsqualifierzierung für die dritte Qualifikationsebene befinden, Laufbahnrechtlich (oder wie man das nennt) als Anwärter oder „normale“ Beamte.


Danke.

Helli04

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Antw:[Allg] Ausbildungsqualifizierung 3. QE
« Antwort #1 am: 04.09.2024 08:05 »
Hallo,

das lässt sich schon an der Bezahlung unschwer erkennen.
Du behältst die bisherige Besoldung, somit verbleibst du in deinem Amt und bist kein Anwärter.

Biomon

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Antw:[Allg] Ausbildungsqualifizierung 3. QE
« Antwort #2 am: 04.09.2024 08:21 »
Hallo,

das lässt sich schon an der Bezahlung unschwer erkennen.
Du behältst die bisherige Besoldung, somit verbleibst du in deinem Amt und bist kein Anwärter.

Für das Landesamt ist das offensichtlich nicht so einfach. Gibt’s da irgendwas wo das schriftlich
festgehalten wird? StBAPO ist da leider nicht hilfreich, ebenso das AIS.

hondafahrer26

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Antw:[Allg] Ausbildungsqualifizierung 3. QE
« Antwort #3 am: 04.09.2024 13:57 »
Inwiefern macht "das Landesamt" denn hier Probleme?

Biomon

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Antw:[Allg] Ausbildungsqualifizierung 3. QE
« Antwort #4 am: 04.09.2024 15:22 »
Inwiefern macht "das Landesamt" denn hier Probleme?

Es will keine Mehrarbeit genehmigen, da Anwärter entsprechend der Anordnungsverfügung davon ausgenommen sind.

Helli04

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Antw:[Allg] Ausbildungsqualifizierung 3. QE
« Antwort #5 am: 06.09.2024 08:53 »
Ich bin ja kein Personaler, aber wenn du z.B. als Steuerhauptsekretär die Ausbildungsqualifizierung zur 3. QE machst, bleibst du Steuerhauptsekretär. Du erhältst ja keine neue Urkunde.
Somit bist du kein Beamter auf Widerruf und auch kein Anwärter, sonst würdest du ja nur die Anwärterbezüge erhalten.