Hallo zusammen,
ich wechsle von der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst in Bayern als Grafikerin.
Ich werde in die Entgeltgruppe E10, Stufe 3, eingestuft.
Aufgrund meiner Arbeitszeugnisse und meiner 12-jährigen Berufserfahrung hatte ich gehofft, in eine höhere Stufe eingruppiert zu werden. Trotz meiner Bemühungen in den Verhandlungen wurde mir jedoch Stufe 3 zugewiesen. Ich habe den Vertrag noch nicht unterschrieben und ärgere mich darüber, dass meine einschlägige Berufserfahrung nicht anerkannt wird.
Deine einschlägige Berufserfahrung wurde doch tariflich vollumfänglich anerkannt.
Daher habe ich folgende Fragen:
1. Ist es möglich, höher als Stufe 3 eingruppiert zu werden?
Ja, in dem du verlangst, dass dir deine beruflichen Zeiten als förderliche Zeiten anerkannt werden, da du sonst dir es überlegst zu unterschreiben.
Dies kann der AG dir aber nur gewähren, wenn du der/die/das einzige
geeignete Kandidat bist.
Denn förderliche Zeiten dürfen tariflich nur gewährt werden, wenn "Personalnotstand" ist.
Hier könnte man dir also die Stufe 5 anbieten.
Alternative:
Gewährung einer Zulage nach §16.5
2. Würdet ihr empfehlen, sich vorab an den Personalrat zu wenden, um die Einstufung überprüfen zu lassen?
Nö, denn es ist korrekt was der AG macht. Auf mehr als 3 hast du keinen Anspruch, alles drüber ist reine Verhandlungssache.