Je nach (juristischer) Bewertung und Gesamtbetrachtung könnte man zum Schluss kommen, dass eine entsprechende Regelung für Beamte, z.B. Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge, fehlt.
Du solltest dir das Gesetz erst einmal durchlesen. Jede Arbeit ist zumutbar, außer wenn die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre
und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kannZudem Gegenfragen:
Welches Recht des Beamten soll beeinträchtigt sein, wenn er keine besoldete Freistellung für die Pflege seiner Angehörigen bekommt?
Wie ist das noch zu findende Recht im Spannungsfeld zwischen Rechten und Pflichten des Beamten und der Funktionsfähigkeit des Staates zu betrachten?
Wie könnte man diese Regelungslücke Eurer Meinung nach schließen? Neben politischen Initiativen wäre eine Klage möglich analog der Klagen hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation. Wie würdet Ihr die Klageaussichten einschätzen? (Aber ich will hier gar nicht zu viel vorwegnehmen, eine Klage wäre nur ein möglicher Weg.)
Es gibt keine Regelungslücke. Eine Klage wäre erfolglos.